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Suche in Modernisierung/Ertüchtigung

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Rechtsprechung

Sachverhalt: Zur Frage, ob der Betreiberin einer Wasserkraftanlage eine Vergütungsanpassung nach § 23 Abs. 2 Nr. 1 EEG 2009 aufgrund einer Modernisierung zusteht. 

Ergebnis: Verneint.

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Rechtsprechung– 5 U 155/14
Aktenzeichen: 5 U 155/14

Sachverhalt: Der Betreiber einer Wasserkraftanlage möchte den Anspruch auf die erhöhte Einspeisevergütung gemäß § 23 EEG 2012 geltend machen. Zwischen den Parteien ist streitig, ob durch Modernisierungsmaßnahmen das Leistungsvermögen der Wasserkraftanlage des Anlagenbetreibers erhöht wurde. Der Anlagenbetreiber legte als Nachweis hierfür ein Gutachten eines Sachverständigen vor, in dem das Vorliegen der Voraussetzungen für eine erhöhte Vergütung bestätigt wurde.

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Votum 2017/52– Clearingstelle EEG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2017/52

Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob die Wasserkraftanlage des Anlagenbetreibers der verpflichtenden Direktvermarktung unterfällt oder gemäß § 37 Abs. 2 Nr. 2 EEG 2014 weiterhin ein Anspruch auf Einspeisevergütung besteht, nach

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Häufige Rechtsfrage Nr.

Die konkret zu ermittelnde installierte Leistung einer Wasserkraftanlage ergibt sich aus der elektrischen Wirkleistung sowie dem Gesamtwirkungsgrad der Wasserkraftanlage und wird durch das leistungsbegrenzende Bauteil des Maschinensatzes beeinflusst. Die installierte Leistung einer Wasserkraftanlage ist nicht gleichzusetzen mit der Generatorenleistung. Darüber hinaus ist die installierte Leistung abzugrenzen von der Einspeiseleistung bzw. Bemessungsleistung einer Wasserkraftanlage.

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Häufige Rechtsfrage Nr.
Textfassung vom:
zuletzt geprüft am:

Die Vergütung nach § 40 Absatz 2 EEG 2014 (und nachfolgende Fassungen) kann geltend gemacht werden, sofern die Wasserkraftanlage

  • vor dem 1. Januar 2009 in Betrieb genommen wurde

und

  • das Leistungsvermögen der Anlage durch eine wasserrechtlich zugelassene Ertüchtigungsmaßnahme erhöht wurde

oder

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Votum 2016/44– Clearingstelle EEG

Im vorliegenden Votumsverfahren hat sich die Clearingstelle EEG mit folgenden Fragen (verkürzt dargestellt) unter anderem zur Ermittlung der installierten Leistung bei einer Wasserkraftanlage und damit verbundener Rechte und Pflichten befasst:

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Votum 2016/35– Clearingstelle EEG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2016/35
Gesetzesbezug: EEG 2014 § 40

Im vorliegenden Votumsverfahren war die Höhe der Einspeisevergütung streitig. Insbesondere zwar zu klären, ob sich das Leistungsvermögen der Wasserkraftanlage erhöht hat.

Folgende Fragen wurden der Clearingstelle EEG vorgelegt,

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Hinweis 2016/19– Clearingstelle EEG

Die Clearingstelle EEG hat am 10. November 2016 den Hinweis zu dem Thema „Ertüchtigung von Wasserkraftanlagen“ beschlossen.

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Rechtsprechung– 8 O 14/15
Aktenzeichen: 8 O 14/15

Zu der Frage, ob der Anlagenbetreiber einer Wasserkraftanlage gegen den Netzbetreiber einen Anspruch auf Zahlung der Vergütung gem. § 40 Abs. 2 EEG 2014 hat (hier: bejaht. Die Anlage ist in den 1920er Jahren und damit vor dem 1. Januar 2009 in Betrieb genommen worden.

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Stellungnahme 2015/19/Stn– Clearingstelle EEG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2015/19/Stn
Gesetzesbezug: EEG 2009 § 23

Auf Ersuchen eines Gerichts hat die Clearingstelle EEG eine Stellungnahme zu der Frage abgegeben, ob die Bescheinigungen, die ein Umweltgutachter für eine Wasserkraftanlage erstellt hat, den Anforderungen des § 23 Abs. 5 Satz 3 Nr. 2 EEG 2009 genügen (im Ergebnis verneint).

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Politisches Programm

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat bislang die Berichte zur Vorbereitung des Erfahrungsberichtes 2014 zum Erneuerbare-Energien-Gesetz 2012 (EEG 2012) veröffentlicht (siehe Anhang).

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Aufsatz

Die Autorinnen geben in ihrem Tagungsbericht einen Überblick über das 18. Fachgespräch der Clearingstelle EEG zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2014, das am 23. September 2014 im Hotel und Tagungszentrum Aquino in Berlin veranstaltet wurde.

