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Votum 2020/15-IV– Clearingstelle EEG|KWKG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2020/15-IV

In dem Votumsverfahren zu Nachweisfragen beim Emissionsminimierungsbonus hatte die Clearingstelle zu klären, ob die Anlagenbetreiberin einen Anspruch auf Auszahlung des sog. Emissionsminimierungsbonus hatte, wenn nach der Erweiterung einer Biogasanlage zwei separate behördliche Bescheinigungen für jedes einzelne BHKW ausgestellt wurden, oder ob der Anspruch erst seit dem Vorliegen einer Gesamtbescheinigung für beide

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Aufsatz

Die Autoren setzen sich mit der Frage auseinander, ob ein Netzengpass i.S.v. §§ 14 Abs. 1, 15 Abs. 1 EEG 2017 auch dann vorliegt, wenn ein Windpark oder eine Solaranlage vom Netz getrennt wird, um Erweiterungsarbeiten zu ermöglichen und so gerade Netzengpässe zu beseitigen, und ob dem Anlagenbetreiber ein entsprechender Entschädigungsanspruch zusteht.

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Studie

Die Autoren der Studien wagen in der Studie "Stromnetz 2050" einen Ausblick auf ein kostenoptimiertes und sektorengekoppeltes Energiesystem in Deutschland und Europa für das Jahr 2050, welches eine 90-prozentige Kohlenstoffdioxid-Reduktion in den Sektoren Strom, Transport, Wärme und Gas als Voraussetzung annimmt. Ausgewertet wurden hierfür die Netto-Nennleistungen verschiedener Erzeugungs-, Speicher- und Umwandlungstechnologien sowie die dafür optimierten Netto-Übertragungskapazitäten.

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Rechtsprechung– 8 A 311/19
Aktenzeichen: 8 A 311/19
Gesetzesbezug: BNatSchG 2010, BauGB/ROG, BImSchG, GG

Sachverhalt: Die Beigeladene wehrt sich in Berufung gegen die Erteilung eines immissionsschutzrechtlichen Vorbescheids für fünf Windenergieanlagen der Klägerin, die außerhalb der im Flächennutzungsplan dargestellten Konzentrationszone errichtet werden sollen. Sie beruft sich insbesondere auf ihre verfassungsrechtlich garantierte Planungshoheit aus Art. 28 Abs. 2 S.

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Votum 2020/19-VII– Clearingstelle EEG|KWKG

In dem Votumsverfahren hatte die Clearingstelle zu klären, ob es sich bei der von der KWK-Anlage in das Netz der allgemeinen Versorgung eingespeisten Strommenge um die Nettostromerzeugung gemäß § 3 Abs. 5 KWKG 2012 bzw.

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Aufsatz

Der Autor befasst sich in seinem Aufsatz umfassend mit Klimaschutz und Energiepolitik und beschreibt sowohl die Maßnahmen auf europäischer Ebene als auch die neuesten Gesetzgebungen auf Bundesebene. Im Vordergrund stehen dabei der europäische CO2-Zertifikatehandel, die Umstrukturierung der Energiewirtschaft hin zu erneuerbaren Energien und die Einhaltung der Emissionsziele.

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Aufsatz

2021 fallen die ersten deutschen Windkraftanlagen aus der EEG-Förderung. Im Fokus des Artikels steht die österreichische Erfahrung des Betriebs und Stromverkaufs aus solchen Anlagen, denn im Nachbarland wurde die 13-jährige Förderzeit für einige Anlagen bereits 2018 beendet. Allerdings wurden nur 2 Altanlagen aus rein technischen Gründen abgebaut, der Rest hat sich auf neue Vermarktungsmodelle umgestellt.

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Aufsatz

Der Autor behandelt in dem Aufsatz von Deutschland finanzierte PV-Projekte im Süden des nordafrikanischen Landes. Einerseits werde aufgrund des Solarpotenzials eine hohe ökonomische Attraktivität für Photovoltaik prognostiziert, andererseits stehe das Land gerade erst am Anfang, seine Energieinfrastruktur zu ändern. Für Deutschland könnte in dieser Hinsicht die Herstellung von grünem Wasserstoff in Zukunft von Interesse sein.

