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Suche in EEG-Begriffsbestimmungen

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Rechtsprechung– 5 A 2252/11
Aktenzeichen: 5 A 2252/11
Gesetzesbezug: BauGB/ROG

Leitsätze des Gerichts:

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Rechtsprechung– VI-2 U (Kart) 7/12

Zu der Frage, ob zwei BHKW, die sich einen Fermenter teilen, zwei Anlagen im Sinne des § 3 Nr. 1 EEG 2009 sind (hier: verneint.

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Rechtsprechung– 5 A 2252/11
Aktenzeichen: 5 A 2252/11
Gesetzesbezug: BauGB/ROG, BImSchG

Leitsätze des Gerichts:

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Rechtsprechung– 7 O 1682/11
Aktenzeichen: 7 O 1682/11
Gesetzesbezug: EEG 2009 § 3

Zu der Frage, ob PV-Anlagen ohne eine vorherige Verschaltung mit dem Wechselrichter als in Betrieb genommen gelten (hier: verneint).

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Aufsatz

Die Autoren stellen u.a. anhand von Fallbeispielen die Folgen des Austausches und Zubaus von BHKW (sog. Repowering) auf den Vergütungsanspruch für Strom aus Biogasanlagen gem. EEG 2012 dar.

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Häufige Rechtsfrage Nr.
Textfassung vom:
zuletzt geprüft am:
Gesetzesbezug: EEG 2009 § 23

Es handelt sich jedenfalls dann um eine neue Wasserkraftanlage, wenn alle zur Wasserkraftanlage gehörenden Bestandteile neu errichtet werden. Der Anlagenstandort ist nicht Bestandteil einer Wasserkraftanlage. Insofern ist das Gleichbleiben eines Anlagenstandortes für die rechtliche Einordnung einer Maßnahme als Neubau oder als Modernisierung unerheblich.

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Hinweis 2012/21– Clearingstelle EEG

Die Clearingstelle EEG hat am 31. Januar 2013 einen Hinweis zu dem Thema „Versetzen von PV-Anlagen“ abgeschlossen.

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Beschluss: Bundesnetzagentur (BNetzA)– BK6-11-145
Aktenzeichen: BK6-11-145
Gesetzesbezug: EnWG 2011

Die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur hat am 25. Oktober 2012 den Beschluss BK6-11-145 zur Entscheidung, ob im betreffenden Fall eine Kundenanlage gemäß § 3 Nr. 24a EnWG vorliegt, negativ beschieden.

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Häufige Rechtsfrage Nr.

Eine Erweiterung der Anlage zu früher geltenden Vergütungssätzen ist nicht möglich. Ob bei einer Erweiterung einer Solaranlage ein Zahlungsanspruch besteht, hängt davon ab, um welche Art des Zahlungsanspruchs es sich handelt (Zuschlag in einer Ausschreibung oder gesetzlich festgelegter Vergütungssatz).

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Gesetz: Bund
Textfassung vom:
Urheber: Bund

Durchführungsverordnung über Herkunfts- und Regionalnachweise für Strom aus erneuerbaren Energien (Herkunfts- und Regionalnachweis-Durchführungsverordnung – HkRNDV) vom 15. Oktober 2012, zuletzt geändert durch Artikel 126 des Gesetzes vom 29. März 2017 (BGBl. I S. 626), vormals Herkunftsnachweis-Durchführungsverordnung (HkNDV).

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Gesetz: Bund
Textfassung vom:
Urheber: Bund

Durchführungsverordnung über Herkunftsnachweise für Strom aus erneuerbaren Energien (Herkunftsnachweis-Durchführungsverordnung – HkNDV) vom 15. Oktober 2012, am 18. Oktober 2012 im Bundesgesetzblatt (BGBl. I S.

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Rechtsprechung– VIII ZR 362/11
Aktenzeichen: VIII ZR 362/11

Leitsätze des Gerichts:

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Empfehlung 2012/19– Clearingstelle EEG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2012/19

Die Clearingstelle EEG hat am 2. Juli 2014 das Empfehlungsverfahren zum Thema „Austausch und Versetzen von Anlagen und Anlagenteilen (außer PV und Wasserkraft) im EEG 2009 und EEG 2012“ abgeschlossen.

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Rechtsprechung– 4 O 2955/11

Sachverhalt: Zum Anlagenbegriff gem. § 3 Nr. 1 EEG 2009 bei einer Biogasanlage mit zwei BHKW, einem Fermenter und einem Gärrestlager, die in den Jahren 2001/2002 errichtet und sukzessiv um zwei weitere

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Votum 2012/25– Clearingstelle EEG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2012/25

Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob es sich bei einer Deponie der Deponieklasse III um ein Gebäude im Sinne von § 11 Abs. 2 EEG 2004 handelt, so dass die Anlagenbetreiberin für den in der dort gelegenen Fotovoltaikinstallation erzeugten Strom gegen den Netzbetreiber einen Anspruch auf Zahlung de

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Aufsatz

Die Autoren geben in Ihrem Beitrag einen Überblick über die Empfehlung 2012/6 zu sog. Abschlagszahlungen im EEG 2012 und das Votum 2011/19 der Clearingstelle EEG, das die Anla

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Aufsatz
Die Autorin stellt die ihrer Ansicht nach vorliegende Tendenz in der Rechtsprechung vor, wonach BHKW unter dem Geltungsbereich des EEG 2009 nicht mehr lediglich aufgrund der Tatsache, dass sie den gleichen Fermenter nutzen, zu einer Anlage verklammert werden.
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Aufsatz

Der Schwerpunkt dieses Beitrags liegt auf der Vorschrift zum Austausch von Teilen von Anlagen zur Erzeugung von Strom auf erneuerbaren Energien im Sinne des § 3 Nr. 5 Halbsatz 2 EEG 2012.

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Rechtsprechung– 5 O 211/11  
Aktenzeichen: 5 O 211/11  

Zu der Frage, ob zwei BHKW, die mit Biogas aus einem gemeinsamen Fermenter mit Nachgärer betrieben werden, eine (einzige) "Anlage" i.S.d. § 3 Nr. 1 EEG 2009 sind (hier: verneint.

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Rechtsprechung– 6 U 50/11  

Zu der Frage, ob zwei BHKW, die mit Biogas aus mindestens einem gemeinsamen Fermenter betrieben werden, für welchen ein gemeinsamer Gärrestbehälter und ein gemeinsames Gärrestlager genutzt werden, eine (einzige) Anlage i.S.d. § 3 Nr. 1 EEG 2009 sind (hier bejaht: Durch die Nutz

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Gesetz
Textfassung vom:

Durch das Gesetz zur Änderung des Rechtsrahmens für Strom aus solarer Strahlungsenergie und zu weiteren Änderungen im Recht der erneuerbaren Energien vom 17. August 2012 in der am 23. August 2012 im Bundesgesetzblatt (BGBl. I S. 1754) veröffentlichten Fassung (s. Anhang) wurde das EEG 2012 zum dritten Mal geändert.

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