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Rechtsprechung– 5 O 235/22

Sachverhalt: Die Klägerin (Anlagenbetreiberin) betreibt eine Windenergieanlage auf ihrem Hof und speist den erzeugten Strom in das Netz der Beklagten (Netzbetreiberin) ein. Nach dem Ende des Förderzeitraums sowie dem Ende der Anschlussförderung zum 31. Dezember 2021, speiste die Anlagenbetreiberin den erzeugten Strom weiterhin in das Netz der Netzbetreiberin ein, ohne diesen der Veräußerungsform der sonstigen Direktvermarktung zuzuordnen.

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Gesetzesbezug: WindSeeG

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 12. Juli 2023 die Ergebnisse der Ausschreibungsrunde 2023 für die Förderung von Offshore-Windenergieanlagen für nicht zentral voruntersuchte Flächen aus dem dynamischen Gebotsverfahren bekannt gegeben. Gebotstermin war der 1. Juni 2023.

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Gesetzentwurf
Gesetzesbezug: EEG 2023, EnWG 2011, MaStRV, MsbG, KWKAusV

Der Entwurf eines Gesetzes zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung (Solarpaket I) verfolgt das Ziel, Hemmnisse beim Ausbau der Solarenergie zu beseitigen und so die Ausbau-Dynamik weiter zu steigern. Durch den Entwurf sollen die Zielsetzungen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) der Photovoltaik-Strategie umgesetzt werden.

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Am 22. Juni 2023 hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) die Ergebnisse der zweiten Ausschreibungsrunde 2023 für die Förderung von Windenergieanlagen an Land bekanntgegeben. Gebotstermin war der 1. Mai 2023. Die Bekanntmachung erfolgte am 22. Juni 2023 und gilt damit am 29. Juni 2023 als erfolgt.

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Politisches Programm

In dem Entwurf des Klimaschutzprogramms 2023 der Bundesregierung werden die Klimaschutzmaßnahmen für die Sektoren Energiewirtschaft, Gebäude, Industrie, Verkehr, Landwirtschaft, Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft (LULUCF) im Einzelnen ausgeführt. Zudem werden die unterstützenden Maßnahmen dargestellt, die sektorenübergreifende Wirkung entfalten sollen, u. a.

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Rechtsprechung– 8 B 230/23.AK
Aktenzeichen: 8 B 230/23.AK

Leitsätze: Wird der in § 249 Abs. 10 BauGB vorgesehene Abstand zwischen einer Windenergieanlage und einer zulässigen baulichen Nutzung zu Wohnzwecken eingehalten, kommt eine optisch bedrängende Wirkung der Windenergieanlage nur ausnahmsweise in Betracht, wenn andernfalls die Schwelle der Zumutbarkeit aufgrund besonderer Umstände überschritten würde.

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Rechtsprechung– 7 D 423/21.AK
Aktenzeichen: 7 D 423/21.AK

Sachverhalt: Die Klägerin plant die Errichtung und den Betrieb einer Windenergieanlage im Außenbereich. Die Beklagte lehnt die entsprechende immissionsschutzrechtliche Genehmigung ab, da das Projekt als sonstiges Vorhaben i. S. d. § 35 Abs. 2 BauGB öffentliche Belange beeinträchtigt und den Darstellungen des Flächennutzungsplans widerspricht.

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Votum 2023/5-III– Clearingstelle EEG|KWKG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2023/5-III

In dem Votumsverfahren hatte die Clearingstelle zu klären, ob die Rechtsfolgen der Anlagenzusammenfassung gem. § 24 EEG 2017 im Hinblick auf die Vergütungsreduzierung zu negativen Strompreisen gem. § 51 Abs. 1, Abs. 3

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Politisches Programm
Gesetzesbezug: EEG 2023

Im Mittelpunkt der Wind-an-Land-Strategie stehen die Ausweitung und Beschleunigung der Planung, der Genehmigung und des Zubaus von Windenergie an Land.

Im Rahmen des ersten Windgipfels am 22. März 2023 hatte das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) diesbezüglich einige Handlungsfelder und Maßnahmen identifiziert und Vertreterinnen und Vertreter der Bundesländer, der Ressorts der Bundesländer, der Verbände, der kommunalen Spitzenverbände und der Gewerkschaften eingeladen.

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Am 1. März 2023 hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) die Ergebnisse der ersten Ausschreibungsrunde 2023 für die Förderung von Windenergieanlagen an Land bekanntgegeben. Gebotstermin war der 1. Februar 2023. Die Bekanntmachung erfolgte am 1. März 2023 und gilt damit am 8. März 2023 als erfolgt.

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Rechtsprechung– 3 Kart 24/22

Leitsätze:

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Gesetz: Bund
Urheber: Bund

Dritte Verordnung zur Durchführung des Windenergie-auf-See-Gesetzes (Dritte Windenergie-auf-See-Verordnung – 3. WindSeeV)

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Gesetz: Bund
Textfassung vom:
Urheber: Bund

Das Gesetz zur sofortigen Verbesserung der Rahmenbedingungen für die erneuerbaren Energien im Städtebaurecht vom 4. Januar 2023, verkündet im BGBl. 2023 I Nr. 6 am 11. Januar 2023, tritt rückwirkend am 1. Januar 2023 bzw. zum Teil am 01. Februar 2023 in Kraft.

