Die Autoren setzen sich grundlegend mit dem Inbetriebnahmebegriff von Photovoltaikanlagen auseinander. Dabei wird auch auf die Entwicklung des Inbetriebnahmebegriffs vom EEG 2009 bis zum EEG 2014 und damit vom Glühlampentest für die Inbetriebnahme einer Photovoltaikanlage hin zur Notwendigkeit der ortsfesten Installation eingegangen.
In dem Votumsverfahren wurden der Clearingstelle EEG die Fragen vorgelegt, ob die Anlagenbetreiberin verpflichtet ist, für ihre KWK-Anlage eine Einrichtung zur Abrufung der Ist-Einspeisung und zur Reduzierung der Einspeiseleistung im Sinne des § 6 Abs. 1
Die Autorin erläutert in ihrem Beitrag die Empfehlung 2008/48 der Clearingstelle EEG, in der es vor allem um die Auslegung des Begriffs »Landschaftspflegebonus«, eine Vermutungsregelung für bestimmte Flächentypen und einen Indizienkatalog bezüglich Flächenbewirtschaftungsformen geht.
Die von der Agora Energiewende vorgestellte Studie »Untersuchung zum Bedarf an neuen Stromspeichern in Deutschland für den Erzeugungsausgleich, Systemdienstleistungen und im Verteilnetz« kommt zu dem Schluss, dass der Ausbau der erneuerbaren Energien nicht auf Stromspeicher warten müsse. In den nächsten 10 bis 20 Jahren könne die benötigte Flexibilität im Stromsystem durch andere Flexibilitätsoptionen (zum Beispiel flexible Kraftwerke, Lastmanagement) günstiger bereitgestellt werden als durch neue Stromspeicher.
In dem Beitrag werden die Voten 2013/62 und 2014/2 zu PV-Freiflächenvorhaben vorgestellt, welche im Berichtszeitraum von der Clearingstelle EEG veröffentlicht wurden.
Der Beitrag beleuchtet die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Speicherung von "grünem" Strom aus Fotovolaik- und Windenergieanlagen im Erdgasnetz (Speichergas) sowie Hemmnisse für einen flächendeckenden Ausbau der entsprechenden Speichertechnologien. In diesem Sinne plädieren die Autoren für weitere finanzielle Anreize oder einen Speicherbonus zur Förderung der Power-to-Gas-Technologie.
In seinem Beitrag beschreibt der Autor den wachsenden Zertifizierungsmarkt für Windenergieanlagen. Dabei geht er insbesondere auf die Entstehung und Weiterentwicklung deutscher und internationaler Prüfrichtlinien ein, nach denen Zertifizierer in der Windenergiebranche arbeiten würden.
In dem Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, wo der richtige Netzverknüpfungspunkt gemäß § 5 Abs. 1 EEG 2012 für die PV-Installation des Anlagenbetreibers mit einer installierten Leistung von 26,56 kWp ist und ob der Anlagen
Die Autorin gibt einen Überblick über aktuelle Marktlösungen im Bereich Großspeicher für Mehrfamilienhäuser, Gewerbebetriebe und Nachbarschaften. Sie stellt verschiedene technische Ansätze in der Größenordnung von 40 - 700 kWh Speicherkapazität vor, wie Kopplung und Kaskadierung von Speichersystemen, z.B. in intelligenten Energie-Farmen, individuelle Komplettsysteme oder transportable Containerlösungen.
Die Autorin diskutiert die Frage, ob der Netzbetreiber berechtigt ist, bei regenerativen Stromerzeugungsanlagen mit einer installierten Leistung von über 100 kW auf Fernwirktechnik zur Drosselung der Einspeiseleistung zu bestehen, sowie den aktuellen Stand zur Übernahme der Mehrkosten im Vergleich zur Rundsteuertechnik.
Die Autorin stellt das sogenannte Grünstrom-Markt-Modell (GMM) vor. Das GMM wurde von vier Ökostrom-Anbietern gemeinsam entwickelt und sieht die Direktvermarktung von Regenerativstrom mit Herkunftszertifikat ohne den Umweg über die Strombörse und ohne das EEG-Umlagesystem vor.
Im vorliegenden schiedsrichterlichen Verfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, zu welchem Zeitpunkt die Module der Schiedsklägerin im Sinne von § 3 Nr. 5 EEG 2009 in Betrieb genommen worden sind.
Der Autor befasst sich mit der Problematik der Grundversorgerverträge bei nicht vorhandenem oder geringfügigen Anlagenbezugsstrom für Betreiber von Volleinspeisungs-Solaranlagen und gibt praktische Ratschläge sowie einen Überblick zu weiterführenden Informationen für Betroffene.
Die Autorin thematisiert in ihrem Artikel die Problematik des stark monokulturell geprägten Anbaus von Mais als Energiepflanze für Biogasanlagen. Sie geht dabei insbesondere auf alternative Anbauformen verschiedener anderer Energiepflanzen in "Mischkulturen" ein, die wirtschaftlich ebenso effizient seien wie der reine Maisanbau und weitere Vorteile böten.
In der vorliegenden Studie »Vollständig auf erneuerbaren Energien basierende Stromversorgung Deutschlands im Jahr 2050 auf Basis in Europa großtechnisch leicht erschließbarer Potentiale – Analyse und Bewertung anhand von Studien« steht die Forschungsfrage im Mittelpunkt, ob ein vollständig auf erneuerbaren Energien beruhendes Stromsystem mit hohen Importanteilen von rund 10 bis 20 % nach heutigem Stand des Wissens als technisch-ökologisch realisierbar angesehen werden kann.
Die Autoren stellen mehrere Ansätze zur nachbarschaftlichen Direktvermarktung von Regenerativ-Strom vor, und zeigen dabei die rechtlichen und steuerlichen Implikationen verschiedener Betreiber-Modelle auf.
Der Autor diskutiert das Potential der Leistungselektronik von Photovoltaikanlagen zur Übernahme von systemstabilisierenden Funktionen wie Frequenz- und Spannungshaltung oder den Versorgungsaufbau nach einem Netzausfall. Die in modernen Wechselrichtern verbaute Leistungselektronik könne bereits vielfältige Systemdienstleistungen auf allen Spannungsebenen erbringen.
Die Autorin diskutiert die zu erwartenden Folgen der verpflichtenden Direktvermarktung für den Ausbau der Windenergie, sowie die Folgen des Wegfalls der Managementprämie im EEG 2014.
Der Beitrag beschäftigt sich mit der Anwendbarkeit des Bauwerksbegriffes auf Fotovoltaik-Anlagen. Relevant ist dies vor dem Hintergrund der besonderen Gewährleistungsfrist bei Bauwerken von fünf Jahren, wohingegen diese in anderen Fällen lediglich zwei Jahre beträgt.
Gemäß § 3 Nr. 1 EEG 2023 stellt jedes Modul eine Anlage nach dem EEG dar. Grundsätzlich ist die Höhe der Förderung von Gebäude-Solaranlagen daher für jedes Modul einzeln zu ermitteln.