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Gesetz: Bund
Textfassung vom:
Urheber: Bund

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Rechtsprechung– 16 U 19/08
Aktenzeichen: 16 U 19/08
Gesetzesbezug: ohne Gesetzesbezug
Leitsatz: Bei Kaufverträgen über Windenergieanlagen sind in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Herstellers Gewährleistungsbestimmungen des Inhalts wirksam, dass sich die versprochene Leistung ("Leistungskennlinie") nach standardisierten Normbedingungen gemäß gängiger Testverfahren bemisst.
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Rechtsprechung– 12 KN 35/07
Aktenzeichen: 12 KN 35/07
Gesetzesbezug: BauGB/ROG, BImSchG

Zu den Voraussetzungen der Ausweisung von Vorrangstandorten für Windenergiegewinnung nach Maßgabe des § 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 ROG mit dem Ziel einer Konzentration von raumbedeutsamen Windkraftanlagen und ihres Ausschlusses außerhalb dieser Standorte (hier: Planung rechtmäßig).

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Aufsatz
Gesetzesbezug: ohne Gesetzesbezug

„Leitstudie 2008“ - Weiterentwicklung der „Ausbaustrategie Erneuerbare Energien“ vor dem Hintergrund der aktuellen Klimaschutzziele Deutschlands und Europas. In der Leitstudie 2008 wird mit dem „LEITSZENARIO 2008“ ein Szenario beschrieben, welches darlegt, wie die Treibhausgasemissionen bis 2050 in Deutschland auf rund 20% des Wertes von 1990 gesenkt werden können. Dieses langfristige Ziel ist von allen Industriestaaten zu erfüllen, wenn die weltweiten Treibhausgasemissionen bis zu diesem Zeitpunkt etwa halbiert werden sollen.

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Politisches Programm

Am 1. Oktober 2008 beschloss das Bundeskabinett auf Vorschlag des Bundesumweltministers eine nationale Strategie für die nachhaltige Nutzung und den Schutz der Meere. Damit folgt die Bundesregierung den Vorgaben der Europäischen Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (RL 2008/56/EG). Die Strategie identifiziert Spannungsfelder zwischen der wirtschaftlichen Nutzung der Meere und dem Schutz der Meeresumwelt.

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Aufsatz
Gesetzesbezug: ohne Gesetzesbezug
Der Beitrag stellt die Möglichkeiten aktiver Netzdienstleistungen, die durch Fotovoltaikanlagen erbracht werden können, vor.
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Aufsatz
Im Beitrag werden zunächst die Änderungen zum Anlagenbegriff und zur Inbetriebnahme aufgezeigt, die sich unmittelbar auf die Vergütung auswirken. Anschließend werden die Grundvergütung und die Voraussetzungen der einzelnen Bonus-Vergütungen dargestellt. Der Rechtsrahmen und die Vergütung bei Einspeisung in das Erdgasnetz bilden einen weiteren Punkt. Abschließend werden weitere für den Anschluss und den Betrieb relevante Vorschriften erläutert.
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Votum 2008/27– Clearingstelle EEG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2008/27

Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob der Anlagenbetreiber gegenüber dem Netzbetreiber für den in der Stau- und Triebwerksanlage erzeugten Strom einen Anspruch auf Zahlung der Vergütung gemäß §§ 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 5 Abs. 1

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Politisches Programm
Gesetzesbezug: EEG 2004 § 14
Eckpunkte der Ausgestaltung der Öffnung des Marktsegmentes EEG-Veredelung: Vorschlag der Bundesnetzagentur (BNetzA). Gemäß § 14 Abs. 1 EEG 2004 sind die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB
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Aufsatz
Gesetzesbezug: BauGB/ROG
Klimaschutz wird immer mehr zu einer Aufgabe der Raumplanung. Besonders deutlich wird dies am Beispiel der Planung für den Ausbau von Offshore-Windenergienutzungen in der deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ). Für diese sind nach §18 a ROG Ziele und Grundsätze der Raumordnung aufzustellen.
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Rechtsprechung– 14 C 2698/08
Aktenzeichen: 14 C 2698/08
Gesetzesbezug: EEG 2004 § 11 Abs 2

Zur Frage, ob eine über den Fenstern eines Gebäudes geneigt angebrachte PV-Installation eine sogenannte Fassadenanlage nach § 11 Abs. 2 Satz 2 EEG 2004 sei (hier verneint: Die PV-Anlage sei nicht wesentlicher Bestandteil des Gebäudes i.S.

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Aufsatz
Die Unterscheidung zwischen Netzanschlusskosten (§ 13 Abs. 1 EEG 2004) sowie Netzausbaukosten (§ 13 Abs. 2 EEG 2004) bereitet in der Praxis nach wie vor große Schwierigkeiten.
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Votum 2008/25– Clearingstelle EEG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2008/25

Im vorliegenden Verfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob der Anlagenbetreiber gegen den Netzbetreiber gemäß § 11 Abs. 2 Satz 1, Abs. 1 i. V. m.

