Nein.
Leitsätze des Gerichts:
Netzbetreiber dürfen die Erfüllung ihrer Abrechnungsverpflichtung der Zahlungsansprüche von Anlagenbetreiberinnen und -betreibern grundsätzlich nicht davon abhängig machen, dass sie hierfür gesonderte (Abrechnungs-)Entgelte erheben oder in anderer Weise – beispielsweise durch die Verrechnung mit den Abschlägen – erhalten. Dies gilt jedenfalls nach dem Messstellenbetriebsgesetz für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme.
Zu der Frage, ob zwei BHKW, die mit Biogas aus einem gemeinsamen Fermenter mit Nachgärer betrieben werden, eine (einzige) "Anlage" i.S.d. § 3 Nr. 1 EEG 2009 sind (hier: verneint.
Zu der Frage, ob im konkreten Fall ein Anspruch auf die erhöhte Vergütung gem. § 23 Abs. 2 i.V.m. Abs. 5 EEG 2009 wegen der Modernisierung einer Wasserkraftanlage besteht (hier: verneint.
Der Netzbetreiber oder ein fachkundiger Dritter.
Anlagenbetreiberinnen bzw. -betreiber sind auch berechtigt, fachkundige Dritte mit dem Netzanschluss zu beauftragen. Fachkundiger Dritter kann grundsätzlich auch der Anlagenbetreiber selbst sein. Der Begriff des „fachkundigen Dritten“ ist im EEG nicht definiert.
Die Autoren stellen in ihrem Beitrag den Hinweis 2011/21, welcher im Bereich der Windenergie für sog. »SDL-Übergangsanlagen« klärt, ab welchem Zeitpunkt der Systemdienstleistungsbonus (SDL-Bonus) zu zahlen ist, und die Empfehlung 2011/2/2 vor, welche rechtliche und technische Fragen der Einspeisemessung insbesondere beim vergüteten Eigenverbrauch
Der Autor beschäftigt sich in seinem Beitrag mit der rechtswidrigen Anlagenzusammenfassung von Gebäude-Fotovoltaikanlagen i.S.d. § 19 EEG 2012 und erläutert, welche Ansprüche dem Anlagenbetreiber in diesen Fällen ggf. zustehen.
Zu der Frage, ob ein bestehendes Wasserkraftwerk am linken Flussufer sowie die am selben Wehr, aber auf der rechten Flussseite hinzugebaute neue Erzeugungseinheit (Wasserentnahme, Turbine und Generator), bei der zudem eine Fischaufstiegstreppe errichtet wurde, zwei verschiedene „Anlagen“ i.S.d. § 3 Nr. 1 EEG 2009 sind (hier: verneint.
Die Autoren stellen in ihrem Beitrag den Hinweis 2012/11 und die Empfehlung 2012/6 vor.
Zu der Frage, ob der richtige Netzverknüpfungspunkt gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 EEG 2009 dann ein anderer als der nächstgelegene geeignete Verknüpfungspunkt ist, wenn es innerhalb desselben Netzes einen wirtschaftlich günstigeren Verknüpfungspunkt gibt (hier verneint: Ein gesamtwirtschaftlicher Vergleich könne nur mit Verknüpfungspunkten in einem anderen Netz angestellt werden.
Die Autoren berichten in ihrem Beitrag zunächst über den Hinweis 2011/10 der Clearingstelle EEG zur Gebäudedefinition in § 33 Abs. 3 EEG 2009/2012 und dem Begriff der Lärmschutzwand in § 33 Abs.
Der Autor nimmt in seinem Beitrag Stellung zur Entscheidung des OLG Brandenburg vom 16. September 2010 - 12 U 79/10 - zum Anlagenbegriff des EEG. Dabei wird kritisch auf die Entscheidungsgründe des Gerichts unter Bezugnahme auf die
Zu der Frage, ob für den Strom aus einer PV-Installation ein einheitlicher Vergütungssatz gilt, wenn ein Teil der Module in 2009, ein weiterer Teil aber erst in 2010 und damit nach einem Degressionsschritt in Betrieb genommen wird (hier: unter Bezug auch auf den Hinweis 2011/11 verneint. Für die in 2010 in Betrieb genommenen Module gelte der Degressionssatz aus 2010 und nicht der aus 2009.
Zu der Frage, ob zwei BHKW, die sich einen Fermenter teilen, zwei Anlagen im Sinne des § 3 Nr. 1 EEG 2009 sind (hier: bejaht.
Die Autoren erläutern die Auswirkungen auf die Planung von Flächen für Photovoltaikanlagen, die durch die Änderung des EEG 2009 vom 1. Juli 2010 in Kraft getreten sind. Dazu wird zunächst ein Überblick über die vergütungsrechtliche Einordnung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen gegeben sowie auf die Vergütungspflicht für Freiflächenanlagen im Geltungsbereich eines vor dem 1. September 2003 aufgestellten Bebauungsplanes eingegangen.
Photon stellt in seiner neuen Rubrik "Verfahren und Urteile" aktuelle Entscheidungen der Clearingstelle EEG sowie Gerichtsurteile aus der Photovoltaikbranche vor.
Die Autorinnen stellen in ihrem Beitrag zwei Arbeitsergebnisse der Clearingstelle EEG vor und gehen dabei zunächst auf das Votum 2008/35 und sodann auf das Votum 2008/28 ein.
Die Autoren erläutern die Fiktion aus § 27 Abs. 2 EEG 2009, derzufolge Gas, das dem Gasnetz entnommen wird, als Biomasse gilt. Anschaulich gewendet könne das Gas also in Biomasse "verwandelt" werden.
Die Autoren befassen sich mit dem Ineinandergreifen von § 16 Abs. 6 und § 6 Nr. 1 EEG 2009. Dabei behandeln sie insbesondere die Pflicht der Anlagenbetreiberinnen und -betreiber zur Ausstattung ihrer Anlage mit einer technischen oder betrieblichen Einrichtung, die eintritt, wenn die Anlage eine Leistung von 100 Kilowatt übersteigt.
Die Autorin stellt die Ausweitung der Kompetenzen der Clearingstelle nach der EEG-Novelle 2012 dar. Beginnend mit einer allgemeinen Tätigkeitsbeschreibung und mit Hinweis auf die stark angestiegene Anzahl der Anfragen an die Clearingstelle innerhalb der letzten Jahre, erläutert die Autorin die nun detailliertere Ausgestaltung des § 57 EEG 2012.