Das Zweite Gesetz zur Änderung des Bundes-Klimaschutzgesetzes vom 15. Juli 2024 wurde am 16. Juli 2024 im Bundesgesetzblatt verkündet und trat am 17. Juli 2024 in Kraft.
Artikel 1 des Gesetzes ändert das Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG).
Nachfolgend gelangen Sie zu den Gesetzgebungsmaterialien des Gesetzes.
BDEW Positionspapier: Rahmenbedingungen für Energy Sharing: Akzeptanz stärken, Investitionen anregen
Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) hat im Juli 2024 sein Positionspapier zu den Rahmenbedingungen für Energy Sharing veröffentlicht. Darin macht der BDEW Vorschläge zur Förderung der Akzeptanz und zur Anregung von Investitionen in Energy Sharing in Deutschland. Der Verband fordert folgende Rahmenbedingungen:
Mit dem Solarpaket I wurden in § 37 Abs. 1a EEG 2023 und in § 48 Abs. 6 EEG 2023 ökologische Mindestkriterien im Erneuerbare-Energien-Gesetz (
Um dem Klimawandel zu begegnen hat sich die Bundesregierung durch internationale Vereinbarungen das Ziel gesetzt und durch europäisches Recht auch dazu verpflichtet, den Ausstoß von Treibhausgasen deutlich zu vermindern und den Ausstieg aus der Kohleverstromung beschlossen. Darüber hinaus ist es außerdem das Ziel der Bundesregierung, gleichwertige Lebensverhältnisse in Deutschland zu schaffen, auch in Hinblick auf die vom Strukturwandel besonders betroffenen Regionen.
Leitsätze:
1. Die Verschattung einer Photovoltaikanlage auf einem Gebäude in der Nachbarschaft, die durch ein mit ausreichenden Abstandsflächen errichtetes Parkhaus eintritt und Ertragseinbußen in Höhe von 20% bewirkt, stellt keine Verletzung des nachbarschützenden Gebots der Rücksichtnahme dar.
2. Zur fehlenden Anwendung des erst nach dem für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage maßgeblichen Zeitpunkts der Genehmigungserteilung in Kraft getretenen § 2 EEG.
Durch die Verabschiedung des Gesetzes zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende wurde das das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) umfassend novelliert. Die damit erforderlichen Anpassungen, wurden bereits im Lieferantenwechsel 24 (Az.: BK6-22-024) umgesetzt.
Leitsätze:
Der Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2413 („Renewable Energy Directive III“ bzw. „RED III“, Erneuerbare-Energien-Richtlinie) in den Bereichen Windenergie an Land und Solarenergie sowie für Energiespeicheranlagen am selben Standort verfolgt das Ziel, den Ausbau der Erneuerbaren Energien durch beschleunigte Genehmigungsverfahren voranzutreiben.
Am 12. Juli 2024 fand bei der Clearingstelle EEG|KWKG unter Beteiligung mehrerer Verbände und Institutionen der Runder Tisch zu bislang offenen Fragen zur kommunalen Beteiligung nach § 6 EEG 2023 statt.
Das Gesetz zur Verbesserung des Klimaschutzes beim Immissionsschutz, zur Beschleunigung immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsverfahren und zur Umsetzung von EU-Recht vom 3. Juli 2024 wurde am 8. Juli 2024 im Bundesgesetzblatt verkündet und trat vorbehaltlich einzelner Regelungen am 9. Juli 2024 in Kraft.
Das Gericht hatte zu entscheiden, ob fabrikneu bedeutet, dass eine KWK-Anlage innerhalb eines bestimmten Zeitraumes nach Verlassen der Fabrik zum Einsatz kommen muss oder ob es genügt, dass, die Anlage nach Fabrikation noch nicht im Sinne des Herstellungszwecks verwendet worden ist.
Leitsätze:
Die BNetzA hat die Zahlen der ersten Innovationsausschreibungsrunde 2024 für erneuerbare Energien veröffentlicht. Gebotstermin war der 1. Mai 2024. Die Bekanntmachung erfolgte am 3. Juli 2024, so dass die Bekanntgabe am 10. Juli 2024 als erfolgt gilt.
Am 3. Juli 2024 hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) die Ergebnisse der zweiten Ausschreibungsrunde 2024 für die Förderung von Windenergieanlagen an Land veröffentlicht. Gebotstermin war der 1. Mai 2024. Die Bekanntmachung erfolgte am 3. Juli 2024 und gilt damit am 10. Juli 2024 als bekanntgegeben.
Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union haben am 13. Juni 2024 die Richtlinie (EU) 2024/1711 zur Änderung der Richtlinien (EU) 2018/2001 und (EU) 2019/944 in Bezug auf die Verbesserung des Elektrizitätsmarktdesigns in der Union erlassen, welche am 26. Juni 2024 im Amtsblatt der Europäischen Union verkündet wurde.
