Der Autor betrachtet die Möglichkeiten PV-Anlagen in Kombination mit einem Batteriespeicher wirtschaftlich zu gestalten. Diese Anlagentypen könnten durch Innovationsausschreibungen in Verbindung mit einem Power-Purchase-Agreement (PPA) und dem Tätigwerden auf dem Regelenergiemarkt ihre Wirtschaftlichkeit entfalten.
Der Autor beleuchtet die Zunahme an Modernisierungen für ausgeförderte Windenergieanlagen - dem sogenannten Repowering - in Deutschland. Große Windparks mit Altanlagen könnten durch neue leistungsstärkere Anlagen ausgetauscht werden. Durch Weiterbetriebsgutachten werte man bereits genutzte Flächen wirtschaftlich auf. Auch der mit dem Abbau von Windenergieanlagen verbundene Fortschritt im Recycling-Markt führe zu immer mehr Wachstum, zudem erarbeite man eine DIN-Norm für Rückbau, Demontage, Recycling und Verwertung von Windenergieanlagen.
Sachverhalt: Ein PV-Anlagenbetreiber erhielt für seine im Rahmen des Marktintegrationsmodells eingespeisten Strommengen eine Vergütung nach dem EEG.
Der Aufsatz gibt einen Überblick über die Entwicklung der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV). Erläutert wird die Erweiterung des Anwendungsbereiches sowie die für den Anspruch auf EEG-Vergütung erforderlichen Nachhaltigkeitsanforderungen und Zertifizierungserfordernisse.
Leitsatz: Liefert ein Unternehmer mit einer von ihm hergestellten Biogasanlage vorsteuerabzugsberechtigt Strom gegen Entgelt, während er die mit der Anlage erzeugte Wärme unentgeltlich auf andere Personen überträgt, handelt es sich bei der Wärmelieferung um eine Zuwendung i. S. von § 3 Abs. 1b Satz 1 Nr. 3 und Satz 2 UStG.
Die vorliegende Studie des Bundesverbandes Erneuerbare Energien e.V. stellt ein neues Strommarktdesign vor, welches die Wirtschaftlichkeit der Erneuerbaren Energien (EE) sowie deren benötigte Flexibilitäten sicherstelle.
Sachverhalt: Die Beklagte ist ein Versorgungsunternehmen welches mit der Streitverkündeten im Rahmen eines Scheibenpachtmodells einen Pachtvertrag über die Nutzung eines Anteils an einer Erzeugungskapazität eines Heizkraftwerks (sog. Kraftwerksscheibe) geschlossen hat.
Die Beschlusskammern 6 und 8 der Bundesnetzagentur geben Hinweise zur Herstellung der Betriebsbereitschaft und dem Beginn des bilanziellen Ausgleichs im Rahmen der BDEW-Übergangslösung (Mitteilung Az.: BK6-20-059 v. 04.02.2022).
Dieser Aufsatz befasst sich mit dem steigenden Wasserstoffbedarf für die Energiewende in Deutschland und der Aussicht, Wasserstoff durch Windenergieanlagen auf See zu erzeugen. Die Herstellung auf See sei noch in der Planungsphase, wird jedoch unter anderem durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) stark gefördert. Ein wichtiger Punkt der Forschung sei der Transport von grünem Wasserstoff, welcher durch verschiedene Möglichkeiten wie Pipelines oder Transportschiffe realisiert werden könnte.
Dieser Aufsatz wirft einen Blick auf den immer steigenden Bedarf von Energiespeicher für PV-Anlagen. Mit abnehmender EEG-Vergütung sollen immer mehr Anlagenbetreiberinnen auf Eigenverbrauch umsteigen. Bei diesem Umstieg könne ein Speicher den Eigenverbrauch enorm erhöhen, die Netzbelastung senken und die Wirtschaftlichkeit erhöhen.
In diesem Aufsatz befasst sich die Autorin mit den Richtlinien und Anforderungen von Netzanschlussbedingungen für PV-Anlagen. Hierbei geht sie auf den Netz- und Anlagenschutz von dezentralen Energieerzeugungsanlagen, sowie die Überwachungsfunktionen und die dazugehörigen Anwendungsregeln ein. Darüber hinaus stellt sie den Network Code „Requirements for Generators“ vor, welcher einheitliche Anforderungen in ganz Europa bereitstellen soll.
Der Aufsatz untersucht das Potenzial der Photovoltaik im Gewerbebereich, für den die steigenden Strompreise eine Belastung darstellen. Ein Ausweg stelle vor Ort selbsterzeugter Solarstrom dar. Der Autor stellt dabei diverse Möglichkeiten für unterschiedliche Gewerbe zur Nutzung des Stroms dar.
