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Suche in Vergütung/Förderung (EEG)

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Rechtsprechung– I-2 U 133/11
Aktenzeichen: I-2 U 133/11
Gesetzesbezug: BGB, EEG 2004 § 4, StromNEV

Zu der Frage, ob der kaufmännisch-bilanziell bezogene Strom (sog. EEG-Ersatzstrom) zum vertraglich vereinbarten Preis - soweit die Parteien im Stromlieferungsvertrag nicht ausdrücklich etwas vereinbart haben - inklusive Netzentgelten und einer Konzessionsabgabe zu vergüten ist (hier: bejaht.

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Rechtsprechung– 8 O 2938/11 EV
Aktenzeichen: 8 O 2938/11 EV

Zu der Frage, ob die Anforderung des § 32 EEG 2009 der Errichtung einer Fotovoltaik-Anlage „im Geltungsbereich eines Bebauungsplans“ bedeutet, dass der Bebauungsplan rechtmäßig bzw. wirksam sein müsse (hier: verneint. Zwar lege der Wortlaut nahe, dass nur wirksame Bebauungspläne gemeint seien; dagegen sprächen jedoch die Gesetzesbegründung sowie Sinn und Zweck der Regelung.

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Aufsatz
Der Beitrag untersucht das Verhältnis der Stromandienungspflichten der Anlagenbetreiberinnen und -betreiber gegenüber dem Netzbetreiber aus dem EEG (§ 16 Abs. 4 EEG 2009) einerseits und dem KWKG (§ 4
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Aufsatz
Gesetzesbezug: EEG 2012, Europarecht, TEHG/ZuG

Der Autor geht auf die Energiewende in Deutschland mit Blick auf das Beihilfenverbot des europäischen Binnenmarktes ein. In diesem Zusammenhang wird auf den Ausbau der Erneuerbaren Energien durch die Einspeisevergütung nach dem EEG, den staatlich finanzierten Ausbau von Leitungsnetzen, die die Entlastung von Industrieunternehmen im Rahmen des Emissionshandels und die Unterstützung des Baus von Kraftwerken mit CCS-Technologie eingegangen.

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Aufsatz

Der Autor beschäftigt sich mit einigen Neuerungen aus dem EEG 2012, welche einen Beitrag zur sog. Energiewende leisten.

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Aufsatz

Der Autor stellt die Möglichkeit der elektronischen Fernüberwachung und -steuerung von Biogasanlagen und deren Vorteile (Ermöglichung z.B. des Herstellens und Haltens des Betriebsoptimums, des Eingreifens in den Betrieb aus der Ferne, der gezielten Strombereitstellung für die Direktvermarktung und der Verschaltung mit anderen Anlagen zu einem virtuellen Kombikraftwerk) dar.

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Aufsatz
Gesetzesbezug: ohne Gesetzesbezug
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Häufige Rechtsfrage Nr.
Textfassung vom:
zuletzt geprüft am:

Ja, aber nur soweit der Einsatz der fossilen Zünd- und Stützfeuerung notwendig ist, um die Verstromung des Deponiegases sicherzustellen.

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Aufsatz

Die Autoren gehen auf die Regelung aus § 33 Abs. 2 S. 1 EEG 2009 ein, dass ein Anspruch auf Vergütung für selbst erzeugten Solarstrom auch dann besteht, wenn ein Dritter den Strom in unmittelbarer räumlicher Nähe selbst verbraucht und dies nachweist.

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Hinweis 2011/21– Clearingstelle EEG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2011/21

Die Clearingstelle EEG hat auf ihrer Sitzung vom 23. Februar 2012 den Hinweis zum Thema „Zahlung des SDL-Bonus bei Übergangsanlagen“ beschlossen. Dem Hinweis voraus gingen der Eröffnungsbeschluss, der Entwurf des Hinweises sowie die Stellungnahmen von bei der Clearingstelle EEG akkreditierten Verbänden.

