Direkt zum Inhalt

Suche in Messstellenbetrieb

Angezeigt werden Ergebnisse 1 - 25 von 149 gesamt (Seite 1 von 6).
Gesetz: Bund
Textfassung vom:
Urheber: Bund

Das Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung vom 8.

1
Beschluss: Bundesnetzagentur (BNetzA)– BK6-22-253
Aktenzeichen: BK6-22-253

§ 19 Abs. 2 des Messstellenbetriebsgesetzes (

1
Beschluss: Bundesnetzagentur (BNetzA)– BK8-23/007-A
Aktenzeichen: BK8-23/007-A
Gesetzesbezug: EnWG 2011, MsbG

Im Rahmen des im Oktober 2023 eingeleiteten Festlegungsverfahrens durch die Beschlusskammer 8 (BK8-23/007-A) zur Anerkennung der den Betreibern von Elektrizitätsversorgungsnetzen entstehenden Kosten auf Grundlage von § 118 Abs. 46e i.V.m. § 29 Abs. 1 EnWG sollen auch die Möglichkeiten des Kostenabgleichs gemäß § 5 Abs. 1 Satz 3 ARegV geprüft werden.

1
Gesetzentwurf
Gesetzesbezug: MessEG, MessEV, MsbG

Vierte Verordnung zur Änderung der Mess- und Eichverordnung. 

Änderungen: 

  • Vereinfachungen der Vorschriften zu Software-Updates bei Smart-Metern
  • Entfristung der Eichfrist

Gang des Rechtsetzungsverfahrens:

1
Gesetzentwurf
Gesetzesbezug: EEG 2023, EnWG 2011, MaStRV, MsbG, KWKAusV

Der Entwurf eines Gesetzes zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung (Solarpaket I) verfolgt das Ziel, Hemmnisse beim Ausbau der Solarenergie zu beseitigen und so die Ausbau-Dynamik weiter zu steigern. Durch den Entwurf sollen die Zielsetzungen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) der Photovoltaik-Strategie umgesetzt werden.

1
Fachgespräch

Das 45. Fachgespräch der Clearingstelle EEG|KWKG zum Thema „Neustart der Digitalisierung der Energiewende: Rollout und Herausforderungen für EEG- und KWK-Anlagen“ fand am 22.

1
Gesetz: Bund
Urheber: Bund

Das Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende (GNDEW) vom 22. Mai 2023 (siehe Anhang) ändert durch Artikel 2 das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) und durch Artikel 3 das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2023). Das Gesetz wurde am 26. Mai 2023 im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

1
Beschluss: Bundesnetzagentur (BNetzA)– BK6-22-024
Aktenzeichen: BK6-22-024
Gesetzesbezug: MsbG

Konsultation von Nachrichtentypversionen für den Umsetzungstermin 01.04.2025 

- Beschlusskammer 6 - Beschlusskammer 7 - 02.04.2024 

Die Projektgruppe EDI@Energy hat der Bundesnetzagentur überarbeitete Versionen folgender Nachrichtentypen und Dokumente im Entwurf übersandt:

  • Entscheidungsbaum-Diagramme und Codelisten
  • Entscheidungsbaum-Diagramme und Codelisten
  • UTILMD Hinweiskapitel
  • Virtueller Summenzähler bzw. Kundenanlage
  • Anpassung der Fristen für APERAK und CONTRL sowie Einführung der Anerkennungsmeldung
1
Rechtsprechung– 4 O 375/21
Aktenzeichen: 4 O 375/21

Sachverhalt: Die Beklagte (Anlagenbetreiberin) betreibt seit 2014 eine Photovoltaik-Gebäudeanlage. Die Klägerin (Netzbetreiberin) verlangt von der Beklagten, dass bei den technischen Voraussetzungen der Anlage gem. § 6 Abs. 1 EEG 2012 noch die Möglichkeit der Abrufung der Ist-Einspeisewerte geschaffen werden müsse.

1
Gesetzentwurf
Gesetzesbezug: EEG 2023, EnWG 2011, MsbG

Der Entwurf eines Gesetzes zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende des BMWK verfolgt das zentrale Ziel, den Rollout intelligenter Messsysteme zu beschleunigen. Hierfür sollen die aufwendigen Verwaltungsverfahren im Zuge der Rollout-Freigabe entbürokratisiert und die Rechts- und Planungssicherheit für alle Akteure gestärkt werden. Neben der Bündelung von Kompetenzen wird zudem eine zukunftsfeste und gerechte Verteilung der Kosten angestrebt.

1
Beschluss: Bundesnetzagentur (BNetzA)– BK6-22-362
Aktenzeichen: BK6-22-362

Die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 28. Oktober 2022 das Positionspapier BK6-22-362 zur verzögerten Bereitstellung von Messeinrichtungen bei der Inbetriebnahme von EEG-Anlagen veröffentlicht.

