Die im Jahr 2017 veröffentlichte Studie von Agora Energiewende und dem Institut du développement durable et des relations internationales (IDDRI) analysiert die wechselseitigen Rückkopplungen klima- und energiepolitischer Entscheidungen in Deutschland und Frankreich.
Das im August 2016 durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) herausgegebene Grünbuch Energieeffizienz stellt den Beginn eines Diskussionsprozesses dar, der in eine mittel- bis langfristige Strategie zur Steigerung der Energieeffizienz in allen Sektoren in Deutschland münden soll. Die vorliegende Publikation gibt einen Überb
Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle die Frage vorgelegt, ob die Anlagenbetreiberin gegen den Netzbetreiber einen Anspruch auf die Vergütung für den in ihren Solaranlagen erzeugten und in das Netz des Netzbetreibers in dem Zeitraum vom 9. November 2015 bis zum 6. April 2016 eingespeisten Strom in voller Höhe hat oder ob der Netzbetreiber berechtigt war, die Vergütung gemäß § 25 Absatz 1 Satz 1 ggf.
Der Autor erläutert in dem Artikel den § 36g III 4 Nr- 3b) EEG 2017, in dem die Beteiligung von Standortgemeinden an Bürgerenergiegesellschaften bei Aufschreibungen für Windenergieanlagen an Land geregelt ist. Hierzu gibt er zunächst einen Überblick über den Hintergrund der Regelung und geht umfassend auf die Voraussetzungen, insbesondere auf den Umfang des Vertrages zwischen Bürgerenergiegesellschaft und Gemeinde, ein.
Die Autorin behandelt die Vereinbarkeit der EEG-Umlage auf importierten Grünstrom mit der Warenverkehrsfreiheit nach Art. 30 und Art. 110 AEUV (Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union); insbesondere, ob die
Die Autoren befassen sich mit der Rechtsgrundlage für die Implementierung von Blockchainanwendungen im Energiesektor, wie beispielsweise beim Energiehandel und Systemdienstleistungen. Hierzu erläutern die Autoren zunächst die Funktionsweise der Blockchain sowie die für die Anwendung relevanten "Smart contracts". Anschließend gehen sie kurz auf erste Pilotprojekte zur Erprobung der Blockchain im Energiemarkt ein und klären anschließend den rechtlichen Rahmen zu den "Smart contracts", zu regulatorischen Vorgaben und dem Datenschutz sowie zur Beweislast bzgl.
Leitsätze: Der sog. KWK-Bonus nach § 8 Abs. 3 EEG 2004, den der Betreiber einer Biogasanlage mit Blockheizkraftwerk von seinem Stromnetzbetreiber (zusätzlich) erhält, ist (ebenfalls) Entgelt für die Lieferung von Strom an den Stromnetzbetreiber.
In dem Interview beantwortet Dr. Sebastian Lovens-Cronemeyer, Vorsitzender und Leiter der Clearingstelle EEG|KWKG, Fragen rund um die Clearingstelle und die aktuelle Situation im Energiesektor.
Die Autorinnen geben in ihrem Tagungsbericht einen Überblick über das 30. Fachgespräch der Clearingstelle EEG|KWKG, das am 5. Juni 2018 im Harnack-Haus in Berlin stattgefunden hat. Inhalt waren geltende Regelungen, Klärungsbedarf und Anwendungsfragen bzgl. des KWKG 2016.
Die Autoren geben einen aktuellen Überblick über rechtliche Änderungen im nationalen und europäischen Energierecht. Hierzu gehen sie zunächst auf das "100-Tage-Gesetz", den Gesetzesentwurf zur Änderung des EEG, des KWKG und weiterer Regelungen vom 23. April 2018 ein bzw. insbesondere auf das, was in dem Entwurf noch nicht enthalten ist.
Die Autorin befasst sich damit, welche Folgen es für die EEG-Umlagebefreiung bei Eigenversorgung hat, wenn sich (Ehe-)partner, die gemeinsam eine PV-Anlage betreiben, trennen. Im Fokus liegt die Stellungsnahme 2017/36/Stn der Clearingstelle vom 28.02.2018.
Der Autor befasst sich mit den unterschiedlichen Ausrichtungen der EU-Kommission und des EU-Parlaments zur europäischen Ökostromförderung im Kontext des Beihilfenverbotes. Hierzu fasst er zunächst das Wettbewerbsmodell der EU-Kommission und das Fördersystem des EU-Par
Der Autor untersucht, ob die von der EU initiierte Energiewende, insbesondere die Ermöglichung von nationalen Fördersystemen im Beschluss des EU-Parlaments, gegen das EU-Beihilfeverbot verstößt und inwieweit künftig noch Förderungen unabhängig von Ausschreibungen bestehen werden.
Die Autoren befassen sich mit der Förderung von PV-Anlagen oberhalb der 750 kW Grenze ohne Ausschreibung. Hierzu gehen sie insbesondere auf die verschiedenen Zusammenfassungsvorschriften ein und klären die Wechselwirkung der Vorschriften untereinander.
Sachverhalt: Zur Frage, ob Anspruch auf Zahlung des sogenannten Technologie-Bonus auf Strom bestünde, der mittels Turbinen im Abgasstrang eines BHKWs erzeugt wird.
Die vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) beauftragte und durch das Institut für Klimaschutz, Energie und Mobilität e.V. (IKEM) durchgeführte Studie beschäftigt sich mit der rechtlichen Weiterentwicklung des Wärmesektors unter besonderer Berücksichtigung von Power to Heat.
Die Arbeitsgemeinschaft für sparsamen und umweltfreundlichen Energieverbrauch e.V. (ASUE) und der Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V. (BKWK) haben im Juni 2018 den Leitfaden Mieterstrommodelle mit KWK, Schulungsunterlagen für Seminare veröffentlicht.
Sechster Monitoring-Bericht „Energie der Zukunft“ für das Berichtsjahr 2016 des Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) zur Erfüllung der Berichtspflichten der Bundesregierung nach den Vorgaben des EnWG und EEG (s. Anhang).
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 10. Juli 2018 die zweite Ausschreibungsrunde für Biomasseanlagen eingeleitet. Teilnahmevoraussetzung ist die behördliche Genehmigung zur Errichtung der Anlage und deren Meldung an das Anlagenregister bis zum 13. August 2018.
Die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur hat am 25. Oktober 2012 den Beschluss BK6-11-145 zur Entscheidung, ob im betreffenden Fall eine Kundenanlage gemäß § 3 Nr. 24a EnWG vorliegt, negativ beschieden.
Die von Agora Energiewende und Regulatory Assistance Project (RAP) durchgeführte Kurzanalyse befasst sich, bezogen auf das Jahr 2017, mit den für die Netzentgelte relevanten gesetzlichen Änderungen sowie der lokalen und kundengruppenspezifischen Verteilung von Netzentgelten für 2018.
Die von der Agora Energiewende und der Energynautics GmbH durchgeführte Kurzstudie stellt fünf Maßnahmen bezüglich einer optimalen Ausnutzung der bestehenden Stromnetze vor und erläutert erforderliche Schritte für die Integration Erneuerbarer Energien bei einem fortschreitenden Zubau.