Während im ersten Teil des Artikels die neuen Anforderungen nach EEG 2009 an Windenergieanlagen (WEA) auf Mittelspannungsebene erläutert wurden, werden in diesem Beitrag die neuen Anforderungen an WEA auf der Hoch- und Hö
Verwaltungsvorschrift für die Anerkennung von Zertifizierungssystemen und Zertifizierungsstellen nach der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachVwV)
des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit vom 10. Dezember 2009 (eBAnz AT 125 2009 B1), geändert durch die zweite Änderung der BioSt-NachVwV vom 15. Dezember 2011 (eBAnz AT 145 2011 B1).
Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob die Biogasanlage der Anlagenbetreiberin mit der vorher errichteten Biogasanlage einer weiteren Anlagenbetreiberin zum Zweck der Ermittlung der Vergütung für den zuletzt in Betrieb gesetzten Generator als eine Anlage gemäß § 19 Abs. 1 EEG 2009 gelten (im Ergebn
Die Biokraftstoffnachhaltigkeitsverordnung (Biokraft-NachV) verlangt, dass ab 2010 Zertifikate die nachhaltige Klima- und Umweltbilanz derjenigen Pflanzenkraftstoffe belegen, die auf die nationale Biokraftstoffquote gemäß der europäischen Erneuerbare-Energien-Richtlinie 2009/28/EG angerechnet werden.
Der Beitrag geht aus einer meteorologischen Perspektive auf die Frage der optimalen Nabenhöhe und des optimalen Rotordurchmesser zur Ertragsmaximierung beim Repowering von Windenergieanlagen ein. Der Autor kommt dabei zu dem Schluss, dass grundsätzlich eine möglichst große Nabenhöhe anzustreben sei, wobei durch die baurechtlich und regionalplanerisch vorgegebenen Höhenbeschränkungen die optimale Nabenhöhe häufig nicht umsetzbar sei.
Dem Repowering - also dem Ersatz kleinerer, älterer Windenergieanlagen durch neue, leistungsfähigere Anlagen - komme vor dem Hintergrund des verlangsamten Neubaus von Windenergieanlagen aufgrund knapper werdender bebaubarer Flächen eine steigende Bedeutung für den Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland zu.
Der Beitrag berichtet aus der Repowering-Praxis und stellt die aus Sicht der Akteure begünstigenden und hemmenden Bedingungen für die Durchführung von Repowering-Projekten vor; zudem werden mögliche Maßnahmen zur Akzeptanzsteigerung bei Betroffenen beschrieben. In der Praxis zeige sich, dass Repowering-Projekte häufig schwieriger zu realisieren seien als neue Windparks, da mehr diplomatische Vorarbeit aufgrund einer höheren Anzahl von betroffenen Parteien geleistet werden müsse.
Der Beitrag gibt einen Überblick über die Inhalte zweier bisher herausgegebener und eines noch erscheinenden Leitfadens zum Repowering, die unter anderem von Verbänden erstellt wurden.
Ausgangspunkt des Beitrages ist die Kritik, dass das EEG 2009 die Voraussetzungen zur Erreichung der Ziele des § 1 Abs. 2 EEG 2009 (Anteil von 30% der Erneuerbaren Energien an der Stromerzeugung) nur zum Teil geschaffen habe, da es noch keine Antworten auf die Frage gebe, wie die zunehmenden Mengen von Strom aus Erneuerbaren Energien technisch
Vom Bundesverband Geothermie mit Unterstützung durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit erstellte Arbeitshilfe zum Wärmenutzungsbonus, der gemäß § 28 Abs. 2 EEG 2009 i
Urfassung des EEG 2009 Das „Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien“ (Erneuerbare-Energien-Gesetz – EEG 2009) ist als Artikel 1 des „Gesetz zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien im Strombereich und zur Änderung damit zusammenhängender Vorschriften“ vom 25. Oktober 2008 ergangen, welches am 31. Oktober 2008 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde und am 1.
