Der Autor geht in seinem Beitrag auf die Bestrebungen ein, im Rahmen der Novellierung des EEG 2012 Anreize für Strom aus Biogas als Regelenergie zu schaffen.
Der Autor geht auf die in zunehmend geringeren Abständen stattfindenden Absenkungen der Einspeisevergütungen für Strom aus solarer Strahlungsenergie einschließlich der aktuell sich abzeichnenden Entwicklungen im Rahmen der großen Novelle des EEG 2012 ein.
Der Autor stellt in seinem Beitrag ausführlich die Diskussionen um das sogenannte Grünstromprivileg gem. § 37 Abs. 1 EEG 2009 dar, die in der Begrenzung desselben mündeten (vgl. dazu EAG EE).
Ja, wenn und soweit sie ein in der Bundesrepublik Deutschland gelegenes Stromnetz für die allgemeine Versorgung betreiben.
Die Clearingstelle EEG hat auf ihrer Sitzung vom 29. September 2011 beschlossen, das Empfehlungsverfahren 2011/2 in zwei Verfahren aufzuteilen: Im Verfahren 2011/2/1 werden die Verfahrensfragen 1 und 2, im Verfahren 2011/2/2 wird die Verfahrensfrage 3 aus dem Eröffnungsbeschluss vom 11. Februar 2011 beantwortet. Die Empfehlung 2011/2/1 wurde auf derselben Sitzung vom 29. September 2011, die Empfehlung 2011/2/2 am 30. März 2012 beschlossen.
Leitsätze des Gerichts:
Leitsätze des Gerichts:
Im Sondergutachten "Wege zur 100 % erneuerbaren Stromversorgung" entwickelt der Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) auf Grundlage acht verschiedener, vom DLR im Auftrag des SRU erstellter technisch-ökonomischer Szenarien (vorab veröffentlicht im Mai 2010 in der Stellungnahme Nr. 15 des SRU) acht Handlungsempfehlungen für die deutsche und europäische Energiepolitik zur Erreichung einer 100% erneuerbaren Stromversorgung in Deutschland.
Zu der Frage, wann eine Wärmenutzung i.S.v.
Die Autoren gehen in ihrem Beitrag zunächst auf die Frage der Emissionshandelspflichtigkeit von Hybridanlagen im Sinne des § 2 Abs. 1 Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG) ein. Weiterhin werden die Ausnahmevorschrift des § 2 Abs. 5 Alt.
Vorabinformation:
Zu der Frage, ob ein Verteilnetzbetreiber (VNB) gegenüber einem Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) auch dann einen Anspruch auf unterjährige Erstattung der unterjährig geleisteten Vergütungen hat, die er den Anlagenbetreiberinnen und -betreibern gezahlt hat, wenn die tatsächlich gelieferte EEG-Strommenge von der vergüteten Strommenge abweicht - etwa weil der VNB unterjährig bis zu einer Jahresendabrechung Anlagenbetr
Nein.
Eine Härtefallregelung aufgrund von witterungsbedingten Bauverzögerungen sieht das EEG nicht vor. Ausschlaggebend für die Bestimmung des Vergütungssatzes und der anzuwendenden Vergütungsdegression ist der Inbetriebnahmezeitpunkt.
Der Beitrag widmet sich der Problematik von Netzengpässen aufgrund des verstärkten Ausbaus der Erneuerbaren Energien. Der Autor geht dabei insbesondere auf die rechtliche Situation der Anlagerbetreiber und deren Anrecht auf unverzügliche Optimierung der Netze ein. Dieses Anrecht bestehe aber nur, sofern der Ausbau für den Netzbetreiber wirtschaftlich zumutbar sei. Entstehe dem Anlagenbetreiber indes ein Ertragsschaden, liege die Beweislast für den Schaden bei ihm.
Der Autor stellt dar, welche Vorteile sich für die Vergütung von Kläranlagen aufgrund der Änderungen des EEG 2009 gegenüber dem EEG 2004 (u.a. der nun anteiligen Vergütung von Strom, der aus Gasanteilen aus Biomasse und aus Klärschlamm erzeugt wird und der über die anteilige Vergütung nach dem
Im Auftrag der vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber 50 Hertz, Amprion GmbH, EnBW Transportnetze AG und TenneT TSO GmbH hat das Leipziger Institut für Energie GmbH die Mittelfristprognos
Die Clearingstelle EEG hat am 28. Juni 2011 den Hinweis zu dem Thema „Erweiterung der Liste rein pflanzlicher Nebenprodukte“ beschlossen. Dem Hinweis voraus gingen der Eröffnungsbeschluss, der Entwurf des Hinweises sowie die Stellungnahmen von bei der Clearingstelle EEG akkreditierten Verbände.