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Suche in EEG 2017

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Die EEG-Umlage für das Jahr 2020 beträgt:

6,756 ct/kWh.

 

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Politisches Programm

In der am 7. Oktober 2019 veröffentlichten "Aufgabenliste zur Schaffung von Akzeptanz und Rechts­sicherheit für die Windenergie an Land" schlägt das BMWi einen Arbeitsplan mit Maßnahmen vor, um für Windenergieprojekte mehr Akzeptanz und Rechtssicherheit zu schaffen.

Die Aufgabenliste gliedert sich in die folgenden Hauptaspekte:

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Studie
Gesetzesbezug: EEG 2017, Europarecht

Die Veröffentlichung von WindEurope ist der dritte Teil einer Reihe von jährlichen Berichten und analysiert die Marktentwicklung innerhalb Europas in den nächsten 5 Jahren (2019-2023). Der Bericht befasst sich mit der bereits installierten Leistung von Windenergieanlagen innerhalb und gibt dabei Einschätzungen über das weitere WEA-potenzial in ganz Europa. Weiter enthält er technologische Trends über Windenergie an Land und auf dem Meer.

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Politisches Programm
Gesetzesbezug: EEG 2017, MaStRV

Der im Rahmen des C/sells Schaufensters SINTEG („Schaufenster intelligente Energie – Digitale Agenda für die Energiewende“ – Förderprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie) im Oktober 2019 von SmartGridsBW veröffentlichte Leitfaden soll die Installation und Nutzung von Fotovoltaik-Balkonmodulen für den Anwender erleichtern.

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Studie
Gesetzesbezug: EEG 2014, EEG 2017

Die Studie des Lehrstuhls für Energieverfahrenstechnik der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (FAU) schließt an die Strompreisstudie des Jahre 2015 an, in der der Strompreis und dessen Entwicklung durch den Ausbau erneuerbarer Energien analysiert wird. Die aktualisierte Studie kommt zu dem Ergebnis, dass Verbraucher durch den Merit-Order-Effekt zwischen 2014 bis 2018 etwa 40 Mrd. € sparen würden, weshalb der Ausbau erneuerbarer Energien weiterhin forciert werden solle.

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Studie

Die von Prognos im Auftrag von GE und VDMA durchgeführte Kurzstudie "Beschäftigung und Wertschöpfung in der deutschen Onshore-Windindustrie" beschäftigt sich mit der Entwicklung der Onshore-Windkraft und deren Auswirkungen auf Beschäftigung und Wertschöpfung. Die Szenarien umfassen einen politischen Zielpfad, den Kohleausstieg inkl. eines Anteils von 65 % erneuerbarer Energien im System sowie einem Gegenwind-Szenario und werden anhand von Mittelwerten aus dem Zeitraum 2010 bis 2018 ausgewertet. So sei ein hohes Beschäftigungsniveau aufgrund hoher Zubauraten zu erwarten.

 

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Rechtsprechung– VIII ZR 167/18
Aktenzeichen: VIII ZR 167/18

Sachverhalt: Der Klägerin wurde von der unteren Instanz ein Anspruch auf den Formaldehydbonus gem. § 27 Abs. 5 EEG 2009 verwehrt, da ihre Biogasanlage zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme immissionsschutzrechtlich nicht genehmigungsbedürftig war.

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Politisches Programm

In dem Klimaschutzprogramm 2030 der Bundesregierung vom 20. September 2019 sind Maßnahmen festgelegt, um die Ziele des Klimaschutzplans 2050 zur CO2-Minderung einzuhalten. Diese Maßnahmen umfassen vor allem eine CO2-Bepreisung und werden für die verschiedenen Sektoren Energiewirtschaft, Landwirtschaft, Gebäude, Industrie etc. konkretisiert. 

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Aufsatz

Der Autor geht in seinem Artikel auf die Entwicklung des Rechtsrahmens der Eigenversorgung ein. Seinen Fokus legt er auf den Einfluss der Bundesnetzagentur mit ihrem Leitfaden zur Eigenversorgung vom 11. Juli 2016.

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Aufsatz
Gesetzesbezug: EEG 2017 § 61

Die Autorin kritisiert in ihrem Artikel die Regelungen zur Abgrenzung von Drittstrommengen zum EEG-Umlageprivilegierten Eigenverbrauch. Anhand einiger Beispiele, wie dem Getränkeautomaten oder leistungsstarken WLAN-Routern, erläutert sie, welche Verbraucher unter welchen Bedingungen unter die Bagatellgrenze fallen.

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Aufsatz

Die Autoren befassen sich in ihrem Artikel mit der EEG-Umlagebefreiung für stromkostenintensive Unternehmen und insbesondere mit den neuen Regelungen, die mit dem Energiesammelgesetz eingeführt wurden und teilweise rückwirkend gelten. Sie führen detalliert auf, wie Eigen-, Bagatell- und Drittverbräuche zu identifizieren sind und wie sie mittels Messung und Schätzung voneinander abgegrenzt werden können. 

