Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat in ihrer Informationsbroschüre die Fakten zur Einbaupflicht von digitalen Stromzählern und Smart Metern zusammengefasst. Hier ist unter anderem aufgeführt, bis wann die Smart Meter eingebaut sein müssen, wer von der Smart Meter-Einbaupflicht ausgenommen ist und welche Kosten für die neuen Zähler und Gateways abgerechnet werden dürfen.
Die Broschüre können Sie hier abrufen.
Der Autor stellt eine Lösung vor, mit der auch moderne Messeinrichtungen von den Vorzügen der intelligenten Messsysteme profitieren könnten. Durch die Installation zusätzlicher Technik könne über eine Schnittstelle unabhängig von der modernen Messeinrichtung die sinnvolle Erfassung, Nutzung und Verarbeitung der Messdaten ähnlich wie bei intelligenten Messsystemen (hier mittels Smart Meter Gateway) erfolgen.
Der Autor setzt sich mit dem Zeitpunkt des Rollouts der Smart Meter (intelligente Messsysteme) auseinander und beleuchtet dabei den aktuellen Prozessstatus der Zertifizierung von Smart Meter Gateways durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI).
Mit dem technischen Hinweis "Einbau von Messsystemen in Bestandsanlagen" mit Stand Mai 2019 des Forums Netztechnik/Netzbetrieb im VDE (FNN) werden die Mindestanforderungen für den Einsatz der intelligenten Messsysteme (iMSys) auf den Zählerplätzen bestehender elektrischen Anlagen dargelegt.
Die Autoren stellen in ihrem Beitrag die Stellungnahme 2018/48/Stn vor, in der die Frage geklärt wurde, ob erstens das von der beklagten Anlagenbetreiberin installierte Solarlog-System die Anforderungen aus § 6 Abs. 1 Nr. 2 EEG 2012 erfüllt und ob zweitens die Errichtung einer
Der Autor befasst sich in diesem Artikel mit der Digitalisierung der Energiewende, insbesondere welche Problematiken beim Smart Meter Roll-Out bestehen und an welchen Punkten nachgebessert werden müsste. Bis 2024 seien alle neuen und bestehenden Anlagen mit mehr als sieben Kilowatt Leistung mit einem intelligenten Messsystem auszustatten. Damit seien eine Million Betreiber von Solarstromanlagen betroffen.
Auf Ersuchen eines Gerichts hat die Clearingstelle EEG|KWKG eine Stellungnahme zu der Frage abgegeben, ob das von der Beklagten eingerichtete Solarlog-System die gleichen Funktionen wie eine
Fristeinhaltung beim Austausch einer Messeinrichtung durch den grundzuständigen Messstellenbetreiber
Sachverhalt: Zu der Frage, ob der Netzbetreiber als grundzuständiger Messstellenbetreiber bei einem geplanten Austausch einer konventionellen Messeinrichtung gegen eine moderne Messeinrichtung im Sinne des § 2 Nr. 15
Die Autoren geben in ihrem Beitrag einen Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Abrechnung von Ladestrom für Elektrofahrzeuge. Hierbei widmen sie sich zunächst den eichrechtlichen Vorgaben nach dem Mess- und Eichgesetz (MessEG) und der Mess- und Eichverordnung (MessEV).
Die Autoren thematisieren die Problematik, dass das MsbG zwar auch auf industrielle Verteilernetze anzuwenden sei, gleichzeitig aber den Besonderheiten in solchen Netzen nicht gerecht wird.
Leitsatz des Gerichts:
Die gesetzgeberische Entscheidung, welche § 17 Abs. 1 EEG 2012 zugrundeliegt, kann grundsätzlich nicht mit Billigkeitserwägungen korrigiert werden.
Der Autor erläutert, ob bei der Datenerfassung durch Smart Meter die Europäische Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) oder das nationale Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) greift. Hierzu erklärt er die Datenschutzproblematik bei Smart Metern und erörtert das Regelungskonzept des DS-GVO, insbesondere bezogen auf die Smart-Meter-Datenverarbeitung.
Die Autoren besprechen die Diskrepanz zwischen der Duldungspflicht (§ 36
Der Autor geht auf die komplexitätsbedingte Verzögerung der Einführung von intelligenten Stromzählern (Smart Meter) im Rahmen der Digitalisierung der Energiewende ein und erläutert in diesem Zusammenhang die Rollen der beteiligten Behörden beim Einführungsprozess.
Gesetz über den Messstellenbetrieb und die Datenkommunikation in intelligenten Energienetzen (Messstellenbetriebsgesetz – MsbG) vom 29.
Leitsätze des Gerichts:
Der Autor betrachtet in seinem Beitrag Hemmnisse für die von der EU geplante flächendeckende Verbreitung von Smart Metern. Dabei geht er insbesondere auf das mangelnde Interesse von Verbrauchern und Verbraucherinnen, die mit Smart Metern verbundenen Kosten, die Inkompatibilität von smarten Zählern und Haushaltsgeräten sowie das Problemfeld Datenschutz ein.
Die Autorinnen stellen in ihrem Beitrag die Empfehlung 2022/15-IX vor. Hier hatte die Clearingstelle zu klären, inwieweit beim Zähleraustausch anlässlich der Inbetriebnahme einer EEG- bzw.
Durch das Zweite Gesetz zur Änderung des Mess- und Eichgesetzes (MessEG) wird das MessEG überarbeitet.
Im Anhang finden Sie die veröffentlichten Dokumente des Gesetzgebungsverfahrens. Die Anhänge aktualisieren bzw. ergänzen wir regelmäßig.
Gang des Gesetzgebungsverfahrens: