Der Artikel befasst sich mit der Ausgestaltung der kommunalen Beteiligung der Windenergie an Land. Die kommunale Beteiligung würde immer mehr gesetzlich versichert werden. Dies werde z.B. durch die bevorstehende Reform des EEG und die damit folgenden 0,2 Cent pro Kilowattstunde, die ohne Mehrkosten an die Kommunen ausgezahlt werden könnten, deutlich.
Der Aufsatz beleuchtet die Problematik des Einspeisemanagement und die wirtschaftlichen Auswirkungen des kommenden Redispatch 2.0 auf Erzeugereinheiten. Im Jahr 2020 sollen mehrere hunderte Millionen Euro Verluste durch das Einspeisemanagement der Windenergie an Land und weitere durch die Korrektur der Fahrpläne klassischer Kraftwerke entstanden sein. Das Redispatch 2.0 könne durch effektive „Erzeugungsanpassung“ Netzüberlastung durch überschüssige erneuerbare Energie und die finanziellen Verluste verringern.
Der Autor untersucht in diesem zweiten Teil Grünstrom und digitale Echtzeitnachweise unter dem Gesichtspunkt des Lauterkeitsrecht. Strommengen vermengen sich im Netz aus fossilen und erneuerbaren Energien und werden über sogenannte Herkunftsnachweise (HKN) unterscheidbar.
In diesem Artikel werden die Schwierigkeiten und Erfolge von innovativen KWK-Systemen, die einen Zuschlag in den Ausschreibungen erhalten hatten, aufgezeigt. Einige Anlagen könnten durch die pandemiebedingten Materialknappheiten nicht fertig gestellt werden. Zeit- und gestiegener Kostendruck seien eine Herausforderung. Eine Verlängerung der Realisierungsfrist um sechs Monate solle ihnen helfen, um Strafzahlungen zu vermeiden und dem Verlust des Zuschlags entgegenwirken.
In dem vorliegenden Artikel werden Schwierigkeiten des Smart Meter Rollouts von Stadtwerken und Messstellenbetreiberinnen beleuchtet. Eine große Herausforderung sei es, eine verlässliche und sichere Schnittstelle für die Messstellenbetreiberinnen bereitzustellen. Weiterhin fehle es zum Teil an elektronischen Zählern, da die Lieferketten durch die weltpolitische Lage stark beeinflusst seien.
Leitsätze des Gerichts:
Der Artikel befasst sich mit einer von vier Industriepartnern entwickelten Modularen Hochleistungsbiogasanlage (MHL-BGA), die im Vergleich zu bisherigen BGA eine höhere Gasqualität, eine gesteigerte Gasmenge und eine durchschnittliche Durchlaufzeit von rund 10 Tagen verspreche.
Die Autoren erläutern die Anforderungen an das Lastmanagement und die Verfügbarkeit in autarken Insel- oder Arealnetzen, insbesondere Industrieanlagen mit eigener Stromproduktion, mit Anbindung an eine übergeordnete Energieversorgung. Derzeit verwendete Power Management Systeme (PMS) stellten zwar eine ausgereifte Lösung zum sicheren Betrieb und zur Aufrechterhaltung der Verfügbarkeit dar, seien jedoch auf fossile Energieträger ausgerichtet.
Der Artikel beleuchtet die Einführung der Differenzverträge durch die kommende EEG-Reform 2023 für Windenergieanlagen auf See. Das Modell der Differenzverträge biete weiterhin einen über Ausschreibungen ermittelten anzulegenden Wert für den gesamten Vergütungszeitraum und der erzeugte Strom wird direkt vermarktet.
Der Aufsatz betrachtet den Weiterbetrieb von Windenergieanlagen an Land die aus der EEG-Vergütung gefallen sind. In der aktuellen Marktlage böten die Erlöse am Spotmarkt eine gute Rentabilität, jedoch seien diese durch die Ukraine Krise mit hohem Risiko behaftet. Power-Purchase-Agreements (PPA) könnten, wenn doch unwirtschaftlicher, eine sichere Alternative für den Weiterbetrieb von Altanlagen bieten.
