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Suche in Gebäudeanlagen

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Gesetz
Textfassung vom:

Durch das Gesetz zur Änderung des Rechtsrahmens für Strom aus solarer Strahlungsenergie und zu weiteren Änderungen im Recht der erneuerbaren Energien vom 17. August 2012 in der am 23. August 2012 im Bundesgesetzblatt (BGBl. I S. 1754) veröffentlichten Fassung (s. Anhang) wurde das EEG 2012 zum dritten Mal geändert.

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Rechtsprechung– 9 U 197/11
Aktenzeichen: 9 U 197/11

Zu der Frage, ob eine PV-Anlage auf einem Stahlmast an der Beton-Eckwand einer Holzhütte an oder auf einem „Gebäude“ i.S.v. § 11 EEG 2004 angebracht ist (hier: verneint. Die Hütte sei kein „zum Schutz von Menschen, Tieren oder Sachen“ bestimmtes „Gebäude“ i.S.v. § 11 Abs. 2 S.

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Hinweis 2012/10– Clearingstelle EEG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2012/10

Die Clearingstelle EEG hat am 10. September 2012 den Hinweis zu dem Thema „Anforderungen an qualifizierte Netzanschlussbegehren i.S.d. § 66 Abs. 18 Satz 2 EEG 2012“ beschlossen.

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Votum 2012/16– Clearingstelle EEG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2012/16

Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob sechs Installationen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie, die auf verschiedenen Gebäuden angebracht sind, zum Zweck der Ermittlung der Vergütung für den jeweils zuletzt in Betrieb gesetzten Generator als eine Anlage gem. § 19 Abs. 1

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Aufsatz

Die Autoren stellen in ihrem Beitrag den Hinweis 2011/21, welcher im Bereich der Wind­energie für sog. »SDL-Übergangsanlagen« klärt, ab welchem Zeit­punkt der Systemdienstleistungsbonus (SDL-Bonus) zu zahlen ist, und die Empfehlung 2011/2/2 vor, welche rechtliche und technische Fragen der Ein­speisemessung insbesondere beim vergüteten Eigenverbrauch

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Aufsatz
Gesetzesbezug: EEG 2009 § 19

Der Autor beschäftigt sich in seinem Beitrag mit der rechtswidrigen Anlagenzusammenfassung von Gebäude-Fotovoltaikanlagen i.S.d. § 19 EEG 2012 und erläutert, welche Ansprüche dem Anlagenbetreiber in diesen Fällen ggf. zustehen.

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Votum 2012/14– Clearingstelle EEG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2012/14

Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob es sich bei den Fotovoltaikanlagen der Anlagenbetreiberin, die auf sog. Freilagerüberdachungen angebracht sind, um sog. Gebäudeanlagen (§ 33 Abs. 1

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Aufsatz

Der Beitrag geht auf verschiedene Varianten von Solar-Carports - u.a. mit der Funktion als Ladestationen für Elektroautos - ein, die aufgrund der erzielbaren Vergütung für Gebäudeanlagen als lohnende Investition eingeschätzt werden.

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Aufsatz
Gesetzesbezug: ohne Gesetzesbezug

Der Autor berichtet in seinem Beitrag über das PV-Symposium Bad Staffelstein 2012, auf dem die PV-Branche insbesondere die geplanten Änderungen des EEG 2012 in Bezug auf PV-Anlagen diskutierte.

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Aufsatz

Die Autoren berichten in ihrem Beitrag zunächst über den Hinweis 2011/10 der Clearingstelle EEG zur Gebäudedefinition in § 33 Abs. 3 EEG 2009/2012 und dem Begriff der Lärmschutzwand in § 33 Abs.

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Aufsatz

Im Rahmen dieses Beitrags werden die Änderungen, die sich aus dem Gesetzentwurf („Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rechtsrahmens für Strom aus solarer Strahlungsenergie und zu weiteren Änderungen im Recht der erneuerbaren Energien“ BT-Drs.17/8877 ) für die Fotovoltaikbranche ergeben, dargestellt und bewertet.

