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Suche in Kosten/Abgrenzung Netzanschluss/-erweiterung

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Rechtsprechung– VIII ZR 42/06

Leitsätze des Gerichts:

Wird von dem Betreiber eines der allgemeinen Versorgung dienenden Mittelspannungsnetzes über eine Transformatorenstation und eine davon ausgehende Stichleitung ein einzelnes Grundstück mit Strom in Niederspannung versorgt, sind die Transformatorenstation und die Verbindungsleitung nicht Teil des Netzes für die allgemeine Versorgung, wenn der Netzbetreiber weder Eigentümer dieser Einrichtungen ist noch sie aus einem anderen Rechtsgrund auch zur Versorgung Dritter nutzen darf.

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Rechtsprechung– 2 O 156/06
Aktenzeichen: 2 O 156/06

Zur Frage, ob die Errichtung eines Umspannwerkes unter die Pflicht zum Netzausbau nach § 4 Abs. 2 Satz 4 EEG fällt (hier bejaht). Zur Frage, ob der Anlagenbetreiber bei unterbliebenem Netzausbau Ansprüche auf Schadensersatz gegen den Netzbetreiber hat (hier dem Grunde nach bejaht).

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Rechtsprechung– 4 U 398/06
Aktenzeichen: 4 U 398/06
Leitsatz: Bei der Entscheidung über die Frage, ob ein Netzausbau oder ein Neuanschluss für die Einspeisung erneuerbarer Energie gesamtwirtschaftlich günstiger ist, bleibt eine Anschlussmöglichkeit außer Betracht, bei der zur Vermeidung von Überspannungen Abschaltungen notwendig werden.
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Rechtsprechung– VIII ZR 225/05
Aktenzeichen: VIII ZR 225/05
Gesetzesbezug: StrEG

Leitsatz des Gerichts:

Zur Verpflichtung des Betreibers einer Windenergieanlage unter der Geltung des Stromeinspeisungsgesetzes, die Kosten des Anschlusses der Anlage an das Stromnetz zu tragen.

Bemerkungen: Das Urteil ist ebenso in der ZNER (Zeitschrift für Neues Energierecht) 2007, 59-60 abgedruckt.

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Aufsatz
Hinweise auf die Rechtsprechung zur Abgrenzung von Netzanschluss und Netzausbau; insbesondere: Verlegung neuer Kabel; Einschleifen einer Übergabestation; Schaltfelder; Erdschlusskompensation; Baukostenzuschuss
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Aufsatz
Der Beitrag gibt einen Überblick über aktuelle Entwicklungen im „Recht der Erneuerbaren Energien“. Behandelt werden also diejenigen deutschen und europäischen Regelungen, die den verstärkten Einsatz Erneuerbarer Energien zur Erzeugung von Strom, Wärme und Kälte sowie Antriebsenergie für Fahrzeuge (Biokraftstoffe) bezwecken sowie die hierzu ergangene jüngere Rechtsprechung.
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Rechtsprechung– 3 U 1426/06
Aktenzeichen: 3 U 1426/06

Leitsätze:

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Rechtsprechung– I-1 U 185/01; 1 U 185/01
Aktenzeichen: I-1 U 185/01; 1 U 185/01
Gesetzesbezug: EEG 2004 § 10

Sachverhalt: Die Klägerin (Anlagenbetreiberin) strebte die Abnahme des gesamten von ihr angebotenen Stroms aus Windkraft an. Dies war der Beklagten (Netzbetreiber) technisch nicht möglich, und zu einem Ausbau ihres Netzes auf eigene Kosten sah sie sich nicht verpflichtet. Die Klägerin machte ihren vermeintlichen Anspruch auf dem Klagewege geltend.

Entscheidung: Verneint.

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Rechtsprechung– 12 U 87/06
Aktenzeichen: 12 U 87/06
Gesetzesbezug: EEG 2000

Sachverhalt: Der Kläger betreibt eine Windenergieanlage deren Anschluss den Umbau der Umspannanlage erfordert. Die Beklagte bot dem Kläger den Netzanschluss zu einem Gesamtpreis von 299.390,20 € an. Darin enthalten waren auch die Kosten für den Umbau der Umspannanlage in Höhe von 182.125,00 €. Der Kläger erteilte der Beklagten den Auftrag zur Durchführung der Arbeiten. Nach dem Umbau forderte der Kläger die Kosten für den Umbau der Umspannanlage zurück.

Entscheidung: Verneint.

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Rechtsprechung– 4 O 286/05
Aktenzeichen: 4 O 286/05

Zur Frage, ob die Kosten für das Einschleifen einer Übergabestation und die Erdschlusskompensation Netzausbaukosten sind (hier bejaht). Zur Frage, ob Netzausbaukosten vertraglich auf den Anlagenbetreiber übertragen werden dürfen (hier bejaht).

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Rechtsprechung– 5 U 78/06
Aktenzeichen: 5 U 78/06
Abweichend von § 13 Abs. 1 S. 1 EEG (2004) fallen die Kosten einer Messeinrichtung dann dem Netzbetreiber zur Last, wenn sie in dessen Eigentum übergeht, § 4 Abs. 2 S. 4 EEG (2004) analog.
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Rechtsprechung– 22 O 109/06
Aktenzeichen: 22 O 109/06

Zur Frage, ob die Verlegung einer Verbindungsleitung zwischen Trafostation und Grundstücksgrenze dem Netzausbau zuzuordnen ist (hier bejaht). Zur Frage, ob § 13 Abs. 2 EEG zulässt, die Kosten des Netzausbaus vertraglich dem Anlagenbetreiber aufzuerlegen (hier bejaht).