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Rechtsprechung– 1 EO 448/08
Aktenzeichen: 1 EO 448/08
Gesetzesbezug: BImSchG
Leitsätze: Die gesetzliche Befristung der Geltungsdauer einer auf der Grundlage der Thüringer Bauordnung erteilten Baugenehmigung für eine Windkraftanlage entfällt nicht dadurch, dass diese auf der Grundlage des § 67 Abs. 9 Satz 1 BImSchG ab dem 01.07.2007 als Genehmigung nach dem Bundes-Immissionssc
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Aufsatz
Gesetzesbezug: EnWG 2005
Die Bekanntmachungspflichten sowie der bei der Wahl des Vertragspartners einzuhaltende Auswahlprozess bei Neuabschluss und Verlängerung von Konzessionsverträgen sind durch das EnWG nur unzureichend geregelt und sorgen für Rechtsunsicherheit. Der Beitrag ordnet den Meinungssand zu diesen Punkten und bietet den Gemeinden Leitlinien für den Abschluss von Konzessionsverträgen an.
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Politisches Programm
Der „Monitoringbericht gemäß § 63 Abs. 4 EnWG i. V. m.
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Aufsatz
Der Beitrag geht der Frage nach, wann eine Windkraftanlage nach dem EEG 2004 als in Betrieb gesetzt gilt. Hintergrund ist die höhere Vergütung für Windkraftanlagen nach dem EEG 2009, die nur beansprucht werden kann, wenn die Anlage nach dem 31. Dezember 2008 in Betrieb gesetzt wurde.
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Votum 2008/29– Clearingstelle EEG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2008/29

Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, aus welchen Paragraphen des EEG 2004 der Anlagenbetreiber gegen den Netzbetreiber einen Anspruch auf Vergütung des in seiner Anlage erzeugten und in das Netz des Netzbetreibers eingespeisten Stroms nach Inbetriebnahme der Anlage im Sinne des § 3 Abs. 4

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Gesetz: Bund
Textfassung vom:
Urheber: Bund

Gesetz zur Öffnung des Messwesens bei Strom und Gas für Wettbewerb vom 29. August 2008 (BGBl. I S. 1790).

Das Gesetz enthält insbesondere Änderungen von § 21b und § 40 EnWG 2005.

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Rechtsprechung– 8 A 2138/06
Aktenzeichen: 8 A 2138/06

Zur (hier: fehlenden) Spruchreife einer Verpflichtungsklage, wenn nicht feststeht, ob eine Umweltverträglichkeitspüfung (UVP) durchzuführen ist und wenn der Antrag auf Genehmigung der Windkraftanlage ohne Prüfung baurechtlicher und sonstiger öffentlich-rechtlicher Genehmigungsvoraussetzungen allein aufgrund des fehlenden gemeindlichen Einverständnisses abgelehnt wurde ("steckengebliebenes Genehmigungsverfahren"). Zur Nichtigkeit eines Flächennutzungsplanes ("Feigenblatt"-Planung).

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Rechtsprechung– 1 EO 563/07
Aktenzeichen: 1 EO 563/07
Gesetzesbezug: BauGB/ROG
Leitsatz: Gegenüber unzulässigen Außenbereichsvorhaben auf dem eigenen Gebiet kann sich die Gemeinde immer auf ihre Planungshoheit berufen. Daraus folgt, dass die Voraussetzungen des § 35 BauGB auf den Rechtsbehelf der (Belegenheits-)Gemeinde hin in vollem Umfang nachzuprüfen sind.
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Aufsatz
Gesetzesbezug: EEG 2004, EEG 2009
In den vergangenen Jahren wurde die wirtschaftliche Nutzung des »Offshore-Bereiches«, also des Bereichs jenseits von 3 Seemeilen von der Küste seewärts, immer mehr intensiviert. Dies betrifft unter anderem auch die zukünftige Nutzung von Offshore-Windparks zur Energiegewinnung. Auch wenn derzeit noch kein derartiges Projekt in Deutschland realisiert ist, zeichnet sich jedoch ab, dass dieser Wirtschaftszweig zukünftig eine große Rolle spielen wird. Bereits heute ist Deutschland „Marktführer“ im Bereich Windenergie, mit mehr als einem Drittel der weltweiten Gesamtleistung.
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Aufsatz
Zum 01.01.2009 ist die EEG-Novelle 2009 in Kraft getreten. Diese sieht neben der Anpassung zahlreicher Vergütungssätze auch Änderungen allgemeiner Vorschriften vor.
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Aufsatz
Gesetzesbezug: EEG 2009 § 17
Das EEG 2009 (§ 17) ermöglicht Anlagenbetreiberinnen und Anlagenbetreibern, Strom nicht nur über die Einspeisung und die gesetzliche Mindestvergütung, sondern flexibler auch im Wege der Direktvermarktung zu veräußern. Eine solche Direktvermarktung könnte neben dem weiteren Ausbau zudem die Wettbewerbsfähigkeit erneuerbarer Energien fördern.
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Aufsatz
In Deutschland sind gegenwärtig über 19.000 Windenergieanlagen installiert. Dies ist klimaschutz- und energiepolitisch zu Recht als Erfolg gewertet worden, hat aber auch erhebliche Konflikte mit dem Immissions-, Natur- und Landschaftsschutz hervorgebracht. Auf die Problemlage hat der Gesetzgeber insbesondere durch Schaffung verbesserter rechtlicher Möglichkeiten für eine räumliche Konzentration von Windenergieanlagen reagiert.
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