§ 66 Absatz 1 Nummer 3 Satz 1 in Verbindung mit Anlage 3 EEG 2009 erfasst solche Bestandsanlagen, die Strom
Zum Anlagenbegriff gem. § 3 Nr. 1 EEG 2009 bei einer Biogasanlage, bestehend aus einem Blockheizkraftwerk (BHKW 1) einem Fermenter nebst Gasspeicher, die im Jahr 2001 errichtet wurde und um ein zweites BHKW
In dem Verfahren war zu klären, ob für den Strom, der in einer auf einem Baggersee schwimmenden PV-Installation erzeugt wird, ein Anspruch auf die für Konversionsflächen erhöhte Vergütung nach § 66 Abs. 18a Satz 2 i.V.m. § 32 Abs. 2
Durch das "Gesetz zur grundlegenden Reform des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes und zur Änderung weiterer Bestimmungen des Energiewirtschaftsrechts" wurde das Erneuerbare-Energien-Gesetz 2012 (EEG 2012) zum 1. August 2014 grundlegend überarbeitet zum „EEG 2014“.
Die Autorin gibt in ihrem Tagungsbericht einen Überblick über das 16. Fachgespräch der Clearingstelle EEG zu Anwendungsfragen zur Biomasse im EEG 2012 und 2009, das am 29. November 2013 in der Landesvertretung Niedersachsen in Berlin veranstaltet wurde.
Der Autor befasst sich in seinem Beitrag mit dem am 23. Oktober 2013 zum Anlagenbegriff für Biogasanlagen ergangenen BGH-Urteil (VIII ZR 262/12) und zeigt die daraus resultierenden Rechtsfolgen auf. In diesem Zusammenhang beschäftigt er sich insbesondere mit dem Hinzubau und dem Austausch von Blockheizkraftwerken.
Die Ecofys Germany GmbH, die Deutsche WindGuard GmbH, Becker Büttner Held und das Institut für Feuerungs- und Kraftwerkstechnik (IFK) der Universität Stuttgart haben im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie eine Nachrüstungsstrategie für Erzeugungsanlagen am Mittel- und Niederspannungsnetz zum Erhalt der Systemsicherheit bei Über- und Unterfrequenz entwickelt.
Leitsätze des Gerichts:
Leitsätze des Gerichts:
Zu der Frage, ob Biogasanlagen, die durch die Änderung der 4. Verordung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchV 2012) nachträglich der immissionschutzrechtlichen Genehmigungsbedürftigkeit unterfallen, einen Anspruch auf den Emissionsminderungsbonus gemäß § 27 Abs. 5 EEG 2009 haben (hier: bejaht.
Im vorliegenden Fall war zu klären, ob die erhöhte Vergütung mit dem Technologiebonus aus Anlage 1 Nr. II.1.i EEG 2009 in entsprechender („analoger“) Anwendung des § 66 Abs. 1 oder § 27 Abs. 1 EEG 2009 auc
Leitsatz des Gerichts:
Der vorübergehende Einsatz von fossilen Energieträgern zur Befeuerung einer Biogasanlage führt auch unter Geltung des EEG 2009 nicht zu einem endgültigen Wegfall des Vergütungsanspruchs nach § 16 Abs. 1 EEG 2009.
Bemerkungen:
Zum Anlagenbegriff gem. § 3 Nr. 1 EEG 2009 bei einer Biogasanlage mit zwei BHKW, einem Fermenter und einem Gärrestlager, die in den Jahren 2001/2002 errichtet und sukzessiv um zwei weitere BHKW (200
Im vorliegenden Votumsverfahren war zu klären, ob für den Strom aus den BHKW der Anspruchstellerin, die seit dem Jahr 2002/2003 mit Erdgas betrieben und unter dem EEG 2009 erstmals auf den Einsatz von Biomethan umgestellt wurden, ein Anspruch auf die erhöhte Vergütung mit dem Technologiebonus nach dem EEG 20
Zu der Frage, ob ein Anlagenbetreiber, der ausschließlich Mais und Hühnertrockenkot (sog. Trockenfermentation) einsetzt und dabei die Kriterien der Auslegungshilfe des Bundesumweltministeriums (BMU) nicht einhält, einen Anspruch auf den Technologiebonus gemäß § 8 Abs. 4
Die Clearingstelle EEG hat am 22. November 2013 den Hinweis zu dem Thema „Messung beim Marktintegrationsmodell (§ 33 Abs. 4 EEG 2012)“ beschlossen.
Zu der Frage, ob neue PV-Module, die Anlagen nach einer Totalzerstörung durch einen Brand im Jahr 2010 ersetzen, neue Anlagen mit neuem Inbetriebnahmezeitpunkt darstellen (hier verneint.
Leitsatz des Gerichts:
Zu der Frage, ob bei einem in KWK betriebenen Biomasse-Heizkraftwerk bei der Ermittlung des KWK-Bonus gem. § 66 Abs. 1 Nr. 3 Satz 3 EEG
Die Autoren setzen sich in ihrem Beitrag kritsch mit dem am 16. Mai 2013 ergangenen Urteil des OLG Naumburg (2 U 129/12) unter Berücksichtigung des BGH-Urteils zum Anlagenbegriff vom 23. Oktober 2013 (VIII ZR 262/12) auseinander.
Die Autorin befasst sich in ihrem Beitrag mit der Begriffsbestimmung der Konversionsfläche im Kontext des EEG 2012. Dabei geht sie zunächst auf den Verfahrensgang und Inhalt der Novelle zum EEG 2012 ein und stellt sodann die hierdurch geänderten Vergütungsvoraussetzungen für PV-Anlagen dar.