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Suche in Inbetriebnahme (Begriff)

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Rechtsprechung– 2 U 87/11
Aktenzeichen: 2 U 87/11
Zu der Frage, ob PV-Freiflächenanlagen, die im Rahmen eines Forschungsprojektes betrieben werden, eine Vergütung nach § 32 EEG 2009 erhalten (hier: verneint.
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Rechtsprechung– 35 C 4723/08
Aktenzeichen: 35 C 4723/08

Zu der Frage, ob

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Rechtsprechung– 3 O 896/11 (3)

Zu der Frage, ob jedes einzelne Aggregat eines BHKW gemeinsam mit dem Generator eine Anlage i.S.d. § 3 Nr. 1 EEG 2009 darstellt (hier: im Ergebnis bejaht.

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Häufige Rechtsfrage Nr.
Textfassung vom:
zuletzt geprüft am:
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Aufsatz

Die Autoren berichten in Ihrem Beitrag über die Ergebnisse der Hinweisverfahren der Clearingstelle EEG 2011/4 zu Fotovoltaik­anlagen in Gewerbe- und Industriegebieten, 2011/11 zum Zubau von Fotovoltaikanlagen nach einem Degressionsschritt sowie 2011/6 zu den Nachweis

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Häufige Rechtsfrage Nr.
Textfassung vom:
zuletzt geprüft am:

Im Hinblick auf das Kriterium des Stromverbrauchs ja. Gemäß dem Hinweis vom 25.

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Hinweis 2011/11– Clearingstelle EEG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2011/11

Die Clearingstelle EEG hat am 15.

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Rechtsprechung– VIII ZR 48/10
Aktenzeichen: VIII ZR 48/10

Leitsatz des Gerichts:

Für den Zeitpunkt der Inbetriebnahme einer Anlage zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbarer Energie ist auch dann auf die erstmalige Inbetriebsetzung der Anlage nach Herstellung ihrer technischen Betriebsbereitschaft abzustellen, wenn der Stromerzeugung aus Erneuerbarer Energie zunächst ein technisch notwendiger konventioneller Anfahrbetrieb mit fossilen Brennstoffen vorausgeht (Fortführung von BGH, Urteil vom 21. Mai 2008 - VIII ZR 308/07, WM 2008, 1799).

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Häufige Rechtsfrage Nr.
Textfassung vom:
zuletzt geprüft am:

 

  1. Rechtslage unter dem EEG 2004

    Unter Geltung des EEG 2004 war die Inbetriebnahme in § 3 Abs. 4 definiert. Hierzu hat der BGH zwei Urteile gefällt:

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Häufige Rechtsfrage Nr.

Nein.

Eine Härtefallregelung aufgrund von witterungsbedingten Bauverzögerungen sieht das EEG nicht vor. Ausschlaggebend für die Bestimmung des Vergütungssatzes und der anzuwendenden Vergütungsdegression ist der Inbetriebnahmezeitpunkt.

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Aufsatz

Der Beitrag untersucht die Übergangsvorschrift in § 66 Abs. 1a EEG 2009 für sog. modulare Anlagen und geht dabei insbesondere auf den Anlagenbegriff nach § 3 Nr. 1 EEG 2009 und die Anlagenzusammenfassung nach § 19 Abs. 1 EEG 2009 in Bezug auf Biomasseanlagen ein.

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Hinweis 2010/1– Clearingstelle EEG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2010/1

Die Clearingstelle EEG hat am 25. Juni 2010 den Hinweis zum Thema „Inbetriebnahmezeitpunkt bei PV-Anlagen unter dem EEG 2009“ beschlossen.

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Häufige Rechtsfrage Nr.

Die Vergütung einer bereits bestehenden Solaranlage bleibt beim Zubau weiterer Anlagen bestehen. Für die nachträglich zugebauten weiteren Solaranlagen erfolgt eine neue Berechnung der EEG-Vergütung. Denn nach dem EEG ist jedes neue Modul eine Anlage mit einem eigenen Inbetriebnahmedatum und entsprechendem eigenen Vergütungssatz.

