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Angezeigt werden Ergebnisse 451 - 475 von 484 gesamt (Seite 19 von 20).
Aufsatz

Die Autoren stellen in ihrem Beitrag drei Arbeitsergebnisse der Clearingstelle EEG vor. Sie gehen zunächst auf den Hinweis 2010/16 und sodann auf die Voten 2009/20 und 2008/28 ein.

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Aufsatz

Der Autor stellt in seinem Beitrag einige Arbeitsergebnisse der Clearingstelle EEG zum Thema »NawaRo-Bonus« vor. Hierbei geht er auführlich auf den

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Rechtsprechung– VIII ZR 277/09
Aktenzeichen: VIII ZR 277/09

Leitsätze des Gerichts:

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Rechtsprechung– 12 U 79/10  
Aktenzeichen: 12 U 79/10  

Zu der Frage, ob drei BHKW, die die BHKW mit Biogas versorgenden zwei Fermenter sowie - jeweils durch beide Fermenter genutzt - ein Feststoffdosierer, eine Gülleleitung und ein Gärrestbehälter eine Anlage i.S.d. EEG 2004 bzw.

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Rechtsprechung– 1 U 37/10
Aktenzeichen: 1 U 37/10

Zu der Frage, ob eine Modernisierung i.S.d. § 23 Abs. 2 EEG 2009 nicht nur bauliche Veränderungen der Wasserkraftanlage im engeren Sinne umfasst, sondern auch der Gewässerökologie dienende Maßnahmen mit Bezug zum Anlagenbetrieb (hier: bejaht, u.a. unter Bezugnahme auf das Votum der

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Aufsatz
Gesetzesbezug: EEG 2009 § 32

Der Artikel erläutert die Empfehlung der Clearingstelle EEG zu Konversionsflächen. Zunächst stellen die Autoren die bisherigen Unsicherheiten bei der Auslegung des Begriffs der „Konversionsfläche“ sowie die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für Freiflächen-Fotovoltaikanlagen dar.

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Häufige Rechtsfrage Nr.

Nein.

Zwar sind Netzbetreiber grundsätzlich verpflichtet, Anlagen unverzüglich vorrangig an ihr Netz anzuschließen, auch wenn wenn der Anschluss die Optimierung, Verstärkung oder den Ausbaus des Netzes im Sinne des § 12 EEG 2023 erfordert.

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Aufsatz

Der Beitrag zeichnet zunächst Änderungen vom EEG 2004 zum EEG 2009 bei der Definition des Anlagenbegriffs im technischen Sinne (nun § 3 Nr. 1 EEG 2009) sowie bei der vergütungsseitigen, fiktiven Zusammenfassung mehrerer Anlagen (nun § 19

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Kurzmeldung: Clearingstelle EEG
Gesetzesbezug: EEG 2009 § 57

Die Clearingstelle EEG hat mit Genehmigung des BMU ihre Verfahrensordnung an die sich erhöhende Anzahl ihrer Mitglieder angepasst. Zugleich wurden einige Vorschriften sowie Rechte der Verfahrensbeteiligten klarer formuliert.

Die novellierte Verfahrensordnung gilt zunächst für alle Verfahren, die nach dem 5. April 2010 eingeleitet werden.

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Aufsatz

Die Autorin erläutert in ihrem Beitrag die Empfehlung 2008/48 der Clearingstelle EEG, in der es vor allem um die Auslegung des Begriffs »Landschaftspflegebonus«, eine Vermutungsregelung für bestimmte Flächentypen und einen Indizienkatalog bezüglich Flächenbewirtschaftungsformen geht.

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Gesetz: Bund
Textfassung vom:
Urheber: Bund

 |  EEG 2000  |  EEG 2004  |  EEG 2009  |  EEG 2012  |  EEG2014  |  EEG 2017  

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Der Hauptfachausschuss des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland (IDW) hat am 9. September 2009 seinen Prüfungsstandard nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (IDW PS 970) verabschiedet.