In der am 25. Juni 2024 vorgestellten und von den Umweltorganisationen BUND, DUH, Germanwatch, NABU, WWF und dem Umweltdachverband DNR beauftragten Studie wurde dargelegt, dass Mietende, Vermietende und das Klima gleichermaßen von einem bundesweiten Solarstandard für Dächer profitieren würden.
Laut dieser Studie würde sich Solarstrom auch bei allen untersuchten Modellen lohnen: Mieter*innenstrom, Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung oder Energy Sharing.
Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) hat den Entwurf des Flächenentwicklungsplans (FEP) und die zugehörigen Umweltberichte veröffentlicht. Erstmals sollen im laufenden Verfahren Flächen für den Ausbau der Windenergie auf See auf eine Leistung von 60 GW bis 2037 festgelegt werden. Zudem sollen bereits in der aktuellen Fortschreibung des FEP Beschleunigungsflächen ausgewiesen werden, die von den vereinfachten und beschleunigten Verfahren der Erneuerbaren-Richtlinie der EU profitieren.
In der Studie zur Energieversorgung 2023 werden Kennzahlen des Energieverbrauchs und der Energieversorgung aus dem Jahr 2023 vorgestellt. Weiter werden die Bereiche Stromwirtschaft, Gaswirtschaft, Fernwärmeversorgung, Wasserstoffwirtschaft, Entwicklung der CO2-Emissionen und die Strom- und Gaspreise der Haushalte betrachtet. Ein weiterer Aspekt sind die Entwicklungen im Raumwärmemarkt in Bezug auf bauen, wohnen und heizen.
Zusammenfassend werden die nachfolgenden Punkte zur Beschreibung des Energiejahrs 2023 genannt:
Die Beschlusskammer 8 der Bundesnetzagentur hat am 5. Juni 2024 eine Festlegung zur Bestimmung des angemessenen finanziellen Ausgleichs für Anpassungen der Wirkleistungserzeugung oder des Wirkleistungsbezugs nach § 13a Abs. 2 EnWG erlassen.
Mit der Förderrichtlinie „Bürgerenergiegesellschaften bei Windenergie an Land“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) sollen Bürgerenergiegesellschaften bei den hohen Kosten der Planungs- und Genehmigungsphase von Windenergieanlagen unterstützt werden. Im Rahmen der Förderrichtlinie können Bürgerenergiegesellschaften eine Förderung in Höhe von 70 Prozent der gesamten Planungs- und Genehmigungskosten erhalten. Die Förderhöchstgrenze ist jedoch auf 300 000 Euro je Projekt beschränkt. Die Förderrichtlinie tritt am 1.
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 21. Juni 2024 die Ergebnisse der Ausschreibungsrunde 2024 für die Förderung von Offshore-Windenergieanlagen für nicht zentral voruntersuchte Flächen aus dem dynamischen Gebotsverfahren bekannt gegeben. Gebotstermin war der 1. Juni 2024.
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 20. Juni 2024 die Ergebnisse der ersten Ausschreibungsrunde 2024 für die Förderung von Biomasse bekanntgegeben. Gebotstermin war der 1. April 2024. Die Bekanntmachung erfolgte am 20. Juni 2024, so dass die Bekanntgabe am 27. Juni 2024 als erfolgt gilt.
Dies ist (nur) unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Zu der Frage, wo eine Anlage an das Netz des Netzbetreibers anzuschließen ist und wie der Verknüpfungspunkt mit dem Netz ermittelt wird, ist zunächst die Antwort auf die Häufige Rechtsfrage „Wie wird der Verknüpfungspunkt der Anlage mit dem Netz ermittelt und wer trägt die Kosten für den Netzanschluss?“ zu beachten.
Mit dem Inkrafttreten des „Solarpakets I“ ändern sich die Verfahren für Netzbetreiber bezüglich Anschlussfragen von EEG-Anlagen bis 30 kW sowie von Solaranlagen zwischen 30 und 100 kWp ab dem 1. Juli 2024. Unter bestimmten Voraussetzungen erhalten Anlagenbetreiber ein Recht auf Sofortanschluss, wenn der Netzbetreiber nicht innerhalb von einem Monat bzw. acht Wochen reagiert. Für Anschlussfragen, die nach dem 31.
BDEW-Bundesmusterwortlaut für Technische Anschlussbedingungen (TAB) für den Anschluss und den Betrieb elektrischer Anlagen an das Niederspannungsnetz, dem die Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) vom 1.
Durch das „Zweite Gesetz zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts“ wurde das EU-Gemeinschaftsrecht für die leitungsgebundene Energieversorgung in nationales Recht umgesetzt.
Nachfolgend gelangen Sie zu