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Suche in Modernisierung/Ertüchtigung

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Häufige Rechtsfrage Nr.

Es kommt darauf an, wann die Anlage in Betrieb genommen und wann die Maßnahme zur Modernisierung, zur Erhöhung der Leistung oder des Leistungsvermögens bzw. zur Ertüchtigung abgeschlossen wurde:

1. Inbetriebnahme vor dem 1. August 2004 (unter Geltung des EEG 2000)

a) Abschluss der Maßnahme vor dem 1. Januar 2009

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Häufige Rechtsfrage Nr.
Textfassung vom:
zuletzt geprüft am:

Ja. Andere Nachweise - z. B. Sachverständigengutachten - haben jedoch im Gegensatz zu Bescheinigungen von Umweltgutachterinnen und -gutachtern nicht die Wirkung einer widerleglichen Vermutung. Einzelheiten hierzu können Sie im Votum 2010/18 der Clearingstelle EEG in Randnummer 77 nachlesen.

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Häufige Rechtsfrage Nr.
Textfassung vom:
zuletzt geprüft am:
Gesetzesbezug: EEG 2009 § 23

Die Bescheinigung hat die Wirkung einer widerleglichen Vermutung. Das heißt, es wird widerleglich vermutet, dass nach der Modernisierung der Wasserkraftanlage der gute ökologische Zustand erreicht oder der ökologische Zustand gegenüber dem vorherigen Zustand wesentlich verbessert worden ist, wenn Anlagenbetreiberinnen und -betreiber zum Nachweis hierüber die Bescheinigung einer Umweltgutachterin oder eines Umweltgutachters vorlegen. Diese Vermutungswirkung hat die Bescheinigung jedoch nur dann, wenn sie bestimmten formalen Mindestanforderungen genügt.

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Votum 2010/18– Clearingstelle EEG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2010/18
Gesetzesbezug: EEG 2009 § 23

Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob für den in der Wasserkraftanlage erzeugten und in das von dem Netzbetreiber betriebene Elektrizitätsnetz der öffentlichen Versorgung eingespeisten Strom ein Anspruch auf die erhöhte Vergütung gemäß § 23 Abs. 2 EEG 2009 besteht (im konkreten Einzelfall verneint

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Rechtsprechung– 1 U 37/10
Aktenzeichen: 1 U 37/10

Zu der Frage, ob eine Modernisierung i.S.d. § 23 Abs. 2 EEG 2009 nicht nur bauliche Veränderungen der Wasserkraftanlage im engeren Sinne umfasst, sondern auch der Gewässerökologie dienende Maßnahmen mit Bezug zum Anlagenbetrieb (hier: bejaht, u.a. unter Bezugnahme auf das Votum der

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Aufsatz
Gesetzesbezug: ohne Gesetzesbezug

Der Autor geht in seinem Aufsatz auf die Geschichte des Kraftwerks Rheinfelden und seinen Neubau ein. Er liefert die technischen Daten weiterer Neubauten und Modernisierungen von Wasserkraftwerken am Rhein und widmet sich dem Thema der Fischdurchgängigkeit.

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Rechtsprechung– 10 O 57/09
Aktenzeichen: 10 O 57/09

Zur Frage, ob zur Modernisierung einer Wasserkraftanlage i. S. d. § 21 Abs. 1 Nr. 2 S. 1 EEG 2004 Maßnahmen ausreichen, die allein eine Verbesserung der Ökologie zum Ziel haben (hier bejaht: Eine Modernisierung liege vor, wenn eine Veränderung oder Umgestaltung der Anlage stattgefunden habe, insbesondere indem sie technisch auf einen neuen Stand gebracht würde.

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Häufige Rechtsfrage Nr.

Das EEG ordnet in verschiedenen Vorschriften an, dass Anlagenbetreiberinnen und Anlagenbetreiber bestimmte Voraussetzungen ihres Vergütungsanspruches durch das Gutachten eines Umweltgutachters oder einer Umweltgutachterin nachweisen. Auskünfte zur Tätigkeit der Umweltgutachterinnen und Umweltgutachter erhalten Sie bei der:

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Gesetz: Bund
Textfassung vom:
Urheber: Bund

Das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), das zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 22. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 409) geändert worden ist.

 

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Rechtsprechung– VIII ZR 309/07
Aktenzeichen: VIII ZR 309/07

Leitsätze:

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Votum 2008/27– Clearingstelle EEG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2008/27

Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob der Anlagenbetreiber gegenüber dem Netzbetreiber für den in der Stau- und Triebwerksanlage erzeugten Strom einen Anspruch auf Zahlung der Vergütung gemäß §§ 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 5 Abs. 1

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Votum 2008/23– Clearingstelle EEG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2008/23

Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob die Modernisierung eines Ausleitungswehres an einem Kanal im Jahre 2004 als eine Modernisierung der durch einen Anlagenbetreiber an dem gleichen Kanal betriebenen beiden Wasserkraftanlagen im Sinne des § 21 Abs. 1 Nr. 2

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Rechtsprechung– 2 S 160/07 (1)
Aktenzeichen: 2 S 160/07 (1)

Zu der Frage, ob eine Wasserkraftanlage, die erstmals vor dem 31. Juli 2004 in Betrieb genommen wurde, nach einer Erneuerung i.S.d. § 3 Abs. 4 Alt.

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Rechtsprechung– 12 O 56/05
Aktenzeichen: 12 O 56/05

Sachverhalt: Die Klägerin (Anlagenbetreiberin) betreibt seit 2001 eine Wasserkraftanlage an der Mulde und speist den erzeugten Strom in das Netz der Beklagten (Netzbetreiberin) ein. Sie begehrt dafür von der Beklagten die Zahlung einer erhöhten Vergütung nach dem am 01.08.2004 in Kraft getretenen Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Der erforderliche Nachweis über einen guten ökologischen Zustand in Form eines Bewilligungsbescheides vom 09.11.1998 sei erbracht.

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Fachgespräch

Am Freitag, den 13. Mai 2011 begrüßte die Clearingstelle EEG gut 70 Gäste zu ihrem 8. Fachgespräch in der Vertretung des Landes Niedersachsen beim Bund in Berlin.

Die Vergütung für Strom aus Wasserkraftanlagen wirft in der Praxis eine Reihe von Fragen auf. Besonderen Klärungsbedarf gibt es, wenn Wasserkraftanlagen modernisiert werden.

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