Der Aufsatz gibt einen Überblick über die Rahmenbedingungen für die Erzeugung von Wasserstoff durch Offshore-Windenergieanlagen und Elektrolyseure.
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 14. Oktober 2021 die Ergebnisse der dritten Ausschreibungsrunde 2021 für die Förderung von Onshore-Windenergieanlagen bekannt gemacht. Gebotstermin war der 1. September 2021. Die Bekanntmachung erfolgte am 14. Oktober 2021, so dass die Bekanntgabe am 21. Oktober 2021 als erfolgt gilt.
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 14. Oktober 2021 die Ergebnisse der zweiten Ausschreibungsrunde 2021 für die Förderung von Biomasse bekannt gemacht. Gebotstermin war der 1. September 2021. Die Bekanntmachung erfolgte am 14. Oktober 2021, so dass die Bekanntgabe am 21. Oktober 2021 als erfolgt gilt.
In dem Votumsverfahren hatte die Clearingstelle zu klären, ob die von der Anspruchstellerin betriebenen Solaranlagen mit einer installierten Leistung von unter 750 kWp, die einen Tag nach den von der Anspruchstellerin betriebenen und auf demselben Grundstück befindlichen Solaranlagen mit einer installierten Leistung von über 750 kWp in Betrieb genommen wurden, zur Bestimmung der für sie geltenden Vergütungshöhe nach § 32 Abs. 1
Der Autor behandelt die Netzanbindung von Windenergieanlagen (WEA) auf See unter dem Blickwinkel des Gesetzes zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben und zur Regelung reiner Wasserstoffnetze im Energiewirtschaftsrecht, welche eine Änderung der § 17d Abs. 6 bis 9 EnWG veranlasst haben.
Der Aufsatz gibt einen kurzen Überblick zu den Bestimmungen des Innovationsausschreibungsverfahrens. Er definiert die teilnahmeberechtigten Anlagen und beschreibt das Gebotsverfahren vor der Bundesnetzagentur.
In dem schiedsrichterlichen Verfahren hatte die Clearingstelle zu klären, ob der Schiedskläger gegen die Schiedsbeklagte einen Anspruch auf Vergütung des in seinen Solaranlagen erzeugten und in das Netz der Schiedsbeklagten eingespeisten Stroms im Zeitraum vom Netzanschluss bis zum Zählerwechsel hat.
Die unten zum Herunterladen bereitgestellte Version des Schiedsspruchs wurde anonymisiert und verfremdet, um den Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse beider Parteien zu gewährleisten.
Das EEG 2021 führt eine Regelung zur Akzeptanzsteigerung von Windenergieprojekten an Land ein, deren Details die Autoren aus kommunaler Sicht erforschen. Zunächst gibt der Artikel eine kurze Einführung in die Entstehungsgeschichte des § 6 EEG 2021 (vormals § 36k EEG 2021).
Die Autoren erläutern die Auswirkungen des "Klima"-Urteils des Bundesverfassungsgerichts auf die Genehmigung von Windkraftanlagen, insbesondere im Rahmen der Abwägung mit Interessen des Denkmalschutzes. Die Hürden für die Zulassung von Anlagen zur erneuerbaren Stromerzeugung würden aufgrund des klaren Auftrags an den Gesetzgeber sinken. Das Urteil würde ähnliche Auswirkungen im Rahmen baugenehmigungsrechtlicher bzw. bauplanungsrechtlicher Interessenabwägungen entfalten.
Der nordrhein-westfälische Landesgesetzgeber hat von der Länderöffnungsklausel Gebrauch gemacht und für Windenergieanlagen in NRW den Mindestabstand von 1.000 m zu Wohngebäuden eingeführt.
Die Geothermie rücke zunehmend bei der Stromerzeugung und der Gebäudebeheizung in den Vordergrund. Ihr Ausbau sei im Rahmen der Wärmewende und zur Erreichung der Klimaziele unerlässlich. Aus dem Grund untersuchen die Autoren die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Ausbau der Geothermie.