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Aufsatz

Der Autor behandelt in seinem Aufsatz die steigende Relevanz einer sicheren Datenkommunikation zwischen Solaranlage, Betriebsführer und Netz. Die Vollversorgung durch erneuerbaren Strom gebiete dort Verantwortung zu höheren Sicherheitsstandards zum Schutz vor Hackerangriffen. Systemrelevante Risiken sollen erkannt werden, jedoch gibt es zum Schutz bereits Lösungen und Listen für Maßnahmen. Für selbst kleinste Anlagen sei eine umfangreiche Risikoanalyse sinnvoll, jedoch gäbe es keine hundertprozentige Absicherung.

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Aufsatz

Volatile Einspeiser wie PV-Anlagen und Windparks destabilisieren das Netz, aber die erneuerbaren Energien müssen auch ohne Kohle- oder Atomstrom die Netzstabilität gewährleisten. Die Autorin beschäftigt sich mit der Lösung, Momentanreserven durch Windturbinen bereitzustellen, bei der neben dem Einsatz der kinetischen Energie aus den Rotoren, auch eine Batterie eine Möglichkeit darstelle. Die Bereitstellung von Trägheit könnte neben der Momentanreserve ein handelbares Gut sein.

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Aufsatz

Der Autor kritisiert in diesem Aufsatz das Gebäudeenergiegesetz (GEG), dass im Neubau CO2-Emissionen senken soll. Zwar sieht es die Einsatzpflicht für erneuerbare Energien vor, jedoch spielt Biomethan keine entscheidende Rolle. Aufgrund der getroffenen Regelungen fördere man hingegen den Einsatz fossiler Energieträger wie Erdgas, anstelle des teureren, aber umweltfreundlicheren Biogas. Zukünftig sei der Einsatz von Biogas auch in Wärmenetzen aufgrund der Düngemittelverordnung nicht mehr lohnenswert.

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Aufsatz

Der Autor beschreibt das Vorhaben eines Konsortiums von Industrieunternehmen aus Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen ab Ende 2022 eine Wasserstoffpipeline mit grünem Wasserstoff zu betreiben. Es sollen so die BP-Raffinerien in Lingen und Gelsenkirchen und der Evonik-Chemiepark in Marl mit Wasserstoff versorgt werden. Das grüne Gas soll mit dem überschüssigen niedersächsischen Windstrom produziert werden. RWE baut dazu eine Elektrolyseanlage und den Transport übernehmen die Fernleitungsnetzbetreiber Nowega und OGE.

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Rechtsprechung– 9 ZB 15.790
Aktenzeichen: 9 ZB 15.790

Sachverhalt: Die Klägerin forderte die Aufhebung der baurechtlichen Genehmigung für die Errichtung eines Behälters zur Lagerung von Gärresten aus einer Biogasanlage. Die Errichtung dieses Behältnisses sei kein im Außenbereich privilegiertes Vorhaben. Der Beigeladene solle nicht die zur eigenen Hofstelle gehörenden Gärsubstrate lagern.  Er solle nur den Teil der Gärsubstrate aus der von ihm belieferten Biogasanlage, den er abnehmen müsse, auf das Baugrundstück bringen und dort lagern.

Entscheidung: Verneint

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Die Ausnahmesituation durch das Corona-Virus zwingt auch die Bundesnetzagentur (BNetzA) zu Maßnahmen. Eine wesentliche Änderung ist die Entscheidung, die Bekanntgabe der Zuschlagsentscheidungen im Internet zunächst nicht zu veröffentlichen. Damit beginnen die Fristen (u.a. Pönalen, Realisierungsfrist und Zahlung der Zweitsicherheit) nicht zu laufen.

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Die Bundesnetzagentur (BNetzA) sieht aufgrund des Corona-Virus eine Ausnahmesituation entstehen, die zu Verzögerungen bei der fristgerechten Realisierung von Solar-, Wind- und Biomasseanlagen führen kann.

Zu diesem Zweck erhalten Zuschläge, die vor dem 1. März 2020 erteilt wurden, auf Antrag eine Fristverlängerung.

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Rechtsprechung– 10 K 4573/17
Aktenzeichen: 10 K 4573/17
Gesetzesbezug: BauGB/ROG, BImSchG, BauNVO, VwGO

Sachverhalt: Die Klägerin errichtete eine WEA im Außenbereich und überschritt dabei die im Flächennutzungsplan vorgesehene Höhenbegrenzung, weil sie eine Änderung des Flächennutzungsplanes erwartete. Aufgrund der Überschreitung wurde ein Antrag der Klägerin auf immissionsschutzrechtliche Genehmigung abgelehnt. Die Klägerin begehrt die Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung.