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Aufsatz

Der Autor plädiert dafür, beim Umbau von Atom- und Kohleenergie zur Kraft-Wärmekopplung vermehrt auf Biomasse statt auf Erdgas zu setzen. Hierzu führt er die Vorteile beim Umbau auf Biomasseanlagen auf, bspw. die einfache Umstellung von Steinkohle auf Biomasse, der Sicherung von Arbeitsplätzen in den Kohlegebieten und die ökonomischen Erwägungen der CO2-Bepreisung.

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Politisches Programm

Der am 12. September 2019 vom BMWi veröffentlichte "Mieterstrombericht nach § 99 Erneuerbare-Energien-Gesetz 2017" wurde gemäß § 99 EEG 2017 von der Bundesregierung dem Bundestag vorgelegt.

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Aufsatz

Die Autorin erläutert die Rechtslage hinsichtlich der Verringerung der EEG-Umlage im Falle der Eigenversorgung. Hierbei geht sie insbesondere auf die Voraussetzungen der Eigenversorgung nach dem EEG ein, wie z. B.

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Votum 2019/48– Clearingstelle EEG|KWKG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2019/48

Im vorliegenden Votumsverfahren mit grundsätzlicher Bedeutung wurde der Clearingstelle die Frage vorgelegt, wie hoch die „installierte Leistung” i.S.v. § 101 Abs. 1 Satz 3 EEG 2017 der von der Anlagenbetreiberin betriebenen Biogasanlage ist, insbesondere ob die zum maßgeblichen Zeitpunkt gedrosselte Leistung heranzuziehen ist (im Ergebnis bejaht).

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Die BNetzA hat am 10. September 2019 die Ergebnisse der 4. Ausschreibungsrunde 2019 für die Förderung von Windenergieanlagen an Land bekannt gegeben. Gebotstermin war der 1. September 2019. Es handelte sich um die erste Sonderausschreibung für Windenergieanlagen an Land.

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Die Bundesnetzagentur (BNetzA) gab am 31. August 2019 bekannt, dass der Förderdeckel für flexible, zusätzliche Leistung für Biomasse-Bestandsanlagen (sog. Flex-Deckel) im Juli 2019 erreicht wurde.

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Votum 2019/35– Clearingstelle EEG|KWKG

In dem Votumsverfahren hatte die Clearingstelle zu klären, ob die Anlagenbetreiberin einen Anspruch darauf hat, dass der Strom aus den Modulen, welche die ursprünglich installierten Module ersetzt haben (Ersatzanlage), zu dem im Juni 2010 gültigen Vergütungssatz vergütet wird (im Ergebnis bejaht). Insbesondere war zu klären, ob ein "Defekt" im Sinne der PV-Austauschregelung vorlag.

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Aufsatz

Der Autor erläutert die Registrierungspflichten und die damit verbundenen Fristen für EEG-Anlagen im neuen Marktstammdatenregister. Hierbei geht er auf die unterschiedlichen Fristen für Bestandsanlagen und neu in Betrieb genommene Anlagen und insbesondere auf die rückwirkende Regelung der Sanktionen für Bestandsanlagen ein. Hierzu erläutert er verschiedene Auslegungen der Sanktionsregelungen und zieht ein Fazit.

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Aufsatz
Gesetzesbezug: EEG 2017, KWKG 2016

Der Autor erörtert Möglichkeiten, mit deren Hilfe Wärmenetze stärker aus erneuerbarer Wärme gespeist werden können. Die technische Machbarkeit sei gegeben, allerdings fehlten hierzu Anreize. Er bewertet unter anderem den Einfluss einer CO2-Abgabe geht auch auf eine mögliche KWKG-Reform sowie ein neues Steuersystem als Instrumente ein.

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Schiedsspruch 2019/45– Clearingstelle EEG|KWKG

In dem schiedsrichterlichen Verfahren hatte das Schiedsgericht der Clearingstelle zu klären, ab wann die Schiedsklägerin nach dem Wechsel in die Direktvermarktung die Voraussetzungen des § 36 Abs. 1 Nr. 1 EEG 2014 erfüllt hatte.

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Rechtsprechung– 8 B 42/19
Aktenzeichen: 8 B 42/19

Sachverhalt: Fraglich ist, ob ein Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen den Bescheid in Form eines Widerspruchsbescheid gegen den Bau einer Radaranlage für Windkraftanlagen genehmigt wird.

Ergebnis: Verneint.

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Die BNetzA hat am 9. August 2019 die Ergebnisse der 3. Ausschreibungsrunde 2019 für die Förderung von Windenergieanlagen an Land bekannt gegeben. Gebotstermin war der 1. August 2019.

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Votum 2019/40– Clearingstelle EEG|KWKG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2019/40

In dem Votumsverfahren hatte die Clearingstelle zu klären, ob die Anwendung des § 24 EEG 2017 zu einer Einschränkung der Zahlungsansprüche nach dem EEG führt, wenn zu Solaranlagen mit einer installierten Leistung von nicht mehr als 750 kWp weitere Solaranlagen hinzugebaut und zeitlich versetzt in Betrieb genommen werden und hierdurch die Leistungsschwelle von 750 kWp (§ 22 Abs. 3 Satz 2 

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Votum 2019/38– Clearingstelle EEG|KWKG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2019/38

Die Clearingstelle hat ein Votum mit grundsätzlicher Bedeutung zum Thema „EEG-Umlage bei Speicher mit Netztrennung“ beschlossen.

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