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Suche in Netz und Netzbetreiber (Begriff)

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Rechtsprechung– VII R 36/18

Leitsätze:

1. Der Begriff des Betreibenlassens in § 9 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. b StromStG setzt eine Möglichkeit der Einflussnahme an den Betreiber voraus, die rechtlicher, wirtschaftlicher oder tatsächlicher Natur sein kann.

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Aufsatz

Der Autor behandelt in seinem Aufsatz zur Mieterstromförderung schwerpunktmäßig die Frage, wie eine mögliche Weiterentwicklung der geltenden Rechtslage zur Energiewende vor Ort beitrage.

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Beschluss: Bundesnetzagentur (BNetzA)– BK6-18-040
Aktenzeichen: BK6-18-040

Die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur hat am 07. Februar 2019 den Beschluss BK6-18-040 zur Entscheidung, ob im betreffenden Fall eine Kundenanlage gemäß § 3 Nr. 24a EnWG vorliegt, negativ beschieden.

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Aufsatz

Die Autoren geben in ihrem Beitrag einen Überblick über ausgewählte Probleme und Rechtsentwicklungen beim Netzanschluss von Erneuerbare-Energien-Anlagen.

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Rechtsprechung– EnZR 73/12
Aktenzeichen: EnZR 73/12

Zu der Frage, ob bei einer kaufmännisch-bilanziellen Stromeinspeisung aus Erneuerbaren Energien in ein Netz der allgemeinen Versorgung gemäß § 3 Nr. 7 EEG 2009 die Strommenge, die vom Erzeuger entweder selbst oder in einem vorgelagerten Arealnetz verbraucht wird, eine Entnahme ist, für die der Erzeuger Netznutzungsentgelte und eine Konzessionsabgabe entrichten muss (hier: bejaht.

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Rechtsprechung– 5 A 2252/11
Aktenzeichen: 5 A 2252/11
Gesetzesbezug: BauGB/ROG, BImSchG

Leitsätze des Gerichts:

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Beschluss: Bundesnetzagentur (BNetzA)– BK6-11-145
Aktenzeichen: BK6-11-145
Gesetzesbezug: EnWG 2011

Die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur hat am 25. Oktober 2012 den Beschluss BK6-11-145 zur Entscheidung, ob im betreffenden Fall eine Kundenanlage gemäß § 3 Nr. 24a EnWG vorliegt, negativ beschieden.

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Rechtsprechung– VIII ZR 362/11
Aktenzeichen: VIII ZR 362/11

Leitsätze des Gerichts:

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Rechtsprechung– 9 O 3/12

Zu der Frage, ob der richtige Netzverknüpfungspunkt gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 EEG 2009 dann ein anderer als der nächstgelegene geeignete Verknüpfungspunkt ist, wenn es innerhalb desselben Netzes einen wirtschaftlich günstigeren Verknüpfungspunkt gibt (hier verneint: Ein gesamtwirtschaftlicher Vergleich könne nur mit Verknüpfungspunkten in einem anderen Netz angestellt werden.

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Rechtsprechung– EnVR 8/11

Leitsatz des Gerichts:

Bei einer kaufmännisch-bilanziellen Einspeisung von Strom aus Erneuerbaren Energien in ein Netz der allgemeinen Versorgung im Sinne des § 3 Nr. 7 EEG stellt die Strommenge, die vom Erzeuger selbst oder in einem vorgelagerten Arealnetz verbraucht wird, eine netzentgeltpflichtige Entnahme dar.

Bemerkungen:

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Aufsatz

Die Autoren beschäftigen sich mit den mit der Novellierung des EnWG vom 4. August 2011 (EnWG 2011) eingetretenen Änderungen bei der Abgrenzung regulierter von nicht-regulierten Energieanlagen.

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Rechtsprechung– 9 W 4/12

Zu der Frage, ob der Netzbetreiber aus § 5 Abs. 1 EEG 2009 verpflichtet ist, eine PV-Anlage an einer hinter einer Umspannstation liegenden Stichleitung anzuschließen, die nicht im Eigentum des Netzbetreibers steht, nicht von diesem betrieben wird und über die ein einzelnes Hofgelände versorgt wird (hier verneint: Die Stichleitung gehöre nach den in

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Rechtsprechung– 4 O 423/11 D
Aktenzeichen: 4 O 423/11 D

Zu der Frage, ob der Netzbetreiber aus § 5 Abs. 1 EEG 2009 verpflichtet ist, eine PV-Anlage auf dem Grundstück des Anlagenbetreibers an einer Stichleitung anzuschließen, die nicht im Eigentum des Netzbetreibers steht (hier: verneint. Die konkrete Stichleitung gehöre funktional nicht zum „Netz“ für die allgemeine Versorgung i.S.v.

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Votum 2011/24– Clearingstelle EEG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2011/24

Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, welches der richtige Verknüpfungspunkt für die anzuschließende Wasserkraftanlage ist und welche Kosten die Anlagenbetreiberin bzw. der Anlagenbetreiber und welche Kosten der Netzbetreiber zu tragen hat.

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Studie

Die im Auftrag der vier Übertragungsnetzbetreiber (vertreten durch die EnBW Transportnetze AG), des Bundesverbandes für Solarwirtschaft (BSW) und des Forums Netztechnik/Netzbetrieb im

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Aufsatz

Die Autoren stellen in Ihrem Beitrag u.a. die Empfehlung 2009/12 zum Anlagenbegriff im Sinne des § 3 Nr. 1 EEG 2009, den Hinweis 2010/14 zum Begriff des Gasnetzes im Sinne des

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Häufige Rechtsfrage Nr.
Textfassung vom:
zuletzt geprüft am:

Ja, wenn und soweit sie ein in der Bundesrepublik Deutschland gelegenes Stromnetz für die allgemeine Versorgung betreiben.

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Hinweis 2010/14– Clearingstelle EEG

Die Clearingstelle EEG hat am 24. Februar 2011 den Hinweis zu dem Thema „Gasnetz i.S.d. EEG 2009“ beschlossen.

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Aufsatz
Gesetzesbezug: EnWG 2005
[...] Rechtliche Handlungs- und Gestaltungsspielräume eines Netzbetreibers Die Handlungs- und Gestaltungsspielräume von Netzbetreibern im Zusammenhang mit natürlichen und sonstigen Einwirkungen auf Energieversorgungsnetze (z.B. überhängende Baumäste und beeinträchtigende Wurzeln sowie flächendeckender Überbau von Erdkablen und Netzanschlüssen mit Garagen, Schwimmbädern , Gartenhäusern etc.) sind gering.
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Aufsatz
Das Thema der sog. Arealnetze hat das Bundeskartellamt und die Gerichte bereits seit einiger Zeit beschäftigt. Diese abtrennbaren Netz-„Inseln“ sind wegen ihrer meist günstigen Struktur für private Betreiber wirtschaftlich attraktiv, insbesondere wenn ein Anschluss an die Mittelspannungsebene des vorgelagerten Netzes erreicht und die „Briefmarke“ für die Niederspannungsebene gespart werden kann.
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Fachgespräch

Am Freitag, den 17. Oktober 2008 begrüßte die Clearingstelle EEG etwa 85 Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu ihrem 3. Fachgespräch im Jakob-Kaiser-Haus in der Wilhelmstraße 68 in Berlin-Mitte. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer verfolgten ab 9.30 Uhr die Veranstaltung mit dem Titel „Netzanschluss und Netzausbau“ im Tagungsraum 1.228 und befragten ihrerseits die Referenten auf hohem Niveau.

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