Der Autor geht im Beitrag auf die im EEG 2017 festgelegte 750 kW-Grenze ein, bis zu der Fotovoltaikanlagen noch eine feste Einspeisevergütung erhalten, und weist auf Probleme und Konsequenzen einer möglichen Anlagenzusammenfassung mit der Folge der Ausschreibungspflicht hin.
Das EEG regelt für EEG-Anlagen und KWK-Anlagen die Zusammenfassung mehrerer Anlagen, die in einem nahen zeitlichen und räumlichen Zusammenhang in Betrieb genommen worden sind. Hierbei erfolgt eine Zusammenrechnung der installierten Leistungen der Anlagen, um die installierte Gesamtleistung zu ermitteln.
Sachverhalt: Der Anlagenbetreiber meldete seine Windenergieanlage nicht innerhalb von drei Wochen nach ihrer Inbetriebnahme im Anlagenregister.
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 8. März 2017 die erste Ausschreibungsrunde für Windenergieanlagen an Land (Onshore) mit einer Leistung über 750 kW eingeleitet.
Die Netzflexstudie »Optimierter Einsatz von Speichern für Netz- und Marktanwendungen in der Stromversorgung« der Deutschen Energie-Agentur (dena) untersucht, welchen Einfluss Speicher und andere Flexibilitätstechnologien auf Energiewende und Netzausbau haben.
Auf Ersuchen eines Gerichts hat die Clearingstelle EEG eine Stellungnahme zu der Frage abgegeben, ob die Fotovoltaikanlagen der Kläger, die auf mehreren grundstücksübergreifenden Gebäuden installiert wurden, zum Zweck der Ermittlung der Vergütung i.S.d. § 19 Abs. 1 EEG
Im Beitrag werden der Hinweis 2017/6 zu Genehmigungen von Übergangs-Windenergieanlagen im EEG 2017 sowie zwei Empfehlungsverfahren zu Anwendungsfragen des Messstellenbetriebsgesetzes (
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat am 9. März 2017 sein Eckpunktepapier zur Förderung von Mieterstrom veröffentlicht (s. Anhang).
Das Eckpunktepapier enthält Informationen zu
Die konkret zu ermittelnde installierte Leistung einer Wasserkraftanlage ergibt sich aus der elektrischen Wirkleistung sowie dem Gesamtwirkungsgrad der Wasserkraftanlage und wird durch das leistungsbegrenzende Bauteil des Maschinensatzes beeinflusst. Die installierte Leistung einer Wasserkraftanlage ist nicht gleichzusetzen mit der Generatorenleistung. Darüber hinaus ist die installierte Leistung abzugrenzen von der Einspeiseleistung bzw. Bemessungsleistung einer Wasserkraftanlage.
Zu der Frage, ob eine Netzbetreiberin gegen einen Betreiber einer im Jahr 2012 in Betrieb genommenen Fotovoltaikanlage einen Anspruch auf Rückzahlung von gezahlten Einspeisevergütungen für die Kalenderjahre 2013 und 2014 hat, wenn der Anlagenbetreiber die Meldung seiner Anlage bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) nicht rechtzeitig vorgenommen hat (hier: bejaht.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat am 3. März 2017 ein Eckpunktepapier für die gemeinsamen Ausschreibungen von Windenergieanlagen an Land (WEA Land) und Solaranlagen (PV) veröffentlicht (s. Anhang).
Die Autoren untersuchen den Einfluss der Umwelt- und Energiebeihilfeleitlinien (UEBLL) der EU-Kommission auf das EEG 2014 und das EEG 2017.
Im Artikel beleuchtet die Autorin die rechtlichen Rahmenbedingungen des EEG 2017 bzgl. der EEG-Umlage-Pflicht bei Speichern.
Der Autor geht auf die Unterschiede des deutschen und französischen Modells zur Förderung erneuerbarer Energien vor dem Hintergrund des Energiebeihilferechts ein. Hierzu erläutert er das Grundmodell und die Entscheidungen des EuGH bzgl.
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 30. Januar 2017 die erste Ausschreibungsrunde für Windenergieanlagen auf See (Offshore) eingeleitet. Sie gilt für Anlagen, die nach dem 31. Dezember 2020 in Betrieb genommen werden und vor August 2016 genehmigt worden sind oder einen fortgeschrittenen Genehmigungsstand aufwiesen.
Die Generalzolldirektion hat am 21. Februar 2017 ein Informationspapier zu Stromsteuerbefreiungen nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 und 3 Stromsteuergesetz (StromStG) veröffentlicht (s. Anhang).
Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Erneuerbare-Energien-Ausführungsverordnung (EEAV) vom 20. Februar 2017 der Bundesnetzagentur (BNetzA).
Die neu eingefügten §§ 10 bis 12 EEAV sollen gemäß dem Entwurf der BNetzA ab dem 1. März 2017 angewendet und mit Ablauf des 31. Dezember 2020 außer Kraft gesetzt werden.
Nachfolgend gelangen Sie zu
Im Beitrag werden die Empfehlung 2016/12 der Clearingstelle EEG zu Anwendungsfragen von Speichern unter dem EEG 2014, die Stellungnahme 2016/42/Stn zur Kostentragungspflicht für die Bezugsseite der Messu
Die Autoren erläutern vor dem Hintergrund der Projektfinanzierungen von erneuerbaren Energieanlagen das Ausschreibungsmodell für erneuerbare Energien, das im EEG 2017 und WindSeeG festgelegt ist.
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) stellt ein neues netzbasiertes Formular für die Mitteilungen der Eigenversorger und sonstigen selbsterzeugenden Letztverbraucher auf ihren Internetseiten bereit.
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 8. Februar 2017 die Ergebnisse der ersten Ausschreibungsrunde für die Förderung von Fotovoltaikanlagen ab 750 Kilowatt (kW) bekannt gegeben.
Für die Auslegung des Gebäudebegriffs sind die Hinweise 2011/10 und 2017/46 der Clearingstelle heranzuziehen.
Die Clearingstelle EEG hat am 30. Mai 2017 den Hinweis zu dem Thema »Genehmigungen von Übergangs-Windenergieanlagen im EEG 2017« beschlossen. Entgegen der sonstigen Praxis wurde der Hinweisentwurf bereits vor Veröffentlichung des Hinweises veröffentlicht. Die Frist zur Abgabe von Stellungnahmen lief bis zum 24. März 2017. Die fristgemäß eingegangen Stellungnahmen sind im Anhang beigefügt.
In dem vorliegenden schiedsrichterlichen Verfahren war zu klären, ob die (neue) Anlagen
Der Artikel beschäftigt sich kritisch mit den Vergütungskürzungen für Strom aus Biogas durch die EEG Novellen in den Jahren 2014 und 2017 und wirft die Frage der Wirtschaftlichkeit in der Zukunft auf. Hierbei schlägt der Autor alternative Geschäftsmodelle außerhalb des Stromsektors vor, welche im Bereich der Umweltdienstleistungen liegen könnten. Mögliche Ansätze seien unter anderem die Biodiversität, die Klimabilanz und die Minimierung der CO2-Emissionen.