Die EEG-Novelle (EEG 2009) hat zu einem deutlichen Anstieg der Regelungsdichte gegenüber dem EEG 2004 geführt.
Im Verfahren beantwortete die Clearingstelle EEG die Frage, ob der Anlagenbetreiber gegen die zuständige Netzbetreiberin einen Anspruch darauf hat, dass die im Jahr 2007 auf dem Garagendach installierte Fotovoltaikanlage nach den gleichen Sätzen vergütet wird wie seine im Jahr 2006 auf dem Hausdach installierte Anlage (im Ergebnis unter Bezugnahme auf den konkreten Einzelfall verneint).
Der Bundestag am hat 6. Juni 2008 das Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich (Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz – EEWärmeG) beschlossen. Der Bundesrat hat auf seiner 846. Sitzung am 4.
Die Clearingstelle EEG hat am 30. März 2011 die Empfehlung zu dem Thema „Ausschließlichkeitsprinzip bei Biomasseanlagen“ beschlossen. Der Empfehlung voraus gingen der Eröffnungsbeschluss und die Stellungnahmen von bei der Clearingstelle EEG akkreditierten Verbänden und registrierten öffentlichen Stellen.
Zur Frage, wann eine Anlage, die zunächst für ca. 2 Wochen mit Heizöl betrieben wurde und nach der Umstellung auf flüssige Biomasse (hier: Palmöl) zu Zwecken der Zünd- und Stützfeuerung fossile Brennstoffe einsetzt, in Betrieb genommen wurde (hier zunächst im Urteil des einstweiligen Rechtsschutzverfahrens vom 10.04.2008 (LG_Deggendorf_080410_3_O_134-08.pdf): Inbetriebnahme erst nach 31.
Die Clearingstelle EEG hat am 11. Juni 2011 die Empfehlung zu dem Thema „Sachmängelbedingter Austausch von Fotovoltaikmodulen – Inbetriebnahmezeitpunkt“ beschlossen. Der Empfehlung voraus gingen der Eröffnungsbeschluss sowie die Stellungnahmen von bei der Clearingstelle EEG akkreditierten Verbände.
Die Clearingstelle EEG hat am 29. September 2011 die Empfehlung zu dem Thema „Trinkwasserturbinen und Turbinen im Kühlwasserrücklauf von Kraftwerken“ beschlossen. Der Empfehlung voraus gingen der Eröffnungsbeschluss, die Stellungnahmen von bei der Clearingstelle EEG akkreditierten Verbänden sowie der Änderungsbeschluss.
Die Clearingstelle EEG hat am 25. November 2010 die Empfehlung zu dem Thema „Nachgeschalteter Generator bei Biomasse-Verstromung – NawaRo-Zuschlag“ beschlossen.
Die Clearingstelle EEG hat am 25. November 2010 die Empfehlung zu dem Thema „Bauplanerische Voraussetzungen bei PV-Anlagen“ beschlossen. Der Empfehlung voraus gingen der Eröffnungsbeschluss und die Stellungnahmen von bei der Clearingstelle EEG akkreditierten Verbänden und registrierten öffentlichen Stellen.
Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob der Betreiber einer an der Südwand seines Wohnhauses angebrachten PV-Anlage Anspruch auf Zahlung der erhöhten Mindestvergütung nach § 11 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. § 5
Zur Frage, ob Anlagenbetreiber Einspeisevergütungen nach § 8 EEG verlangen können, wenn sie Betriebshilfsmittel, wie z. B. mineralische Präparate zur Verbesserung der Gärwirkung, der Biomasse zugeben (hier unter Abänderung der erstinstanzlichen Entscheidung des LG Halle, 16.05.2007 - 11 O 66/06, bejaht).
Die Neufassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes im Rahmen des Integrierten Energie- und Klimapakets
Leitsatz des Gerichts:
Die Clearingstelle EEG hat am 25. November 2010 die Empfehlung zu dem Thema „Nachgeschalteter Generator bei Biomasse-Verstromung – Technologie- und KWK-Zuschlag“ beschlossen.
Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob der Besitzer einer auf einem Gebäude im nicht rechtsförmlich beplanten Innenbereich nach § 34 BauGB installierten PV-Anlage Anspruch auf Zahlung einer Vergütung nach einem der Absätze des § 11
Zum Verfügungsanspruch nach § 12 Abs. 5 Satz 1 EEG 2004 (hier: Anspruch auf (Abschlags-)Zahlungen in Höhe der Mindestvergütung gem. § 11 Abs. 1 EEG 2004 bejaht; ob es sich bei der Anlage um eine Fassadenanl