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Gesetzentwurf

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 230. Plenarsitzung am 2. Juli 2009 beschlossen, der Verordnung zur Weiterentwicklung des bundesweiten Ausgleichsmechanismus (AusglMechV) zuzustimmen. Den Wortlaut der im Bundesgesetzblatt veröffentlichten Verordnung stellen wir Ihnen auf unserer Seite zur AusgleichMechV zur Verfügung. Dem voraus gingen:

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Häufige Rechtsfrage Nr.
Textfassung vom:
zuletzt geprüft am:

Ja, wenn der KWK-Bonus des EEG 2009 (3 ct/kWh) geltend gemacht wird:

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Kurzmeldung: Clearingstelle EEG
Gesetzesbezug: ohne Gesetzesbezug
Das Bundesumweltministerium hat von der Clearingstelle EEG vorgeschlagene Änderungen der Verfahrensordnung (VerfO) genehmigt - diese treten nunmehr in Kraft. Auf zwei Neuerungen weisen wir besonders hin: Neu eingeführt wird das Hinweisverfahren. Dabei handelt es sich um ein Verfahren, in dem - wie im Empfehlungsverfahren - Auslegungs- und Anwendungsfragen losgelöst vom Einzelfall beantwortet werden.
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Politisches Programm

Die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) erstellte Broschüre enthält Informationen zu den Regelungen des EEG 2009 und EEWärmeG im Bereich Biomasse.

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Gesetz: Bund
Textfassung vom:
Urheber: Bund

Urfassung des EEG 2009 Das „Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien“ (Erneuerbare-Energien-Gesetz – EEG 2009) ist als Artikel 1 des „Gesetz zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien im Strombereich und zur Änderung damit zusammenhängender Vorschriften“ vom 25. Oktober 2008 ergangen, welches am 31. Oktober 2008 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde und am 1.

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Kurzmeldung: Clearingstelle EEG
Gesetzesbezug: ohne Gesetzesbezug
Mit dem Centralen Agrar-Rohstoff-Marketing- und Entwicklungs-Netzwerk (C.A.R.M.E.N. e.V.) hat sich am 22. Januar 2008 der zehnte Verband bei der Clearingstelle EEG als Interessengruppe akkreditieren lassen. Die Clearingstelle EEG akkreditiert Vereine, Verbände und sonstige Interessengruppen, die auf Wunsch der Parteien bei der Begutachtung der Sach- und Rechtslage (Votumsverfahren) Beisitzerinnen und Beisitzer stellen können. Bei Verfahren zu generellen Auslegungs- und Anwendungsfragen des EEG (Empfehlungsverfahren) werden die akkreditierten Gruppen über das Thema des Verfahrens informiert und erhalten die Gelegenheit zur schriftlichen - und im Rahmen von öffentlichen Anhörungen auch mündlichen - Stellungnahme zu offenen Fragen des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes.
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Kurzmeldung: Clearingstelle EEG
Gesetzesbezug: ohne Gesetzesbezug

Am 12. Dezember 2007 genehmigte das Bundeministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zwei Änderungen zur Verfahrensordnung der Clearingstelle EEG. Die Änderungen sind redaktionellen bzw. klarstellenden Charakters.

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Rechtsprechung– 2 O 768/03
Aktenzeichen: 2 O 768/03
Gesetzesbezug: EEG 2000, BGB

Sachverhalt: Die Kläger (Anlagenbetreiber) betreiben eine PV-Anlage auf einem Grundstück, mit bereits bestehenden Hausanschluss. Da die Einspeisung über diesen Hausanschluss aus technischen Gründen nicht möglich war, musste eine Verbindung zur nächsten Trafo-Station errichtet werden.

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Rechtsprechung– 6 W 32/02
Aktenzeichen: 6 W 32/02
Gesetzesbezug: EEG 2000

Sachverhalt: Die Klägerin (Anlagenbetreiberin) fordert von der Beklagten (Netzbetreiberin) den Anschluss ihrer Windkraftanlagen an ihr Netz. Die Netzbetreiberin ist der Ansicht, dass die Einspeisung in das Netz technisch nicht möglich und vom Abschluss eines Netzanschlussvertrages abhängig sei. 

Ergebnis: Verneint.

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