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Aufsatz

Die Autorinnen berichten in Ihrem Beitrag über die Empfehlungen der Clearingstelle EEG 2011/1 zum gesetz­lichen Netzverknüpfungspunkt nach § 5 Abs. 1 EEG 2009 und 2011/2/1 zu Aspek

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Aufsatz
Gesetzesbezug: EEG 2012
Der Autor stellt in seinem Beitrag die Direktvermarktungsregelungen im EEG 2012 vor. Dabei geht er im Einzelnen auf die Marktprämie und die Flexibilitätsprämie ein und beschreibt auch die Folgen bei Nicht-Einhaltung der einzelnen Pflichten der Anlagenbetreiberinnen und -betreiber.
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Aufsatz
Der Autor stellt in seinem Beitrag dar, wie sich die Biogasbranche nach seinen Recherchen auf die veränderten Förderbedingungen durch das EEG 2012 einstelle. Dabei werde vor allem auf Kleinst-Gülle-Anlagen und Direktvermarktungskonzepte gesetzt, insgesamt aber in 2012 ein deutlicher Rückgang von Neuanlagen erwartet.
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Aufsatz
Gesetzesbezug: EEG 2012, EnWG 2011
Der Autor stellt Gesetzesänderungen vor, die durch das Gesetzespaket zur sog. Energiewende vorgenommen wurden und die (gezielt oder energieträgerübergreifend) Offshore-Windenergieanlagen (WEA) betreffen.
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Rechtsprechung– 8 U 3/11
Zu der Frage, ob ein Verteilnetzbetreiber (VNB) vom Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) auch dann unterjährig Erstattung der unterjährig an Anlagenbetreiberinnen und -betreibern (AB) geleisteten Vergütungen verlangen kann, wenn dabei die von den AB tatsächlich gelieferte EEG-Strommenge von der den AB vergüteten Strommenge abweicht - etwa weil der VNB unterjährig bis zur Jahresabrechung den AB pauschalierte Vergütungen z.
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Aufsatz
Die Autoren gehen auf die im EEG 2012 neu geschaffenen Möglichkeiten der Direktvermarktung ein. Dabei stellen sie im Einzelnen Gewinnmöglichkeiten, Anforderungen, Probleme und Perspektiven der sogenannten optionalen Marktprämie gem. § 33g EEG 2012 dar.
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Aufsatz

Die Autoren befassen sich mit der Umsetzung des dritten Energiebinnenmarktpakets der EU von 2009 in Deutschland. Dazu gehen sie auf den Umfang des Energiepakets, ausführlich auf die Änderungen im EnWG und auf die Änderungen im EEG ein.

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Aufsatz
Gesetzesbezug: EEG 2012

Der Autor geht in seinem Beitrag auf die sinkende EEG-Vergütung für Solarstrom ab dem 1. Januar 2012 ein. Dabei vertritt er die Ansicht, dass sich Fotovoltaikanlagen auch weiterhin rentieren.

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Rechtsprechung– 2 U 87/11
Aktenzeichen: 2 U 87/11
Zu der Frage, ob PV-Freiflächenanlagen, die im Rahmen eines Forschungsprojektes betrieben werden, eine Vergütung nach § 32 EEG 2009 erhalten (hier: verneint.
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Studie

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) hat verschiedene Vergütungsberechnungsbeispiele zum EEG 2012 (in der bis zum 31. März 2012 geltenden Fassung) für alle Energieträger und Erzeugungsarten veröffentlicht (s. Anhang).

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Aufsatz

In diesem Beitrag werden ausgewählte Neuregelungen des EnWG 2011 und des EEG 2012 sowie diesbezügliche Entscheidungen bzw. Festlegungen der BNetzA dargestellt und analysiert. Dabei geht der Autor auch auf offene Fragen und Folgen für die Praxis ein.

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Häufige Rechtsfrage Nr.
Textfassung vom:
zuletzt geprüft am:

Nein.

Die Anwendung der Regelung zum vergüteten Eigenverbrauch setzt voraus, dass die Solaranlage zumindest mittelbar an ein Netz für die allgemeine Versorgung angeschlossen ist. Eine nähere Begründung für das Erfordernis eines Netzanschlusses finden Sie in Abschnitt 3.1.4 der Empfehlung 2011/2/1.

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