Der Beitrag erläutert diejenigen Änderungen durch das EEG 2009, die Auswirkungen auf Anlagen i.S.d. EEG haben können, die (auch) Klärgas zur Stromproduktion einsetzen.
Die Bundesregierung hat am 9. November 2009 den Gesetzentwurf für ein Gesetz zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums (Wachstumsbeschleunigungsgesetz) beschlossen. In Artikel 12 des Gesetzentwurfes wird folgende Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes vorgeschlagen:
Zur Frage, ob zur Modernisierung einer Wasserkraftanlage i. S. d. § 21 Abs. 1 Nr. 2 S. 1 EEG 2004 Maßnahmen ausreichen, die allein eine Verbesserung der Ökologie zum Ziel haben (hier bejaht: Eine Modernisierung liege vor, wenn eine Veränderung oder Umgestaltung der Anlage stattgefunden habe, insbesondere indem sie technisch auf einen neuen Stand gebracht würde.
Jedenfalls nicht aufgrund des EEG. Anlagenbetreiberinnen und -betreiber müssen im Hinblick darauf, dass die gesetzlichen Vergütungs- bzw. Fördersätze im EEG stets ohne Umsatzsteuer angegeben werden, ihrem Netzbetreiber jedoch mitteilen, ob sie als Unternehmerinnen bzw. Unternehmer zum Vorsteuerabzug berechtigt sind oder nicht.
Der Beitrag beschreibt zunächst das Phänomen der im September 2008 am deutschen Day-ahead Spotmarkt zugelassen negativen Strompreise und bewertet diese ökonomisch. Negative Strompreise träten demnach auf, wenn sich aufgrund von zeitlichen Interdependenzen bei konventionellen Kraftwerken negative Erzeugungskosten einstellten, um Anfahr- und Abfahrkosten zu vermeiden. Durch die Einführung negativer Strompreise an der Börse werde insgesamt eine erhöhte Kosteneffizienz und ein gesamtgesellschaftlicher Wohlfahrtgewinn erzielt.
Der Artikel stellt die am 24.08.2009 in Kraft getretene Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV), die das EEG 2009 konkretisiert und auf Basis der
Im Beitrag stellt der Autor zunächst den Rechtsrahmen dar, dem die Genehmigungen zur Aufsuchung und Nutzung von Geothermie unterliegen, um anschließend auf die verschiedenen gesetzlichen Förderungsregelungen für Strom und Wärme aus Geothermie einzugehen. Geothermie könne zwar langfristig eine wichtige Rolle bei der Strom- und Wärmeerzeugung einnehmen, werde jedoch derzeit noch aufgrund der wirtschaftlichen und technologischen Risiken einerseits, und aufgrund des komplexen Genehmigungs-Rechtsrahmens andererseits gebremst.
Der Hauptfachausschuss des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland (IDW) hat am 9. September 2009 seinen Prüfungsstandard nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (IDW PS 970) verabschiedet.
Der Beitrag behandelt das Einspeisemanagement im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und das Verhältnis zu den Regelungen des Energiewirtschaftsrechts (EnWG).
Im Beitrag wird beschrieben, wie sich im Gegensatz zur bisherigen Praxis nun vermehrt auch für Windenergieanlagen die Anwendung der EU-Maschinenrichtlinie, deren primäres Ziel der Schutz von Personen wie z.B. Inbetriebnahme- und Wartungspersonal ist, durchsetzt. Bislang seien in Deutschland für die Errichtung einer Windkraftanlage vornehmlich dem Sachschutz dienende technische Regelungen einschlägig gewesen.
Das hängt davon ab, ob die PV-Anlage zwischen dem 1. Januar 2009 und dem 30. Juni 2010 oder zwischen dem 1. Juli 2010 und dem 30. März 2012 in Betrieb genommen wurde.