Der Aufsatz gibt einen Überblick über die Vermarktungsoptionen der Betreiber von Photovoltaik- und Windenergieanlagen.
Die Autoren stellen dabei die Direktvermarktung nach dem EEG 2012, das Marktintegrationsmodell für Photovoltaikanlagen sowie vertieft die Direktlieferung bzw. die Eigenversorgung mit den dann entfallenden Entgelten, Abgaben und sonstigen Umlagen vor.
Der Autor geht in seinem Beitrag auf die durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) definierte Vergütungsberechtigung von Flächen für Fotovoltaikanlagen sowie Änderungen in Bezug auf Freiflächenanlagen ein. Dabei betrachtet er insbesondere nutzbare Flächen in Gewerbe- und Industriegebieten sowie die damit in Zusammenhang stehenden Regelungen aus dem EEG.
Der Beitrag stellt die Umwandlung einer ehemaligen Tagebaufläche im brandenburgischen Meuro in einen Solarpark mit 70 Megawatt (MW) vor. Dabei berichtet der Autor insbesondere von den Herausforderungen und Chancen, die bei derartigen Großprojekten bestehen.
Gesetz zur Weiterentwicklung des Strommarktes (Strommarktgesetz) vom 26. Juli 2016 (BGBl. I 2016 S. 1786, s. Anhang), durch welches das EEG 2014 zum fünften Mal geändert wurde.
Der Autor unternimmt in seinem Beitrag eine kritische Hinterfragung der Funktionalität des Rechts im Bereich der erneuerbaren Energien. Dabei erläutert er zunächst die Entwicklung des Fördersystems aus rechtlicher und ökonomischer Sicht. Anschließend zeigt er das System des EEG auf, nach dem die aus der besonderen Form der Stromerzeugung resultierenden Zusatzkosten auf die Stromverbraucher überwälzt werden.
Im vorliegenden Votumsverfahren wurden der Clearingstelle EEG die Fragen vorgelegt, ob für den Strom, der in einer geplanten PV-Anlage auf einer zwischen den Jahren 1968 und 1974 flurbereinigten Fläche erzeugt werden soll, ein Anspruch auf Förderung nach § 51 Abs. 1 Nr. 1
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 5. August 2016 die Ergebnisse der fünften Ausschreibungsrunde für die Förderung von Fotovoltaik-Freiflächenanlagen (FFA) bekannt gemacht. Es wurden 25 Gebote mit einem Gebotsumfang von 130 Megawatt (MW) bezuschlagt.
Sachverhalt: Ein Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) fordert von einem Energielieferanten und Betreiber eines eigenen Bilanzkreises im Zuge des Belastungsausgleichs die Zahlung der EEG-Umlage in monatlichen Abschlägen im Sinne der Regelung des § 37 Abs. 2
Sachverhalt: Ein Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) fordert von einem Energielieferanten und Betreiber eines eigenen Bilanzkreises im Zuge des Belastungsausgleichs die Zahlung der EEG-Umlage in monatlichen Abschlägen im Sinne der Regelung des § 37 Abs. 2
Die EU-Verordnung 2016/631 zur Festlegung eines Netzkodex mit Netzanschlussbestimmungen für Stromerzeuger dient der gesamteuropäischen Harmonisierung von Vorschriften für den Netzanschluss von Stromerzeugungsanlagen (RfG-VO).
Der Beitrag beinhaltet Informationen zur EU-Verordnung 1227/2011 über die Integrität und Transparenz des Energiegroßhandelsmarkts (REMIT). Mithilfe von REMIT sollen Marktteilnehmer im Strom- und Gashandel vor Marktmissbrauch geschützt werden. Beschrieben wird u.a. was registrierungs- und meldepflichtig ist und wie »Insider-Informationen« definiert werden.
Der Artikel behandelt den Gesetzesentwurf zur Digitalisierung der Energiewende der Bundesregierung. Der Autor beleuchtet darin die Vor- und Nachteile des sogenannten Roll-Out für die Marktakteure im Photovoltaik-Bereich und geht dabei u.a. auf Fragen des Datenschutzes (z.B. Zugriff auf Nutzerdaten), die Kosten für Kleinanlagenbetreiber sowie neue Geschäftskonzepte in den Bereichen Energiemanagement und Eigenversorgung in Kombination mit Speichern ein.
Der Beitrag behandelt die sich in Planung befindliche, als »Korridor A« bezeichnete Hochspannungsgleichstromleitung (HGÜ) , welche hauptsächlich Offshore-Windstrom von Emden nach Baden-Württemberg transportieren soll. Der Autor geht dabei u.a. auf Vor- und Nachteile der Technologie, auf die geplante technische Ausführung sowie die voraussichtliche Fertigstellung ein.
Der Autor geht der Frage nach, ob der Anlageneigenverbrauch einer KWK-Anlage eine förderfähige Eigenversorgung im Sinne des § 3 Absatz 10 Satz 3 KWKG darstellen kann.
Die Autorinnen geben in ihrem Tagungsbericht einen Überblick über das 23. Fachgespräch der Clearingstelle EEG, das sich den technischen Einrichtungen zur Einspeiseregelung, dem Einspeisemanagement und der Direktvermarktung widmete und am 8. März 2016 im Hotel Aquino in Berlin stattfand.