In diesem Beitrag wird der energierechtliche Rahmen für Stromspeicher untersucht. Zunächst werden verschiedene Arten von Stromspeichern vorgestellt und deren Funktionsweise erläutert. Anschließend erörtern die Autoren die Vorschriften aus EnWG und EEG zum Netzanschluss von Stromspeichern sowie zur Abnahme des Stroms aus Stromspeichern.
Die Autorin stellt in diesem Beitrag ihren Vorschlag, wie der Marktverdrängung der Fotovoltaik zu begegnen sei, vor.
Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die Änderungen im EEG 2012 für Strom aus solarer Strahlungsenergie durch die sog. PV-Novelle.
Der Schwerpunkt dieses Beitrags liegt auf der Vorschrift zum Austausch von Teilen von Anlagen zur Erzeugung von Strom auf erneuerbaren Energien im Sinne des § 3 Nr. 5 Halbsatz 2 EEG 2012.
Der Beitrag analysiert die bisherige Entwicklung der Marktprämie, die mit dem EEG 2012 eingeführt wurde. Das Marktprämienmodell wird zunächst vorgestellt, dann seine Funktionsweise erklärt und erste Statistiken zur Nutzung der Marktprämie bei Windenergie, Biomasse, Solarenergie und Wasserkraft ausgewertet. Abschließend wird von den Autoren eine Bewertung der Integrationseffekte, der Lenkungsfunktion und der Kosten der Marktprämie vorgenommen.
Ja. Auch bestehende PV-Freiflächenanlagen sind bei der Zusammenfassung mit neuen PV-Freiflächenanlagen zu berücksichtigen.
Es kommt darauf an, welche EEG-Fassung für die jeweiligen Solarstromanlagen anzuwenden ist:
1. Vergüteter Eigenverbrauch gemäß EEG 2009 und EEG 2012 in der bis zum 31. März 2012 geltenden Fassung
Der Beitrag stellt grundlegende Modelle sowie rechtliche Rahmenbedingungen der finanziellen Beteiligung von Bürgern am Ausbau erneuerbarer Energien auf kommunalwirtschaftlicher Ebene dar. Als grundlegende Modelle werden dabei sowohl die genossenschaftliche Beteiligung, die gesellschaftliche Beteiligung und die schuldrechtliche Beteiligung, beispielsweise in Form von Darlehen, dargestellt. Die rechtlichen Rahmenbedingungen, die erläutert werden, sind das kommunale Wirtschaftsrecht, das Vergaberecht, das Bank- und Kapitalmarktrecht sowie die Haftungsrisiken.
Die Clearingstelle EEG hat am 20. Dezember 2012 einen Hinweis zu dem Thema „Grundstücksbegriff mit bereits bestehendem Netzanschluss gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 EEG 2009/EEG 2012“ beschlossen.
Die Clearingstelle EEG hat am 10. September 2012 den Hinweis zu dem Thema „Anforderungen an qualifizierte Netzanschlussbegehren i.S.d. § 66 Abs. 18 Satz 2 EEG 2012“ beschlossen.
Auf dieser Seite stellen wir Ihnen unsere Jahresberichte von 2007 bis 2011 und die Tätigkeitsberichte (§ 57 Abs. 6 Satz 1 EEG 2012) ab dem Jahr 2012 zum Herunterladen im PDF-Format zur Verfügung:
Im Anhang finden Sie den Regierungs- und Referentenentwurf zur „Verordnung über die Höhe der Managementprämie für Strom aus Windenergie und solarer Strahlungsenergie (Managementprämienverordnung - MaPrV)“ vom 29. August 2012.
Nach bisherigem Kenntnisstand der Clearingstelle existiert keine zentrale Stelle, die darüber Auskunft erteilt, ob - bezogen auf einen konkreten Ort, an dem eine PV-Installation in Betrieb genommen worden ist oder werden soll - weitere PV-Anlagen innerhalb von 2 oder 4 km in Betrieb genommen worden sind oder werden.
Durch das „Gesetz zur Änderung des Rechtsrahmens für Strom aus solarer Strahlungsenergie und zu weiteren Änderungen im Recht der erneuerbaren Energien“ vom 17.
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) hat das Forschungsjahrbuch Erneuerbare Energien 2011 herausgegeben, welches die im Jahr 2011 vom Projektträger Jülich (PtJ) im Auftrag des BMU geförderten Forschungsprojekte im Bereich der erneuerbaren Energien vorstellt.
Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob sechs Installationen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie, die auf verschiedenen Gebäuden angebracht sind, zum Zweck der Ermittlung der Vergütung für den jeweils zuletzt in Betrieb gesetzten Generator als eine Anlage gem. § 19 Abs. 1
Durch das Gesetz zur Änderung des Rechtsrahmens für Strom aus solarer Strahlungsenergie und zu weiteren Änderungen im Recht der erneuerbaren Energien vom 17. August 2012 in der am 23. August 2012 im Bundesgesetzblatt (BGBl. I S. 1754) veröffentlichten Fassung (s. Anhang) wurde das EEG 2012 zum dritten Mal geändert.
Vorabinformation:
Die EEG-Umlage wurde vom 01. Juli 2022 bis 31. Dezember 2022 unabhängig von der Anlagenleistung auf null abgesenkt. Nähere Informationen dazu finden Sie in unserem Beitrag "Ist die EEG-Umlage abgeschafft worden?"
Leitsatz des Gerichts:
Die Verjährung von Rückzahlungsansprüchen wegen Gaspreisüberzahlungen beginnt nicht bereits mit den jeweils geleisteten Abschlagszahlungen, sondern erst mit der anschließenden Erteilung der Jahresabrechnung zu laufen.
Zu der Frage, ob