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Suche in Inbetriebnahme (Begriff)

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Empfehlung 2008/50– Clearingstelle EEG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2008/50

Die Clearingstelle EEG hat in ihrer Sitzung vom 24. September 2009 das Empfehlungsverfahren zu dem Thema „Anwendung von § 19 Abs. 1 EEG 2009 auf Altanlagen ohne PV-Anlagen“ mit einem ausführlich begründeten Beschluss eingestellt.

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Empfehlung 2008/51
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2008/51

Die Clearingstelle EEG hat am 29. Januar 2009 ihre Empfehlung zu dem Thema „Anwendung von § 19 Abs. 1 EEG 2009 auf PV-Altanlagen“ abgegeben.

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Aufsatz
Im Beitrag werden zunächst die Änderungen zum Anlagenbegriff und zur Inbetriebnahme aufgezeigt, die sich unmittelbar auf die Vergütung auswirken. Anschließend werden die Grundvergütung und die Voraussetzungen der einzelnen Bonus-Vergütungen dargestellt. Der Rechtsrahmen und die Vergütung bei Einspeisung in das Erdgasnetz bilden einen weiteren Punkt. Abschließend werden weitere für den Anschluss und den Betrieb relevante Vorschriften erläutert.
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Aufsatz
Der Beitrag geht der Frage nach, wann eine Windkraftanlage nach dem EEG 2004 als in Betrieb gesetzt gilt. Hintergrund ist die höhere Vergütung für Windkraftanlagen nach dem EEG 2009, die nur beansprucht werden kann, wenn die Anlage nach dem 31. Dezember 2008 in Betrieb gesetzt wurde.
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Aufsatz
Zum 01.01.2009 ist die EEG-Novelle 2009 in Kraft getreten. Diese sieht neben der Anpassung zahlreicher Vergütungssätze auch Änderungen allgemeiner Vorschriften vor.
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Aufsatz
Da das EEG 2009 für Windenergie eine gegenüber dem EEG 2004 erhöhte Vergütung vorsieht, kann es für Windanlagenbetreiber erstrebenswert sein, bereits betriebsbereite und ans Netz angeschlossene Anlagen erst nach dem 1. Januar 2009 in Betrieb zu nehmen. Obwohl der Wortlaut des § 12 Abs. 3 S.
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Rechtsprechung– 8 U 3297/08
Aktenzeichen: 8 U 3297/08
Der Senat des OLG weist in dem Beschluss darauf hin, dass die gegen das Urteil des LG Deggendorf vom 10.04.2008, Az. 3 O 134/08 eingelegte Berufung mangels Aussicht auf Erfolg zurückzuweisen sei. Die Feststellungen des Landgerichts zur Inbetriebnahme seien nicht zu beanstanden.
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Votum 2008/22– Clearingstelle EEG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2008/22

Im Verfahren beantwortete die Clearingstelle EEG die Frage, ob der Anlagenbetreiber gegen die zuständige Netzbetreiberin einen Anspruch darauf hat, dass die im Jahr 2007 auf dem Garagendach installierte Fotovoltaikanlage nach den gleichen Sätzen vergütet wird wie seine im Jahr 2006 auf dem Hausdach installierte Anlage (im Ergebnis unter Bezugnahme auf den konkreten Einzelfall verneint).

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Rechtsprechung– VIII ZR 308/07
Aktenzeichen: VIII ZR 308/07

Leitsätze:

Die Inbetriebnahme einer Biomasseanlage setzt voraus, dass die Anlage zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien oder Grubengas technisch betriebsbereit ist.

Erforderlich dafür ist, dass die Anlage über eine Einrichtung zur Gewinnung und Aufbereitung des jeweiligen Energieträgers verfügt, was bei einer Biogasanlage einen angeschlossenen Fermenter voraussetzt.

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Rechtsprechung– 3 O 134/08
Aktenzeichen: 3 O 134/08

Zur Frage, wann eine Anlage, die zunächst für ca. 2 Wochen mit Heizöl betrieben wurde und nach der Umstellung auf flüssige Biomasse (hier: Palmöl) zu Zwecken der Zünd- und Stützfeuerung fossile Brennstoffe einsetzt, in Betrieb genommen wurde (hier zunächst im Urteil des einstweiligen Rechtsschutzverfahrens vom 10.04.2008 (LG_Deggendorf_080410_3_O_134-08.pdf): Inbetriebnahme erst nach 31.

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Empfehlung 2008/19– Clearingstelle EEG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2008/19

Die Clearingstelle EEG hat am 11. Juni 2011 die Empfehlung zu dem Thema „Sachmängelbedingter Austausch von Fotovoltaikmodulen – Inbetriebnahmezeitpunkt“ beschlossen. Der Empfehlung voraus gingen der Eröffnungsbeschluss sowie die Stellungnahmen von bei der Clearingstelle EEG akkreditierten Verbände.