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Rechtsprechung– 36 C 93/12
Aktenzeichen: 36 C 93/12
Gesetzesbezug: EEG 2009 § 3

Sachverhalt: Zu der Frage, ob eine Inbetriebnahme i.S.d. § 3 Nr. 5 EEG 2009 bereits dann vorliegt, wenn eine Anlage zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie zum ersten Mal Strom erzeugt, ohne dabei ortsfest installiert worden zu sein.

Ergebnis: verneint.

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Votum 2012/4– Clearingstelle EEG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2012/4

Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob der Anlagenbetreiber nach § 33 Abs. 2 EEG 2012 einen Anspruch auf Vergütung des von ihm in einer PV-Gebäudeanlage erzeugten und von einem Dritten verbrauchten Stroms hat, wenn die Anlag

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Häufige Rechtsfrage Nr.
Textfassung vom:
zuletzt geprüft am:

Nein. Weder das EEG 2009 noch das EEG 2012 in der bis zum 31. März 2012 geltenden Fassung erlaubten es, PV-Installationen, die aufgrund der Regelung zur Anlagenzusammenfassung als eine Anlage gelten, hinsichtlich der 30%-Schwelle in mehrere Anlagen aufzuteilen.

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Aufsatz
Gesetzesbezug: BGB, EEG 2009 § 17

Der Autor geht in seinem Beitrag zu Photovoltaikanlagen auf die Abgrenzung von Unternehmern und Verbrauchern in den Fällen von anteiliger Einspeisung in das öffentliche Netz, vollständiger Einspeisung und vollständigem Eigenverbrauch ein.

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Hinweis 2011/10– Clearingstelle EEG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2011/10

Die Clearingstelle EEG hat am 16. Dezember 2011 den Hinweis zum Thema „Gebäude“ und „Lärmschutzwand“ i.S.d. § 33 Absatz 1 und 3 EEG 2009/EEG 2012 beschlossen.

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Studie

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) hat verschiedene Vergütungsberechnungsbeispiele zum EEG 2012 (in der bis zum 31. März 2012 geltenden Fassung) für alle Energieträger und Erzeugungsarten veröffentlicht (s. Anhang).

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Häufige Rechtsfrage Nr.
Textfassung vom:
zuletzt geprüft am:
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Häufige Rechtsfrage Nr.
Textfassung vom:
zuletzt geprüft am:

Vorabinformation:

Die EEG-Umlage wurde vom 01. Juli 2022 bis 31. Dezember 2022 unabhängig von der Anlagenleistung auf null abgesenkt. Nähere Informationen dazu finden Sie in unserem Beitrag "Ist die EEG-Umlage abgeschafft worden?"

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Rechtsprechung– 12 C 172/11
Aktenzeichen: 12 C 172/11
Gesetzesbezug: EEG 2009 § 19

Zu der Frage, ob mehrere Anlagen zum Zwecke der Ermittlung der Vergütung als eine Anlage gelten, wenn sie sich auf dem selben Grundstück befinden, § 19 Abs. 1 Nr. 1 EEG 2009 (hier: bejaht.

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Votum 2011/20– Clearingstelle EEG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2011/20

Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob der Anlagenbetreiber gegen den Netzbetreiber einen Anspruch auf Zahlung der erhöhten Vergütung aus § 11 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. §§ 11 Abs. 1 und 5

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Aufsatz
Gesetzesbezug: EEWärmeG

Die Autorin stellt u.a. wichtige Änderungen des neuen EEWärmeG 2011 vor, z.B. in Bezug auf die Festlegungen zur Wärme- und Kälteerzeugung aus erneuerbaren Energien im Baubereich sowie auf die Pflicht zur Nutzung erneuerbarer Energien bei Sanierung und Neubau öffentlicher bzw. beim Neubau privater Gebäude.

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