Die Autoren beschäftigen sich in diesem Beitrag mit dem Ausbau der Übertragungsnetzkapazitäten. Einleitend wird die Notwendigkeit dieser Netzerweiterungen im deutschen und europäischen Kontext erklärt. Anschließend werden die Regelungen vor und nach dem dritten Energiebinnenmarktpaket erläutert.
Sachverhalt: Zu der Frage, ob einem Windenergieanlagenbetreiber ein Anspruch auf die Vergütung gemäß EEG 2009 bei Nichteinhaltung der Pflicht aus § 6 EEG 2009 (technische Vorgaben) zusteht.
Ergebnis: Verneint.
Der Autor beschäftigt sich mit dem Europarechtsanpassungsgesetz Erneuerbare Energien (EAG EE) vom 1. Mai 2011 zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2009/28/EG.
Die Autoren befassen sich mit dem Ineinandergreifen von § 16 Abs. 6 und § 6 Nr. 1 EEG 2009. Dabei behandeln sie insbesondere die Pflicht der Anlagenbetreiberinnen und -betreiber zur Ausstattung ihrer Anlage mit einer technischen oder betrieblichen Einrichtung, die eintritt, wenn die Anlage eine Leistung von 100 Kilowatt übersteigt.
Die Autoren stellen den durch die entsprechenden Vorschriften des EEG (§§6, 11, 12) und des EnWG (§§ 13,14) geschaffenen Rechtsrahmen für das Einspeisemanagement vor.
Der Autor vergleicht zur Veranschaulichung das deutsche Stromnetz mit einer Autobahn, auf der große Mengen eingespeister Energie zu Netzengpässen ähnlich einem „Stau“ führen können.
Der Autor beschäftigt sich in seinem Beitrag mit den neuen technischen Anforderungen bezüglich des Einspeisemanagements, die gem. § 6 Abs. 2 EEG 2012 auch für kleine Photovoltaikanlagen gelten, sowie mit den technischen Anforderungen gem.
In diesem Beitrag werden die Entwicklungen des Energiewirtschaftsrechts mit netzwirtschaftlichen Bezügen im Jahr 2011 dargestellt.
Dazu wird zunächst der allgemeine Rahmen skizziert, wobei auf Gesetzgebung (Europäisches Unionsrecht, nationales Recht, Auslegungshilfen), Europäische Netzkodizes und Festlegungen (Netzsicherheit, -zuverlässigkeit, Systemdienstleistungen, Netzzugang, Messwesen, Anreizregulierung, Netzentgelte, gerichtliche Überprüfung) sowie weitere strukturbezogene Aspekte eingegangen wird.
Zu der Frage, ob der Netzbetreiber aus § 5 Abs. 1 EEG 2009 verpflichtet ist, eine PV-Anlage an einer hinter einer Umspannstation liegenden Stichleitung anzuschließen, die nicht im Eigentum des Netzbetreibers steht, nicht von diesem betrieben wird und über die ein einzelnes Hofgelände versorgt wird (hier verneint: Die Stichleitung gehöre nach den in
Die Autoren stellen die Ergebnisse und rechtlichen Argumentationen vor, die zur Wahl des richtigen Netzverknüpfungspunktes gem. § 5 Abs. 1 EEG 2009 und zur Fortgeltung des Urteils des BGH zu § 13 EEG
Der Autor beschäftigt sich mit einigen Neuerungen aus dem EEG 2012, welche einen Beitrag zur sog. Energiewende leisten.
Die Autorin stellt die Empfehlung 2011/1 der Clearingstelle EEG vom 29. September 2011 vor.
§ 9 EEG (vormals § 6 EEG) regelt, welche technischen Anforderungen Anlagen i.S.d. EEG und des KWKG erfüllen müssen.
Die Beschlusskammer 6 eröffnete am 19. Dezember 2011 gemäß § 17 Abs. 2a EnWG ein Festlegungsverfahren zur Weiterentwicklung der Anbindungspraxis von Offshore-Windparks. Stellungnahmen konnten bis zum 31. Januar 2012 eingereicht werden.
Die Clearingstelle EEG hat am 20. Dezember 2012 einen Hinweis zu dem Thema „Grundstücksbegriff mit bereits bestehendem Netzanschluss gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 EEG 2009/EEG 2012“ beschlossen.
Zu der Frage, ob eine PV-Anlage mit einer Leistung von 30 kWp auch dann gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 EEG 2009 am bestehenden Hausanschluss anzuschließen ist, wenn für die Aufnahme des in der PV-Anlage erzeugten Stromes ein Netzausbau erforderlich ist (hier: bejaht.
Die Autoren geben einen kritischen Überblick über das Regelungssystem der SDLWindV (Verordnung zu Systemdienstleistungen durch Windenergieanlagen) und die zugrundeliegenden Regelungen im EEG, insbesondere im Hinblick auf die unterchiedlichen Anlagekategorien. Sie gehen außerdem auf die technischen Anforderungen ein, die bei einem Anschluss von alten und neuen Windenergieanlagen über einen gemeinsamen Netzverknüpfungspunkt greifen.
Zu der Frage, ob der Netzbetreiber aus § 5 Abs. 1 EEG 2009 verpflichtet ist, eine PV-Anlage auf dem Grundstück des Anlagenbetreibers an einer Stichleitung anzuschließen, die nicht im Eigentum des Netzbetreibers steht (hier: verneint. Die konkrete Stichleitung gehöre funktional nicht zum „Netz“ für die allgemeine Versorgung i.S.v.
Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, welches der richtige Verknüpfungspunkt für die anzuschließende Wasserkraftanlage ist und welche Kosten die Anlagenbetreiberin bzw. der Anlagenbetreiber und welche Kosten der Netzbetreiber zu tragen hat.
Zu der Frage, ob der Netzbetreiber gem. § 5 Abs. 1 S.