1

Die Clearingstelle EEG|KWKG pflegt ihre eigene Arbeitsausgabe des

1
Aufsatz

Der Aufsatz stellt das Geschäftsmodell "Business Process Outsourcing" (BPO) vor, welches sowohl für grundzuständige als auch wettbewerbliche Messstellenbetreiber eine Alternative zum eigenen Gateway-betrieb sei. Insbesondere benötige es weder teure Systeme und Strukturen, Personal noch eigene Sicherheitszertifikate. Da es sich bei den Smart-Meter-Gateway-Administration-Prozessen hauptsächlich um Routineaufgaben handele, seien diese prädestiniert für ein BPO.

1
Empfehlung 2022/15-IX– Clearingstelle EEG|KWKG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2022/15-IX

Die Clearingstelle EEG|KWKG hat am 22. Februar 2023 das Empfehlungsverfahren zum Thema „Kostentragung für Zählertausch gem.

1
Gesetz: Bund
Textfassung vom:
Urheber: Bund

Das Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts im Zusammenhang mit dem Klimaschutz-Sofortprogramm und zu Anpassungen im Recht der Endkundenbelieferung wurde am 28. Juli 2022 verkündet und tritt vorbehaltlich der Artikel 5a und Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a am Tag nach der Verkündung in Kraft. Es werden weitreichende Änderungen des Energiewirtschaftsrechts und im Bereich der Endkundenbelieferung vorgenommen.

1
Aufsatz

Die Autorinnen stellen in ihrem Beitrag die Empfehlung 2020/53-IX vor. Hier hatte die Clearingstelle insbesondere zu klären, welcher Anlagenbegriff und Leistungsbegriff sowie welche Anlagenzusammenfassungsregelung dem

1
Aufsatz

Der Artikel befasst sich mit Systemen die den Datenaustausch vom Gateway-Administration-System zum Enterprise-Resource-Planning-System (ERP-System) erleichtern sollen. Vorgestellt werden die teilautomatisierte Webfrontend Lösung und die vollautomatisierte Systemintegration. Weiterhin wird der Prozess zur Anbindung einer solcher Lösung in ein Projekt aufgegliedert.

1
Gesetzentwurf
Gesetzesbezug: EnWG 2011, NABEG, MsbG, StromGVV

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts im Zusammenhang mit dem Klimaschutz-Sofortprogramm und zu Anpassungen im Recht der Endkundenbelieferung befasst sich im Kern mit 3 Problemkomplexen:

1
Aufsatz

In dem vorliegenden Artikel werden Schwierigkeiten des Smart Meter Rollouts von Stadtwerken und Messstellenbetreiberinnen beleuchtet. Eine große Herausforderung sei es, eine verlässliche und sichere Schnittstelle für die Messstellenbetreiberinnen bereitzustellen. Weiterhin fehle es zum Teil an elektronischen Zählern, da die Lieferketten durch die weltpolitische Lage stark beeinflusst seien.

1
Aufsatz

Die Autoren erläutern die Anforderungen an das Lastmanagement und die Verfügbarkeit in autarken Insel- oder Arealnetzen, insbesondere Industrieanlagen mit eigener Stromproduktion, mit Anbindung an eine übergeordnete Energieversorgung. Derzeit verwendete Power Management Systeme (PMS) stellten zwar eine ausgereifte Lösung zum sicheren Betrieb und zur Aufrechterhaltung der Verfügbarkeit dar, seien jedoch auf fossile Energieträger ausgerichtet.

1
Beschluss: Bundesnetzagentur (BNetzA)– BK6-20-059
Aktenzeichen: BK6-20-059
Gesetzesbezug: ARegV, EnWG 2011

Die Beschlusskammern 6 und 8 der Bundesnetzagentur geben Hinweise zur Herstellung der Betriebsbereitschaft und dem Beginn des bilanziellen Ausgleichs im Rahmen der BDEW-Übergangslösung (Mitteilung Az.: BK6-20-059 v. 04.02.2022).

1
Aufsatz

Die Autoren erläutern die Auswirkungen der Gesetzesnovelle zur Einführung der Erneuerbaren-Energien in das Redispatch 2.0-Regime seit dem 1. Oktober 2021 und deren finanzielle Folgen für Direktvermarkter. Netzbetreiber müssten nunmehr Maßnahmen des Redispatch unentgeltlich bilanziell ausgleichen. Beleuchtet werde deshalb die Frage nach der Vergütung dieser gutgeschriebenen Strommengen.

1
Aufsatz

Die Autorin untersucht die Novelle zum MsbG vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S.

1
Aufsatz
Gesetzesbezug: EEG 2021 § 61l, EnWG 2011

Die Autor:innen geben in ihrem Tagungsbericht einen Überblick über das 41. Fachgespräch der Clearingstelle EEG|KWKG, das am 7. September 2021 im Hotel Aquino in Berlin stattfand. Beim Fachgespräch wurden Themen zum Redispatch 2.0 im Hinblick auf die unterschiedlichen Komplexe für Anlagenbetreiber, Netzbetreiber und auch Direktvermarkter beleuchtet. §§ 13 f.

1