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Rechtsprechung– 3 O 958/06 (2)
Aktenzeichen: 3 O 958/06 (2)

Zur Frage, ob dem Anlagenbetreiber Netzausbaukosten vertraglich auch durch AGB auferlegt werden dürfen (hier bejaht).

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Rechtsprechung– 20 U 34/05
Aktenzeichen: 20 U 34/05

Leitsätze des Gerichts:

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Rechtsprechung– 2 O 254/05

Die Darlegung eines Verfügungsgrundes ist für einstweilige Verfügungsverfahren gem. § 12 Abs. 5 S. 2 EEG (2004) entbehrlich, wenn lediglich die Abnahme regenerativ erzeugten Stromes und Abschlagszahlungen begehrt werden. Der Zulässigkeit steht auch nicht entgegen, dass mit dem Anschluss der Anlagen zumindest zeitweise die Hauptsache vorweggenommen wird.

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Rechtsprechung– 22 U 195/04
Aktenzeichen: 22 U 195/04

Zur Frage, wann ein Anspruch eines Einspeisewilligen auf Netzausbau nach § 4 Abs. 2 Satz 2 EEG im Hinblick auf eine projektierte Windkraftanlage besteht.

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Aufsatz
Am 01.08.2004 ist das novellierte Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in Kraft getreten, das u.a. die Vergütung für Strom aus solarer Strahlungsenergie und aus Biomasse neu regelt.
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Rechtsprechung– VIII ZR 391/03
Aktenzeichen: VIII ZR 391/03

Eine Stichleitung, die nur einen Anschlussnehmer mit elektrischer Energie aus einem der allgemeinen Versorgung dienenden Netz versorgt, ist Teil dieses Netzes i.S.d. EEG.

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Aufsatz
Am 1.8.2004 ist das novellierte Gesetz über den Vorgang Erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz - EEG) in Kraft getreten. Es löst das gleichnamige Gesetz vom 1.4.2000 ab. Der Beitrag gibt einen Überblick über die wesentlichen Neuerungen.
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Rechtsprechung– 15 O 4322/03
Aktenzeichen: 15 O 4322/03
Gesetzesbezug: EEG 2000, BGB

Sachverhalt: Der Betreiber eines Windparks fordert vom Netzbetreiber die Rückzahlung von Netzausbaukosten aufgrund eines entsprechenden Vertrages mit dem Netzbetreiber.

Entscheidung: Verneint.

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Rechtsprechung– 2 O 768/03
Aktenzeichen: 2 O 768/03
Gesetzesbezug: EEG 2000, BGB

Sachverhalt: Die Kläger (Anlagenbetreiber) betreiben eine PV-Anlage auf einem Grundstück, mit bereits bestehenden Hausanschluss. Da die Einspeisung über diesen Hausanschluss aus technischen Gründen nicht möglich war, musste eine Verbindung zur nächsten Trafo-Station errichtet werden.

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Rechtsprechung– 2 U 43/03
Aktenzeichen: 2 U 43/03
Gesetzesbezug: EEG 2000

Sachverhalt: Der Kläger betreibt seit 1995 eine Biogasanlage, mit der er Strom in das Netz der Beklagten (Netzbetreiberin) einspeist. Im Jahr 2002 errichtete der Kläger auf seinem Stallgebäude eine Photovoltaikanlage, aus der er weiteren Strom an die Beklagte liefern wollte. Für die Stromlieferung aus der Biogasanlage und der Solaranlage war die bestehende Leitung jedoch zu schwach ausgelegt, weshalb die Beklagte ein weiteres Luftkabel als Parallelleitung zog. Um die Kosten dieser Zweitleitung streiten die Parteien.

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Rechtsprechung– 3 U 4066/01
Aktenzeichen: 3 U 4066/01
Gesetzesbezug: EEG 2000

Sachverhalt: Der Kläger (Anlagenbetreiber) ist der Ansicht, dass die Beklagte (Netzbetreiber) gemäß § 10 Abs. 2 EEG 2000 die Kosten für die Verlegung der Leitung zwischen seiner Photovoltaikanlage und der Trafo-Station tragen müsse, denn es handele sich um eine Maßnahme zum Ausbau des von der Beklagten betriebenen Stromnetzes.

Entscheidung: Bejaht.

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Aufsatz

Die Autoren stellen in ihrem Beitrag das Votum 2022/14-II vor. In dem Votum hat die Clearingstelle in Reaktion auf das Urteil des BGH vom 14. Juli 2020 mit dem Aktenzeichen XIII ZR 12/19 ihre bisherige Spruchpraxis zur Anlagenzusammenfassung von Gebäudesolaranlagen in wesentlichen Punkten geändert.

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Fachgespräch

Am Freitag, den 17. Oktober 2008 begrüßte die Clearingstelle EEG etwa 85 Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu ihrem 3. Fachgespräch im Jakob-Kaiser-Haus in der Wilhelmstraße 68 in Berlin-Mitte. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer verfolgten ab 9.30 Uhr die Veranstaltung mit dem Titel „Netzanschluss und Netzausbau“ im Tagungsraum 1.228 und befragten ihrerseits die Referenten auf hohem Niveau.

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