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Aufsatz

Die Autorinnen befassen sich in ihrem Beitrag mit dem Votum der Clearingstelle EEG vom 10.06.2013 - 2013/21 zur Modernisierung von Wasserkraftanlagen und geben anschließend einen Überblick über verschiedene Voten zur vergütungsseitigen Zusammenfassung von Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen). In den Votumsverfahren

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Aufsatz

Die Autoren geben einen Überblick über ausgewählte Arbeitsergebnisse der Clearingstelle EEG. Danach hat diese im Berichtszeitraum den Hinweis 2013/16 zum Ersetzen und den Hinweis 2012/21 zum Versetzen von PV-Anlagen erlassen.

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Votum 2013/21– Clearingstelle EEG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2013/21

Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob der Anlagenbetreiber gegen den Netzbetreiber gemäß §§ 23 Abs. 2, 16 Abs. 1 EEG 2009 einen Anspruch auf die erhöhte Einspeisevergütung für den Strom, der in seiner auf Basis eines bestehenden

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Hinweis 2012/24– Clearingstelle EEG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2012/24

Die Clearingstelle EEG hat am 22. März 2013 den Hinweis zu dem Thema „Anwendungsfragen des § 23 Abs. 2 EEG 2012“ beschlossen.

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Häufige Rechtsfrage Nr.
Textfassung vom:
zuletzt geprüft am:
Gesetzesbezug: EEG 2009 § 23

Es handelt sich jedenfalls dann um eine neue Wasserkraftanlage, wenn alle zur Wasserkraftanlage gehörenden Bestandteile neu errichtet werden. Der Anlagenstandort ist nicht Bestandteil einer Wasserkraftanlage. Insofern ist das Gleichbleiben eines Anlagenstandortes für die rechtliche Einordnung einer Maßnahme als Neubau oder als Modernisierung unerheblich.

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Rechtsprechung– 9 U 1568/11
Aktenzeichen: 9 U 1568/11
Gesetzesbezug: EEG 2009 § 23

Zu der Frage, ob im konkreten Fall ein Anspruch auf die erhöhte Vergütung gem. § 23 Abs. 2 i.V.m. Abs. 5 EEG 2009 wegen der Modernisierung einer Wasserkraftanlage besteht (hier: verneint.

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Votum 2012/17– Clearingstelle EEG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2012/17

Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob die Anlagenbetreiberin gegen den Netzbetreiber einen Anspruch auf die Vergütung gemäß § 23 Abs. 1 i.V.m. § 16 Abs. 1

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Rechtsprechung– 3 U 193/11
Aktenzeichen: 3 U 193/11

Zu der Frage, ob ein bestehendes Wasserkraftwerk am linken Flussufer sowie die am selben Wehr, aber auf der rechten Flussseite hinzugebaute neue Erzeugungseinheit (Wasserentnahme, Turbine und Generator), bei der zudem eine Fischaufstiegstreppe errichtet wurde, zwei verschiedene „Anlagen“ i.S.d. § 3 Nr. 1 EEG 2009 sind (hier: verneint.

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Rechtsprechung– 3 U 891/11
Aktenzeichen: 3 U 891/11
Gesetzesbezug: EEG 2012 § 23, Europarecht
Zu der Frage, ob der Netzbetreiber oder ein Gericht gem. § 23 Abs. 5 Satz 2 Nr. 2 EEG 2012 zum Zwecke des Nachweises vorgelegte Bescheinigungen von Umweltgutachterinnen bzw.
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Aufsatz
Gesetzesbezug: ohne Gesetzesbezug

Der Autor beschäftigt sich in seinem Beitrag mit der Entstehungsgeschichte und den Inhalten von § 35 der im März 2010 in Kraft getretenen Neufassung des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG). Mit den dort formulierten neuen wasserrechtlichen Anforderungen an die Wasserkraftnutzung und die Modernisierung von Wasserkraftanlagen sei erstmalig versucht worden, die ökologischen Belange der Energieerzeugung aus Wasserkraft und des Gewässer- und Fischschutzes miteinander in Einklang zu bringen. Nach Auffassung des Autors enthalte die Vorschrift jedoch kaum vollzugsfähige Steuerungsbefehle.

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Studie

Durch die im Auftrag des Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit durchgeführte Studie „Naturschutzstandards Erneuerbarer Energien“ soll unter anderem der Stand der Formulierung von Naturschutzstandards und Nutzungsanforderungen bezogen auf die Sparten Bioenergie, Windenergie an Land und auf See, Wasserkraft, Solarenergie und Geothermie zusammengefasst und analysiert sowie die Möglichkeiten weiterer naturschutzrelevanter Standardsetzungen im Bereich der Erneuerbaren Energien systematisiert und vorbereitend begleitet werden.

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Rechtsprechung– 7 O 404/10
Aktenzeichen: 7 O 404/10
Gesetzesbezug: EEG 2009 § 23

Zu der Frage, ob ein Anspruch auf die erhöhte Vergütung gem. § 23 Abs. 5 Nr. 2 S.

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