Die Autoren beschäftigen sich mit der Restrukturierung der europäischen Stromversorgung und stellen ein koordiniertes europäisches Marktdesign vor, welches die nationalen und supranationalen Förderprogramme kombiniert. Dazu werden die aktuellen Fördersysteme für erneuerbare Energien in Europa vorgestellt, Einspeisesysteme wie das deutsche EEG auf Effektivität und Effizienz geprüft und die Möglichkeiten der Komplementierung des europäischen Marktdesigns vorgestellt.
Die Autoren begutachten die neuen Regelungen zur Direktvermarktung im EEG 2012 und setzen diese auch mit Hilfe von Darstellungen ins Verhältnis zur festen Einspeisevergütung und der Marktprämie. Insbesondere wird dabei auf die neuen §§ 33a bis 33f EEG 2012 eingegangen. Begriff, Formen, Rechtsfolgen von und Voraussetzungen für die Direktvermarktung werden erläutert.
Der Autor erörtert das mit Inkrafttreten des EEG 2012 eingeführte Förderinstrument der Direktvermarktung von Strom aus erneuerbaren Energien. Im Lichte der Vorschriften aus EEG 2000, 2004 und 2009 werden vergleichend die Grundzüge der Direktvermarktung im EEG 2012 dargestellt.
In diesem Beitrag gibt der Autor einen Überblick über die neuen Regelungen im Bereich Biomasse nach dem EEG 2012. Im Besonderen wird dabei auf die neuen Vergütungsvoraussetzungen für Strom aus Biomasse, unter Einbeziehung von Alternativen wie der Direktvergmarktung, eingegangen. Weiterhin werden darüber hinausgehende Änderungen für die Bioenergienutzung im Stromsektor dargestellt.
Die Autoren beschäftigen sich mit der Förderung von Energiespeichertechnologien im Rahmen der sog. Energiewende vom Juni 2011.
Der Erfahrungsbericht 2011 zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG-Erfahrungsbericht), den die Bundesregierung gem. § 65 EEG 2009 dem Deutschen Bundestag zur Evaluierung des EEG 2009 vorlegen muss, wurde am 6. Juni 2011 im Bundeskabinett beschlossen.
Im Sondergutachten "Wege zur 100 % erneuerbaren Stromversorgung" entwickelt der Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) auf Grundlage acht verschiedener, vom DLR im Auftrag des SRU erstellter technisch-ökonomischer Szenarien (vorab veröffentlicht im Mai 2010 in der Stellungnahme Nr. 15 des SRU) acht Handlungsempfehlungen für die deutsche und europäische Energiepolitik zur Erreichung einer 100% erneuerbaren Stromversorgung in Deutschland.
Die Autoren analysieren in ihrem Beitrag den Stand der Erreichung des in der EU-Richtlinie 2009/28/EG definierten Ziels, demzufolge Deutschland verpflichtet ist, bis zum Jahr 2020 mindestens 18% des Bruttoendenergiebedarfs mit Erneuerbaren Energien zu decken.
Zwischenbericht des Leipziger Instituts für Energie (IE) und des Zentrums für Sonnenenergie- und Wasserstoffforschung Baden-Württemberg (ZSW) vom 5.
Der Autor berichtet über eine vom Fachmagazin Photon veranstaltete Diskussionsrunde zur (damals noch lediglich) geplanten Absenkung der Solarstromvergütung zum 1. Juli 2010.
Die ca. 300 Teilnehmer hätten sich hauptsächlich mit den Auswirkungen der geplanten Kürzung auf die deutschen Hersteller von Solartechnik befasst sowie mit den wahrscheinlichsten Szenarien bei den verschiedenen möglichen Kürzungsmöglichkeiten. Ein weiteres Thema sei der Netzausbau gewesen.
Die Autoren befassen sich mit der Möglichkeit, die Biogaseinspeisung durch ein Einspeisegesetz zu beschleunigen. Der bisherige mangelnde Zubau von angeschlossenen Aufbereitungsanlagen liege an den nicht wettbewerbsfähigen Preisen für Biogas im Vergleich zum Erdgas. Bei einem Einspeisegesetz nach dem Vorbild des EEG müsse aber vermieden werden, dass der Netzbetreiber die Funktionen eines Händlers übernehme, weil dies sonst einen Verstoß gegen das Entflechtungsgebot bedeutete.
Die »Richtlinie 2009/28/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen« schreibt die Einrichtung nationaler Fördersysteme vor (vgl. die Artikel 2 k) und 3 der Richtlinie), überlässt die konkrete Ausgestaltung aber den Mitgliedstaaten (MS) der EU.
Die Autoren diskutieren in ihrem Beitrag den Begriff des KWK-Wärmenetzes, gehen sodann auf die Fördermechanismen für den Ausbau von Wärmenetzen ein und erörtern, wie die jeweiligen Mittel kombiniert werden können.
Richtlinie 2009/28/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen und zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinien 2001/77/EG und 2003/30/EG.
Sie können den Verlauf des gesamten Rechtsetzungsverfahrens auf der Website des Europäischen Parlaments nachverfolgen (nur Englisch oder Französisch). Nachfolgend finden Sie eine kurze Übersicht über den Verlauf des Rechtssetzungsverfahrens bis zur Beschlussfassung:
Der Energie- und Umweltbericht der Europäischen Umweltagentur bewertet die wichtigsten Faktoren, Umweltbelastungen und einige Auswirkungen von Energieerzeugung und -verbrauch und berücksichtigt dabei die Hauptziele der europäischen Energie- und Umweltpolitik: Versorgungssicherheit, Wettbewerbsfähigkeit, erhöhte Energieeffizienz und erneuerbare Energien sowie ökologische Nachhaltigkeit.
„Leitstudie 2008“ - Weiterentwicklung der „Ausbaustrategie Erneuerbare Energien“ vor dem Hintergrund der aktuellen Klimaschutzziele Deutschlands und Europas. In der Leitstudie 2008 wird mit dem „LEITSZENARIO 2008“ ein Szenario beschrieben, welches darlegt, wie die Treibhausgasemissionen bis 2050 in Deutschland auf rund 20% des Wertes von 1990 gesenkt werden können. Dieses langfristige Ziel ist von allen Industriestaaten zu erfüllen, wenn die weltweiten Treibhausgasemissionen bis zu diesem Zeitpunkt etwa halbiert werden sollen.
Der Bundestag am hat 6. Juni 2008 das Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich (Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz – EEWärmeG) beschlossen. Der Bundesrat hat auf seiner 846. Sitzung am 4.