Die Autorin untersucht die Umsetzung von Herkunftsnachweisen als Nachweis der grünen Herstellung von Strom im Energierecht. Besonders problematisch stelle sich das Doppelvermarktungsverbot dar, da sich der deutsche Gesetzgeber mit § 80 Absatz 1 Satz 1 EEG 2021 entschieden habe, einen mehrfachen Verkauf von EEG-geförderten Strom zu verbieten.
Sachverhalt: Die Vorhabenträgerin beauftrage die Netzbetreiberin mit der Durchführung der Netzverträglichkeitsprüfung für den potentiellen Anschluss einer PV-Anlage. Die Kosten dieser Netzverträglichkeitsprüfung macht die Netzbetreiberin mit der Klage geltend. Demnach könne sich die Vorhabenträgerin aufgrund der Vorgaben des EEG nicht darauf berufen, dass diese Leistung unentgeltlich zu erbringen sei.
Der Artikel beleuchtet die Ausbauplanung der deutschen Bundesregierung für Erneuerbare Energien. Dabei stellt er die bisherigen Ausbauziele den neuen Ausbauplanungen für erneuerbare Energien und Stromspeichern gegenüber. Zur Umsetzung der Ziele sei ein extremer Umbau des Energieversorgungssystems erforderlich, auch äußert der Autor Zweifel an der technischen sowie wirtschaftlichen Umsetzbarkeit der vorgestellten Zahlen.
In dem Verwaltungsverfahren wegen der Weiterentwicklung des Ausgleichsenergiepreis-Abrechnungssystems hat die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur am 25.10.2012 die Festlegung BK6-12-024 getroffen.
Sachverhalt: Die Klägerin verlangt vom Netzbetreiber die Rückerstattung des geleisteten Vorschusses zu den Kosten des Netzanschlusses und Schadensersatz wegen verzögerter Inbetriebnahme des Netzanschlusses.
Ergebnis: Verneint.
Das Fraunhofer ISE hat im Auftrag von Greenpeace die Kurzstudie "Solaroffensive für Deutschland - Wie wir mit Sonnenenergie einen Wirtschaftsboom entfesseln und das Klima schützen" veröffentlicht. Entkräftet werde unter anderem das Argument, dass die Energiewende scheitere, da sich der Strombedarf nicht aus Wind- und Solarstrom decken ließe. Weiterhin wird ein Überblick über die praktisch erschließbaren Potentiale der Solarenergie gegeben.
Leitsätze des Gerichts:
Dieser Aufsatz erläutert die Bedeutung der Größe der Fläche, die durch das Wind-an-Land-Gesetz in Deutschland ausgewiesen werden soll. Die Missinterpretation, dass die betroffenen Flächen nicht benutzbar wären, komme oft vor. Die Windenergieanlagen benötigen zur maximalen Leistungserzeugung einen großen Abstand zu einander, es werde aber nur eine kleiner Anteil versiegelt.
Leitsatz: §§ 34 und 35 WHG sind durch Landesrecht ergänzbare bundesrechtliche Vorschriften.
In dem Votumsverfahren hatte die Clearingstelle zu klären,
Die Clearingstelle hatte in diesem schiedsrichterlichen Verfahren zu entscheiden, ob
Sachverhalt: Eine Netzbetreiberin richtet gegen eine Anlagenbetreiberin einen Rückforderungsanspruch der zuvor gezahlten Marktprämie.
Der Autor gibt einen umfassenden Überblick über die historische Entstehung der rechtlichen Rahmenbedingungen und der rechtlichen Fallstricke im gegenwärtigen Rechtsrahmen. Eine Bindungswirkung der Planfeststellungsbehörde durch Voruntersuchungen in der Planfeststellung sei zu verneinen. Auch untersucht der Artikel das Verschlechterungsverbot und Verbesserungsgebot von Gewässern bei Offshore-Windenergie mit Bezug zum Weservertiefungsurteil des EuGH.
Leitsätze:
Sachverhalt: Ein PV-Anlagenbetreiber erhielt für seine im Rahmen des Marktintegrationsmodells eingespeisten Strommengen eine Vergütung nach dem EEG.