Der Autor berichtet über die konjunkturellen Aussichten der Meereswindkraft. Ferner erfordere es einen regulatorischen Rahmen und ein höheres Ausschreibungsvolumen um die ambitionierten Ausbauziele zu erreichen. Zudem zeichne sich eine Tendenz zu wachsenden Anlagendimensionen mit größeren Rotordurchmessern, höheren Türmen und leistungsstärkeren Turbinen ab. Der Aufsatz spricht auch kurz eine Anlagenkombination von Offshore-Windturbine und Elektrolyseur an.
Unternehmen der Windenergiebranche sehen einem positiven Trend in Deutschland entgegen, insbesondere für wachsende Anlagengrößen. Durch die sich ausweitenden Marktbereiche nimmt die Anzahl der Genehmigungen neuer Windparks zu, auch mit Blick auf die Einführung eines speziellen zusätzlichen Ausschreibungssegments für kleinere Windenergieanlagen. Zudem werden Repowering-Projekte und der Ausbau eines modularen virtuellen Netzes im Jahr 2022 wichtige Punkte darstellen.
Sachverhalt: Mit einer Novellierung des KWKG reduzierte der Gesetzgeber die Zuschläge für bestehende KWK-Anlagen gemäß § 13 Abs. 3 Nr. 3 KWKG.
Die Bundesnetzagentur hat in Bezug auf Erzeugungsanlagen, die zum 1. Januar 2021 aus der EEG-Förderung fallen und mit noch förderfähigen EEG-Anlagen hinter einer gemeinsamen Messung angeschlossen sind, die Frage gestellt, wie mit dieser Konstellation im Rahmen der MPES (Marktprozesse für erzeugende Marktlokationen Strom) gesetzeskonform umgegangen werden kann.
Der Autor untersucht die in der Koalitionsvereinbarung der neuen Bundesregierung vorgeschlagenen Gesetze und Initiativen zur Windkraft. Wesentlicher Inhalt ist der Artenschutz für die verschiedenen Aspekte wie dem Tötungsverbot, den Abständen und dem Repowering. Weiter geht der Aufsatz auf das 2 %-Flächenziel mit Bezug auf die Flächennutzungs- und Raumnutzungspläne ein und führt dann zur Problematik der länderrechtlichen Mindestabstandsregelungen hin. Die Windenergie stellt einen wichtigen Pfeiler der Energiewende dar, bei der der rechtliche Rahmen entsprechend angepasst werden müsse.
Leitsätze:
Mit dem 1,5-Grad-Klimaschutz-Pfad soll die Stromversorgung Deutschlands 2035 nahezu vollständig aus erneuerbaren Energien bestehen. Für diesen Zweck ist ein Ausbau der Windenergie auf See auf mindestens 30 Gigawatt bis zum Jahr 2030, auf mindestens 40 Gigawatt bis zum Jahr 2035 und auf mindestens 70 Gigawatt bis zum Jahr 2045 vorgesehen. Mit dem Gesetz sollen die gesetzlichen Rahmenbedingungen für den beschleunigten Ausbau geschaffen werden.
Wesentliche Inhalte des Gesetzesentwurfs sind unter anderem:
Sachverhalt: Der Netzbetreiber erteilte der Anlagenbetreiberin die Einspeisezusage für eine PV-Anlage. Die Anlage stand technisch einsatzfähig vor Ort, der Netzbetreiber verweigerte jedoch den Netzanschluss, denn es bestehe Unklarheit über die Identität der Anlagenbetreiberin. Die Anlagenbetreiberin hielt diesen Grund für fadenscheinig und begehrte vor Gericht den vorläufigen Anschluss ihrer Solaranlage, woraufhin der Netzbetreiber die Anlage anschloss.
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 10. März 2022 die Ergebnisse der ersten Ausschreibungsrunde 2022 für die Förderung von Onshore-Windenergieanlagen bekannt gemacht. Gebotstermin war der 1. Februar 2022. Die Bekanntmachung erfolgte am 10. März 2022, so dass die Bekanntgabe am 17. März 2022 als erfolgt gilt.
In dem Votumsverfahren hatte die Clearingstelle zu klären, ob die von der Anspruchstellerin betriebenen Solaranlagen mit einer installierten Leistung von unter 750 kWp, die einen Tag nach den von der Anspruchstellerin betriebenen und auf demselben Grundstück befindlichen Solaranlagen mit einer installierten Leistung von über 750 kWp in Betrieb genommen wurden, zur Bestimmung der für sie geltenden Vergütungshöhe nach § 32 Abs. 1
Verordnung über Gebote für Freiflächenanlagen auf Ackerland in benachteiligten Gebieten (Freiflächenanlagenverordnung - FFAVO)