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Aufsatz
Gesetzesbezug: EEG 2004 § 13, EnWG 2005
Mit der stufenweisen Liberalisierung des Zähler- und Messwesens seit 2005 hat der Gesetzgeber die wettbewerbsrechtliche Freigabe eines vielseitigen Marktbereichs im Umfeld von Netzbetrieb und Energiebelieferung im Blick.
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Rechtsprechung– 42 O 90/07
Aktenzeichen: 42 O 90/07

Zur Frage, wann eine "Inbetriebsetzung" i.S.v. § 3 Abs. 4 EEG 2004 bei einer Windkraftanlage vorliegt (hier verneint).

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Rechtsprechung– 9 O 1969/06
Aktenzeichen: 9 O 1969/06

Zur Bestimmung des Zeitpunkts der Inbetriebnahme einer Biomassanlage nach § 3 Abs. 4 EEG 2004 (hier: Betrieb mit Erneuerbaren Energieträgern maßgeblich).

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Rechtsprechung– 2 S 160/07 (1)
Aktenzeichen: 2 S 160/07 (1)

Zu der Frage, ob eine Wasserkraftanlage, die erstmals vor dem 31. Juli 2004 in Betrieb genommen wurde, nach einer Erneuerung i.S.d. § 3 Abs. 4 Alt.

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Rechtsprechung– 11 U 439/07
Zur Frage, wann eine Biogasanlage, die zunächst mit fossilen Brennstoffen betrieben wurde und deren Fermenter erst später (im Januar 2004) betriebsbereit wurde, im Sinne von § 21 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. § 3 Abs. 4 EEG in B
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Aufsatz
Ausgehend von einer kurzen Darstellung des Geschäftsmodells der Gasäquivalentnutzung erläutert der Artikel die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Einspeisung von Biogas in das Erdgasnetz. Im Folgenden werden dann zwei Möglichkeiten - das "Transportmodell" und das von den Autoren entwickelte "Zertifikatenmodell" - vorgestellt, nach denen die Betreiber eines BHKW die Biogasverstromung nachweisen können, und gegeneinander abgewogen.
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Aufsatz
Die Verwendung von Biomasse als Energiequelle soll bei der Verwirklichung der nationalen und internationalen Klimaschutzziele einen Beitrag leisten, und schon heute zeigt die Biomassenutzung eine dynamische Entwicklung. Aus Sicht des Verfassers ist dies neben dem klimaschützenden Effekt auch im Hinblick auf Energiesicherheit und zunehmende Ressourcenverknappung zu begrüßen. Gerade wegen der vielversprechenden Einsatzmöglichkeiten bedürfe es hier jedoch der gesetzlichen Steuerung.
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Rechtsprechung– 6 O 1036/06
Aktenzeichen: 6 O 1036/06

Eine Biogasanlage ist im Sinne des § 3 Abs. 4 EEG 2000 bereits dann in Betrieb genommen, wenn die Anlage im Rahmen des Anfahrbetriebs unter Einsatz von konventionellem Gas erstmals Strom in das Netz des Netzbetreibers einspeist. Es ist nicht erforderlich, dass die Anlage ausschließlich aus Biogas gewonnenen Strom einspeist.

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Rechtsprechung– 14 U 123/05

Die Inbetriebnahme im Sinn des § 3 Abs. 4 EEG 2004 setzt - abgesehen von zulässiger Stütz- und Zündfeuerung - die ausschließliche Verwendung erneuerbarer Energien voraus. Für die Bestimmung des Zeitpunkts der Inbetriebnahme kommt es auf einen Probebetrieb oder eine Mitwirkung des Netzbetreibers nicht an.

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Aufsatz
Der Beitrag untersucht zwei problematische Fälle: Wie ist die Vergütung zu bestimmen, wenn eine Fotovoltaik-Gebäudeanlage innerhalb von sechs Monaten erweitert wird und zwischen den Erweiterungen der Jahreswechsel liegt? Und: Wie ist bei mehrfachen Erweiterungen zu verfahren, wenn zwischen den einzelnen Inbetriebnahmezeitpunkten zwar bis zu sechs Monate liegen, zwischen der ersten und der letzten Inbetriebnahme aber mehr als sechs Monate?
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Rechtsprechung– 5 O 294/05
Aktenzeichen: 5 O 294/05

Zur Frage, ob für den Zeitraum des Anfahrens der Biomasseanlage ein Vergütungsanspruch nach dem EEG 2004 besteht, wenn währenddessen Heizöl eingesetzt wird (hier mangels Inbetriebnahme verneint).

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Fachgespräch

Die Clearingstelle EEG veranstaltete ihr 19. Fachgespräch zum Thema „Anlagenbegriff und Inbetriebnahme im EEG“ am Donnerstag, den 20. November 2014 in der Landesvertretung Schleswig-Holstein in Berlin-Mitte.

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Fachgespräch

Die Clearingstelle EEG veranstaltete ihr 12. Fachgespräch zum Thema "1. Novelle des EEG 2012" am Donnerstag, den 20. September 2012 in der Universal Hall in Berlin-Moabit.

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Fachgespräch

Die Vergütung von Strom aus solarer Strahlungsenergie unterliegt derzeit gesetzgeberischen Veränderungen, die Anlagenbetreiberinnen und -betreiber und Netzbetreiber vor Herausforderungen stellen. Den Stand des Gesetzgebungsverfahrens können Sie hier tagesaktuell verfolgen.

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