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Aufsatz

Im Beitrag wird über den Abschluss des Empfehlungsverfahrens 2009/12 der Clearingstelle EEG zum Anlagenbegriff berichtet. Hierbei werden die wesentlichen Kernpunkte der Empfehlung, deren Notwendigkeit sich aus dem mit dem Inkrafttreten des EEG 2009 neu definierten Anlagenbegriff ergibt, vorgestellt.

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Rechtsprechung– 8 U 2128/09
Aktenzeichen: 8 U 2128/09

Zu der Frage, ob für den Inbetriebnahmezeitpunkt einer Anlage zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbarer Energie auch dann auf die erstmalige Inbetriebsetzung der Anlage nach Herstellung ihrer technischen Betriebsbereitschaft abzustellen ist, wenn der Stromerzeugung aus Erneuerbarer Energie zunächst ein technisch notwendiger konventioneller Anfahrbetrieb mit fossilen Brennstoffen vorausgeht (hier: bejaht.

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Votum 2009/26– Clearingstelle EEG

Im vorliegenden Votumsverfahren wurden der Clearingstelle EEG die Fragen vorgelegt,

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Hinweis 2009/13– Clearingstelle EEG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2009/13
Gesetzesbezug: EEG 2009 § 19

Die Clearingstelle EEG hat auf ihrer Sitzung vom 5. November 2009 den Hinweis zu dem Thema „Zwölf Kalendermonate“ gem. § 19 Abs. 1 Nr. 4 EEG 2009 abgegeben.

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Häufige Rechtsfrage Nr.

Es ist nach dem EEG grundsätzlich zu unterscheiden zwischen dem Zeitpunkt, ab dem der Förderanspruch besteht, und dem Zeitpunkt, der für die Bestimmung des Fördersatzes (also der Vergütungshöhe nach Abzug der Degression) maßgeblich ist:

I. Beginn des Anspruches auf finanzielle Förderung

Der Förderanspruch besteht ab dem Zeitpunkt,

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Häufige Rechtsfrage Nr.

Anknüpfungspunkt für den Beginn der Vergütungszahlungen ist gemäß § 21 Abs. 1 EEG 2009 und 2012 der Zeitpunkt, ab dem der Generator erstmals Strom aus Erneuerbaren Energien erzeugt und in das Netz eingespeist hat - also nicht der Inbetriebnahmezeitpunkt der Anlage, auf den die Vorgänger- und Nachfolgeregelungen abstellen.

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Aufsatz
Der Beitrag stellt die wichtigsten Regelungen des EEG 2009 vor und versucht ein Resümee, in welchem Umfang gegenüber dem EEG 2004 Innovationen und/oder Änderungen zu vermelden sind. Der erste Teil beschäftigt sich insbesondere mit den Änderungen bei den allgemeinen Vorschriften, den Regelungen zum Netzanschluss sowie den neu eingeführten Instrumenten des Einspeisemanagements und der Direktvermarktung.
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Rechtsprechung– 32 O 347/08
Aktenzeichen: 32 O 347/08

Zur Inbetriebnahme gem. § 3 Abs. 4 EEG 2004 (diese soll bei einem später mit Pflanzenöl betriebenen BHKW nicht erst mit der Stromerzeugung auf Basis erneuerbarer Energienbereits vorliegen, sondern bereits mit Beginn eines 15-tägigen Probebetriebs unter Einsatz nur fossiler Energieträg

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Aufsatz
Der Beitrag geht zunächst kurz auf die Vorgeschichte und Struktur des EEG 2009 ein, um sodann vertieft die Vergütungsregelungen mit dem Schwerpunkt Biomasseanlagen vorzustellen. Dabei geht der Autor u.a. auf folgende Themen ein:
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Aufsatz
Die Vergütung für Windenergie steigt aufgrund des EEG 2009 zum Jahreswechsel um etwas über 1 ct/kWh. Für Betreiber, deren Anlagen zum Jahresende 2008 kurz vor der Fertigstellung und dem Netzanschluss standen, stellt sich die Frage, unter welchen Voraussetzungen die Inbetriebnahme erst nach dem 31. Dezember 2008 erfolgt.
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Rechtsprechung– VIII ZR 309/07
Aktenzeichen: VIII ZR 309/07

Leitsätze:

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