Die Autorin befasst sich mit dem Trend zu einer Solardachpflicht in den Bundesländern und gibt einen Überblick zum Stand der Umsetzungen. Mehrere Bundesländer würden bereits PV-Pflichten für private Neubauten, aber auch für Parkplätze und Nichtwohngebäude, einführen. Es würden sich allerdings auch Abgrenzungs- und Auslegungsprobleme stellen, insbesondere beim Mieterstrom und der Eigenversorgung.
Der Autor gibt einen Überblick über die Ausgestaltung der Ausschreibungen von Solaranlagen unter Geltung des EEG 2021. Hierzu gehört im Abschnitt 3 EEG 2021 der Unterabschnitt 3 für Solaranlagen des ersten Segments und der Unterabschnitt 4 für Solaranlagen des zweiten Segments.
Der Aufsatz fasst das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) v. 02.09.2021 (C-718/18) auf, bei dem der EuGH eine größere Unabhängigkeit der Bundesnetzagentur (BNetzA) vom Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) verlangt hatte.
Die Bundesnetzagentur hat am 1. Oktober 2021 ihre Festlegung zu besonderen Solaranlagen beschlossen.
Darin werden die Anforderungen an besondere Solaranlagen
Das Impulspapier „Ein beihilfefreies und schlankeres EEG - Vorschlag zur Weiterentwicklung des bestehenden Erneuerbare-Energien-Gesetzes“ der Stiftung Umweltenergierecht, im Auftrag der Agora Energiewende, legt Vorschläge für Reformen des EEG vor.
Auf Ersuchen des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt am Main hat die Clearingstelle eine Stellungnahme u.a. zu den Fragen abgegeben,
In dem Votumsverfahren hatte die Clearingstelle zu klären, ob die Aufspülung mit Elbsand zur Schaffung von Industrieflächen eine (fiktive) „sonstige bauliche Anlage“ gemäß § 37 Abs. 1 Nr. 2 EEG 2017 darstellt, die zu anderen Zwecken als der Solarstromerzeugung errichtet wurde.
In ihrer Studie untersucht die Stiftung Offshore-Windenergie den möglichen Beitrag der Offshore-Windenergie in Deutschland zur Erzeugung von grünem Wasserstoff und zur Erreichung der Ziele der nationalen Wasserstoffstrategie. Die Studie kommt zu dem Ergebnis, dass derzeitig bei optimaler Ausnutzung des maritimen Raumordnungsplans ein Potenzial von über 60 GW Offshore-Windkraft bestehe. Dies könne eine Wasserstoffproduktion von bis zu 1,3 Millionen Tonnen pro Jahr ermöglichen.
Besondere Gebührenverordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA Besondere Gebührenverordnung - BAFABGebV) vom 21. September 2021 (BGBl. I S. 4317).
Das EU-Winterpaket "Saubere Energie für alle Europäer" hat die Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft und die Bürgerenergiegemeinschaft als neue dezentrale Akteure eingeführt.
1) Bestimmung der installierten Leistung bei Solaranlagen
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 09. September 2021 die Ergebnisse der ersten Ausschreibungsrunde 2021 für die Förderung von Offshore-Windenergieanlagen im zentralen Modell bekannt gegeben. Gebotstermin war der 1. September 2021.
In der Ausschreibung für Windenergieanlagen auf See standen drei Flächen mit einem Ausschreibungsvolumen von insgesamt 958 MW zum Gebot, davon zwei Flächen in der Nordsee (N-3.7 und N-3.8) sowie eine in der Ostsee (O-1.3).
Das 41. Fachgespräch der Clearingstelle EEG|KWKG zum Thema „Redispatch 2.0“ fand am 7.
September 2021 als Präsenztermin im Hotel Aquino, Tagungszentrum Katholische Akademie,
Hannoversche Straße 5b, 10115 Berlin-Mitte und parallel dazu als Liveübertragung online statt.