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Beschluss: Bundesnetzagentur (BNetzA)– 4.08.01.01/1#6
Aktenzeichen: 4.08.01.01/1#6

Die Bundesnetzagentur hat am 27. Dezember 2022 die Festlegung des Höchstwerts für die Ausschreibungen für Windenergie an Land  für die Gebotstermine im Jahr 2023 nach § 85a Absatz 1 EEG 2021 beschlossen.

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Textfassung vom:

Der Rat der Europäischen Union hat am 22. Dezember 2022 die Verordnung (EU) 2022/2577 zur Festlegung eines Rahmens für einen beschleunigten Ausbau der Nutzung erneuerbarer Energien erlassen, welche am 29. Dezember 2022 im Amtsblatt der Europäischen Union verkündet wurde.

Die Verordnung ist am 30. Dezember 2022 Kraft getreten und gilt befristet für einen Zeitraum von 18 Monaten. Sie ist unmittelbar geltendes Recht und bedarf keiner Umsetzungsakte der Mitgliedstaaten.

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Gesetzesbezug: EEG 2023, WindSeeG

Die Europäische Kommission hat am Donnerstag, den 22. Dezember 2022, das neue Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2023) und das Wind-auf-See-Gesetz (WindSeeG 2023) beihilferechtlich genehmigt. Die vorgesehenen Maßnahmen zur Beschleunigung des Ausbaus der erneuerbaren Energien können wie geplant zum 1. Januar 2023 Anwendung finden.

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Am 20. Dezember 2022 hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) die Ergebnisse der Ausschreibungsrunde für den Nachholtermin 2022 zur Förderung von Windenergieanlagen an Land bekanntgegeben. Gebotstermin war der 1. Dezember 2022. Die Bekanntmachung erfolgte am 20. Dezember 2022 und gilt damit am 27. Dezember 2022 als erfolgt. Aufgrund einer drohenden Unterzeichnung hatte die Bundesnetzagentur das Ausschreibungsvolumen von zuvor 1.190 Megawatt auf 604 Megawatt reduziert.

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Gesetzentwurf

Mit dem Gesetz zur sofortigen Verbesserung der Rahmenbedingungen für erneuerbare Energien im Städtebaurecht werden insbesondere zwei Ziele verfolgt.

Zum einen soll ein ausdrücklicher Privilegierungstatbestand für Vorhaben zur Herstellung oder Speicherung von Wasserstoff geschaffen werden, die in einem räumlich-funktionalen Zusammenhang mit Windenergieanlagen stehen.  So soll auch dem Abschalten von Windenergieanlagen bei Netzengpässen entgegengewirkt werden.

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Am 12. Oktober 2022 hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) die Ergebnisse der dritten Ausschreibungsrunde 2022 für die Förderung von Windenergieanlagen an Land bekanntgegeben. Gebotstermin war der 1. September 2022. Die Bekanntmachung erfolgte am 12. Oktober 2022 und gilt damit am 19. Oktober 2022 als erfolgt.

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Aufsatz
Gesetzesbezug: WindSeeG

Der Aufsatz stellt die grundlegenden Neuerungen im WindSeeG dar, die zum 1. Januar 2023 in Kraft getreten sind. Hierzu gehört die Erhöhung der Ausbauziele auf mindestens 30 GW bis 2030, 40 GW bis 2035 und 70 GW bis 2045. Auch die Ausschreibungsziele in den Jahren 2023 bis 2026 werden stark erhöht.

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Rechtsprechung– 1 BvR 2661/21
Aktenzeichen: 1 BvR 2661/21
Gesetzesbezug: BNatSchG 2010, GG, BauGB/ROG

Leitsätze:

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Rechtsprechung– 3 Kart 114/21
Aktenzeichen: 3 Kart 114/21

Leitsätze:

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Fachgespräch

Das 43. Fachgespräch der Clearingstelle EEG|KWKG zum Thema „Das EEG 2023 – Fokus Windenergie“ fand am Donnerstag, den 15. September 2022 als Präsenztermin in der Tagungsstätte der Max-Planck-Gesellschaft (Harnack-Haus), Ihnestraße 16 – 20, 14195 Berlin-Dahlem, und parallel dazu als Liveübertragung auch online statt.

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Gesetzentwurf
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiesicherungsgesetzes und anderer energiewirtschaftlicher Vorschriften.
 
Um die Energieversorgung in Deutschland sicherzustellen, soll durch weitere Maßnahmen der Gasverbrauch in den Wintern 2022/2023 und 2023/2024 reduziert werden sowie gleichzeitig die Stromversorgung gewährleistet bleiben.
 
Hierzu sollen in verschiedenen Gesetzen Vorschriften ergänzt werden, die insbesondere die Rahmenbedingungen für die Nutzung von Biogas u
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Gesetzesbezug: WindSeeG

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 7. September 2022 die Ergebnisse der Ausschreibungsrunde 2022 für die Förderung von Offshore-Windenergieanlagen im zentralen Modell bekannt gegeben. Gebotstermin war der 1. September 2022.

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