Entscheidung: Verneint

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Studie

Der Autor befasst sich in dieser Studie mit den aktuellen Ausbauzahlen der Windenergie an Land und betrachtet dabei den Einfluss von Akzeptanzproblemen. Mögliche akzeptanzfördernde Konzepte werden erläutert und diskutiert. 

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Aufsatz

Die Autoren befassen sich in ihrem Aufsatz mit den vor Ort bestehenden teils massiven Widerständen, sowie der Förderung der sozialen Akzeptanz von Windenergieanlagen. Mit Hilfe einer Online-Befragung untersuchten sie die Bedeutung verschiedener Faktoren und erfragten die akzeptanzfördernden Wirkungen verschiedener politischer Maßnahmen. Zwar existieren bereits viele Forschungsergebnisse zur Akzeptanz bei Windenergieanlagen, jedoch nicht ländervergleichend. Das EU-Projekt WinWind schließe diese Lücke.

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Aufsatz

Der Aufsatz ist dem Forschungsprojekt "HighRe" gewidmet, das sich mit der Aerodynamik der großen modernen Offshore-Windkraftanlagen beschäftigt. Es geht vor allem um die Modernisierung der theoretischen Windmodelle, die in den 90er Jahren für die relativ kleinen Windrotoren der damaligen Zeit entwickelt worden seien und sich nicht für die heutigen Durchmesser von über 180 Metern eignen würden.

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Aufsatz
Gesetzesbezug: EEG 2016, KWKG 2016

Der Aufsatz behandelt die Möglichkeit industrieller Unternehmen selbst in erneuerbare Energien zu investieren um ihre Emissionen zu reduzieren. Die Autoren befassen sich mit der Eigenerzeugung im Hinblick auf staatliche Belastungen durch Steuern und Umlagen. Die Investition in eigene EE-Anlagen sei eine interessante ökonomische Versorgungsvariante, aber es bestehen auch Unsicherheiten.

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Rechtsprechung– 7 Kart 2/19
Aktenzeichen: 7 Kart 2/19

Sachverhalt: Die Klägerin betreibt eine thermische Abfalleinrichtungsanlage, mit der sie Strom in das Netz der Beklagten einspeist. Im Rahmen ihres Netzsicherheitsmanagements (NSM) reduzierte die Beklagte die Einspeisung der Klägerin wegen Netzengpässen. Die Klägerin verlangt Vergütung bzw. Entschädigung für die Abregelungen.

Ergebnis: Verneint.

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Die Infobroschüre mit allen Informationen zu den Aufgaben, der Funktionsweise und den Angeboten der Clearingstelle EEG|KWKG sowie unsere Broschüre mit der Übersicht aller Verfahrensergebnisse vom 1. Januar 2008 bis zum 31. Dezember 2019 senden wir Ihnen auf Wunsch gerne kostenlos zu.

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Aufsatz

Die Autoren stellen in ihrem Beitrag das Votum 2019/54 zur Modernisierung einer Wasserkraftanlage im EEG 2009 vor, in dem zu entscheiden war, ob für eine im Jahr 1990 reaktivierte Wasserkraftanlage der Anspruch auf eine erhöhte Vergütung besteht.

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Rechtsprechung– 3 Kart 772/19

Leitsätze: Bei § 36f Abs. 2 S. 1 EEG 2017 kommt es allein auf die tatsächliche Genehmigungslage an, d.h. darauf, ob durch die zuständige Genehmigungsbehörde eine immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung erteilt worden ist.

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Studie

Das "Impulspapier Energy Sharing" wurde von dem Bündnis Bürgerenergie e.V. beauftragt und von Energy Brainpool durchgeführt. Hierbei soll ein Ausblick auf die Chancen einer dezentralen Energiewende in Deutschland gegeben werden. Grundlage dafür ist die Erneuerbare-Energien- sowie die Elektrizitätsbinnenmarkt-Richtlinie aus dem Clean Energy Package der EU, welche bis Mitte 2019 in nationales Recht umgesetzt werden müssen.

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