Die Autoren gehen in ihrem Beitrag auf die kostengünstigere Möglichkeit für Netzbetreiber ein, in bestimmten Fällen - wie z.B. bei zu hohen Betriebskosten, gestiegener Netzlast, geänderten Sicherheitsbestimmungen oder neuen Gesetze und Normen - Mittelspannungsschaltanlagen nicht komplett neu zu ersetzen, sondern einige Komponenten auszutauschen. Im Einzelnen wird dazu dargestellt, wie auf neue oder geänderte Gesetze und Normen zu reagieren und was bei Änderungen an bestehenden Schaltanlagen zu beachten sei.
Der Autor analysiert in seinem Beitrag die Frage, wie die einzelnen Marktteilnehmer auf der Ebene der Erzeugung, der Übertragung sowie des Vertriebs von den seit 1. September 2008 im Spotmarkt der European Energy Exchange (EEX) zugelassenen negativen Strompreisen finanziell betroffen sind.
Der Autor berichtet von der Konferenz „Biogas im Wärmemarkt“. Der Biogasrat schlüge vor, den Wärmemarkt für Biogas zu öffnen, während Kritiker bemängelten, dass das Verheizen von Biogas ineffizient sei.
Der Beitrag stellt Anforderungen vor, die die Richtlinie 2994/108/EG (sog. EMV-Richtlinie) an die elektromagnetische Verträglichkeit von Elektro- und Elektronikprodukten und damit auch von Windenergieanlagen stellt.
Der Artikel beschreibt das Condition Monitoring von Rotorblättern moderner Windkraftanlagen durch die Überwachung der Eigenschwingungen jedes Rotorblatts. Schwache Schäden ließen sich von starken Schäden anhand des unterschiedlichen Frequenzbereichs unterscheiden, in denen die Veränderung der Frequenz jeweils gemessen würde.
Die Bundesregierung hat am 4. August 2010 den Nationalen Aktionsplan für erneuerbare Energien beschlossen. Der Nationale Aktionsplan ist die zentrale Berichtspflicht der EU-Richtlinie für Erneuerbare Energien (Richtlinie 2009/28/EG).
Auf das Bestehen oder die Höhe des Zahlungsanspruchs wirkt sich der Verkauf einer EEG-Anlage nicht aus, sofern die Fördervoraussetzungen nach wie vor eingehalten werden. Auch die Förderdauer ist lediglich vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Anlage abhängig.
Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz (Gasgrundversorgungsverordnung - GasGVV) vom 26. Oktober 2006 (BGBl. I S.
Der Artikel beschreibt aktuelle Entwicklungen im Bereich der Batterietechnik, die zur Steigerung des Eigenverbrauchsanteils von fotovoltaisch erzeugtem Strom eingesetzt werden können.
Der Artikel beschreibt die Möglichkeiten von sogenannten „Smart Grids“ am Beispiel des Modellprojekts „Moma“ in Mannheim.
Eine Familie berichtet von Ihren Erfahrungen mit der Monitoring- und Steuerungslösung „Energiebutler“ bei einem stundengenauen Verbrauchstarif. Die neue Technik hätte zu einer deutlichen Senkung des Energieverbrauchs und der Kosten beigetragen. Angesprochen werden auch Themen wie Datenschutz und Kommunikationstechnik.
Der Autor gibt in seinem Beitrag steuerrechtliche Empfehlungen für private Solarstromeinspeiser. Dabei empfiehlt er die Einhaltung der im Schreiben vom 1. April 2009 veröffentlichten Vorschriften des Bundesministeriums für Finanzen. Der Anlagenbetreiber erhalte für eingespeisten Strom den regulären EEG-Vergütungssatz und für selbst verbrauchten Strom den Eigenverbrauchsvergütungssatz von derzeit 18 Cent/kWh.
Eine Gemeinde, die von der Ermächtigung zur Konzentrationsflächenplanung Gebrauch macht, hat die öffentlichen Belange, die nach § 35 Abs. 3 Satz 1 BauGB erheblich sind und nicht zugleich zwingende, im Wege der Ausnahme oder Befreiung nicht überwindbare Verbotstatbestände nach anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften erfüllen, bei der Planung nach Maßgabe des § 1
Gesetz zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie auf dem Gebiet des Umweltrechts sowie zur Änderung umweltrechtlicher Vorschriften vom 11.08.2010 in der am 17.08.2010 im Bundesgesetzblatt (BGBl. I S. 1163) veröffentlichten Fassung. Der Artikel 6 des Gesetzes sieht insbesondere folgende Änderungen am EEG 2009 vor:
Erstes Gesetz zur Änderung des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes vom 11.08.2010 in der am 17.08.2010 im Bundesgesetzblatt (BGBl. I S. 1170) veröffentlichten Fassung. Das Gesetz sieht insbesondere folgende Änderungen am EEG 2009 vor:
Der Autor befasst sich mit der geplanten Absenkung der Vergütung für fotovoltaisch erzeugten Strom. Dabei kommt er u.a. zu dem Ergebnis, dass die Kosten nur marginal sänken, jedoch die Installateure unter dem Verlust an Planbarkeit litten.
Der Artikel beschreibt die Diskussion über die geplante Absenkung der Fotovoltaikvergütung, insbesondere für Dachanlagen und Freiflächen.
Bei den Freiflächen beruhe der Konflikt vor allem auf den steigenden Pachtzinsen und der dadurch entstehenden Flächenkonkurrenz. Bei den Dachanlagen sei ein Einbruch der Vergütung wegen der höheren Kosten besonders kritisch zu sehen.
Der Artikel beschreibt die Möglichkeiten, die Befeuerung von Windkraftanlagen per Radar nur dann anzuschalten, wenn sich Flugzeuge oder Hubschrauber nähern.