In dem Beitrag berichtet die Autorin über ein Solar-Stecker-Modul (u.a. auch als Plug&Play-System, PlugIn-System, Steckdosenmodul oder Guerillia-PV-Modul bekannt) eines Herstellers, das die Anforderungen der geltenden VDE-Normen laut Herstellerangaben erfülle.
Im vorliegenden Votumsverfahren wurden der Clearingstelle EEG die Fragen vorgelegt, ob es sich bei den beiden BHKW der Anlagenbetreiberin mit einer Leistung von 837 kW (
Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2021 (BGBl. I S. 540), das zuletzt durch Artikel 13 des Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung vom 8. Mai 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 151) geändert worden ist.
Die Richtlinie zur Feststellung und Beurteilung von Geruchsimmissionen oder auch Geruchsimmissionsrichtlinie (GIRL) ist ein seit 2004 auf Bundesebene geltendes Regelwerk zur Beurteilung von Geruchsbelästigungen der Bevölkerung. Die Richtlinie dient auch als Arbeitsgrundlage nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG).
Die Technischen Regeln wassergefährdender Stoffe (TRwS) beinhalten Vorgaben zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen. Grundlage ist das Wasserhaushaltsgesetz (WHG), nach welchem Anlagen zum Lagern, Abfüllen, Herstellen, und Behandeln und Verwenden wassergefährdender Stoffe nur entsprechend den allgemein anerkannten Regeln der Technik beschaffen sein sowie errichtet, unterhalten, betrieben und stillgelegt werden dürfen.
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat mehrere Verfassungsbeschwerden, die sich gegen die Deckelung der vollvergüteten Strommenge bei Bestandsbiogasanlagen (§ 101 Abs. 1 EEG 2014) und die Verschärfung der Voraussetzungen für den Anspruch des »Landschaftspflegebonus« (§ 101 Abs.
Die Autoren zeigen die Möglichkeiten und Grenzen einer stromsteuerbefreiten Lieferung von Letztverbrauchern im Marktprämienmodell auf. Dafür gehen sie zunächst auf die Voraussetzungen der Stromsteuerbefreiung ein um anschließend die stromsteuerbefreite Direktvermarktung genauer zu betrachten.
Sachverhalt: Für eine Biogasanlage war eine Jahresgesamterzeugung von 4.079.242 kWh Strom genehmigt. Am Standort der Biogasanlage erzeugte der Betreiber 3.902.301 kWh. Darüber hinaus speiste der Betreiber mit dem aus der Biogasanlage gewonnenen Biogas ein Satelliten-Blockheizkraftwerk, welches weitere 1.863.438 kWh Strom erzeugte.
In seinem Beitrag diskutiert der Autor die Rechtsunsicherheiten, welche mit dem Ausbau und der Optimierung von bestehenden Biogasanlagen verbunden sind. Dabei geht er insbesondere auf den umstrittenen Anlagenbegriff ein und empfiehlt, dass Anlagenbetreiber und -betreiberinnen vor jeder Änderung der Verstromungseinheit unbedingt rechtlichen Rat einholen sollten.
Die Autoren geben einen Überblick über den geltenden Rechtsrahmen für das Zähl- und Messwesen. Dabei gehen sie zunächst auf die Rechtsentwicklung seit 2005 ein und legen anschließend den Messstellenbetrieb und die Messung als Netzzugangsaufgabe des Netzbetreibers dar. Danach gehen sie auf den Messstellenbetrieb, die Messung und die Abrechnung im Rahmen der Entflechtung ein bevor sie die Einbeziehung von Messstellenbetrieb und Messung in die Netzkosten thematisieren.
Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob die Anlagenbetreiberin unterjährig zwischen Volleinspeisung und Überschusseinspeisung wechseln kann, ohne gegen die Anforderungen des Marktintegrationsmodells gemäß § 33 EEG 2012 sowie die Anforderungen gemäß §§ 7 Abs. 1, 13
Der am 2. November 2016 durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) vorgelegte Entwurf der Besonderen Gebührenverordnung Strom (StromBGebV) steht derzeit zur Konsultation und soll zum Ende des Jahres 2016 in Kraft treten.
Der Autor befasst sich mit dem Dritten Gesetz zur Neuregelung energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften und dem darin vorgesehenen System aus Bundesfachplanung und Netzentwicklungsplanung für den Ausbau und die Anbindung von Offshore-Windkraftanlagen. Er geht außerdem auf neu aufgeworfene Fragen insbesondere zur Entschädigung und zum Belastungsausgleich ein.
Die Norm DIN EN 61400-1 Windenergieanlagen (VDE 0127-1:2011-08) mit Ausgabe im August 2011 definiert die grundlegenden Auslegungsanforderungen an Windenergieanlagen zur Sicherstellung von deren technischer Integrität. Mithilfe dieser Auslegungsanforderungen soll während der gesamten geplanten Lebensdauer ein adäquater Schutz gegen Schäden aus Risiken gewährleistet werden.
Die Autoren geben einen Überblick über die Stromerzeugung aus Wasserkraft in Baden-Württemberg. Dabei geben sie sowohl Informationen über die Arten der Wasserkraft, die Zulassung von Anlagen und die Fördermöglichkeiten als auch zu den Auswirkungen von Wasserkraftanlagen unter anderem auf Tierwelt und Landschaftsbild.
Der Autor untersucht die Anschlussverpflichtung von Netzbetreibern nach § 5 Absatz 1 Satz 1 EEG 2012 und die rechtlichen Problematiken, die sich daraus ergeben.
Die Autorin befasst sich in ihrem Beitrag mit der Frage, ob die Befreiung von der EEG-Umlage als staatliche Beihilfe zu sehen und ob diese mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar ist.
Sachverhalt: Zur Frage, ob die Grundversorgung mit Strom bei Fälligkeit eines Teilbetrages der Rechnung unterbrochen werden darf, wenn der Abnehmer die Richtigkeit und Angemessenheit der Abrechnung bestreitet.
Sachverhalt: Ein Netzbetreiber nahm Instandhaltungsmaßnahmen an einer Lastschaltanlage vor, an die die zur Biogasanlage der Anlagenbetreiberin führende Stichleitung angeschlossen war und unterbrach für diesen Zeitraum die Stromabnahme. Fraglich war, ob die Anlagenbetreiberin hieraus ein Schadenersatzanspruch für die entgangene Einspeisevergütung, den Einsatz eines Notstromaggregats und den Einsatz einer Notfackel gegen die Netzbetreiberin zustand.