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Häufige Rechtsfrage Nr.
Textfassung vom:
zuletzt geprüft am:

Für Bestandsanlagen, die ab August 2004 und bis Juli 2014 (d.h.

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Gesetzesbezug: WindSeeG

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 12. August 2024 die Ergebnisse der Ausschreibungsrunde 2023 für die Förderung von Offshore-Windenergieanlagen für zentral voruntersuchte Flächen bekannt gegeben. Das Gebotsverfahren wurde, wie bereits 2023, mit qualitativen Kriterien durchgeführt. Gebotstermin war der 1. August 2024.

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Politisches Programm

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat im Juli 2024 sein Papier für das zukünftige Strommarktdesign veröffentlicht. Die Anforderungen an das Stromsystem der Zukunft erfordern einen Paradigmenwechsel und grundlegende Veränderungen. Vor diesem Hintergrund konkretisiert das BMWK in diesem Papier das Meinungsspektrum zu spezifischen Handlungsoptionen und beleuchtet deren Vor- und Nachteile. Gleichzeitig schafft das Papier Transparenz und fördert ein gemeinsames Verständnis der geeigneten Optionen sowie ihrer jeweiligen Chancen und Herausforderungen.

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Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 23. Juli 2024 die Ergebnisse der zweiten Ausschreibungsrunde 2024 für die Förderung von Solaranlagen auf Gebäuden und Lärmschutzwänden veröffentlicht. Gebotstermin war der 1. Juni 2024. Die Bekanntmachung erfolgte am 23. Juli 2024, so dass die Bekanntgabe am 30. Juli 2024 als erfolgt gilt.

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Rechtsprechung– 5 0 2799/22

Sachverhalt: Die Beklagte ist Eigentümerin Biogasanlage auf der 2011 bzw 2015 zwei OCR-Module zur Abwärmeverstromung errichtet wurden. Die Parteien streiten darüber, ob die Klägerin als Netzbetreiberin gegen die Beklagte einen Anspruch auf Teilrückzahlung des sogenannten Technologiebonus hat. Der Technologiebonus in Höhe von 2,0 Cent wurde in den der in den Jahren 2020 und 2021 für die gesamte von der Biogasanlage der Beklagten erzeugte Strommenge gezahlt.

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Am 12. Juli 2024 fand bei der Clearingstelle EEG|KWKG unter Beteiligung mehrerer Verbände und Institutionen der Runder Tisch zu bislang offenen Fragen zur kommunalen Beteiligung nach § 6 EEG 2023 statt. 

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Gesetz: Bund
Textfassung vom:
Urheber: Bund

Das Gesetz zur Verbesserung des Klimaschutzes beim Immissionsschutz, zur Beschleunigung immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsverfahren und zur Umsetzung von EU-Recht vom 3. Juli 2024 wurde am 8. Juli 2024 im Bundesgesetzblatt verkündet und trat vorbehaltlich einzelner Regelungen am 9. Juli 2024 in Kraft.

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Am 3. Juli 2024 hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) die Ergebnisse der zweiten Ausschreibungsrunde 2024 für die Förderung von Windenergieanlagen an Land veröffentlicht. Gebotstermin war der 1. Mai 2024. Die Bekanntmachung erfolgte am 3. Juli 2024 und gilt damit am 10. Juli 2024 als bekanntgegeben.

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Die BNetzA hat die Zahlen der ersten Innovationsausschreibungsrunde 2024 für erneuerbare Energien veröffentlicht. Gebotstermin war der 1. Mai 2024. Die Bekanntmachung erfolgte am 3. Juli 2024, so dass die Bekanntgabe am 10. Juli 2024 als erfolgt gilt.

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Politisches Programm

Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) hat im Juli 2024 sein Positionspapier zu den Rahmenbedingungen für Energy Sharing veröffentlicht. Darin macht der BDEW Vorschläge zur Förderung der Akzeptanz und zur Anregung von Investitionen in Energy Sharing in Deutschland. Der Verband fordert folgende Rahmenbedingungen:

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Politisches Programm

Der im Juli 2024 veröffentlichte Bericht „Energy Sharing in Deutschland“ der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena) befasst sich mit konkreten Ansätzen zur Gestaltung von Energy Sharing. Ziel des Berichts ist es, eine Anleitung zu entwickeln, die die Implementierung von Energy Sharing Communities möglichst einfach reproduzierbar macht.

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Studie

In der am 25. Juni 2024 vorgestellten und von den Umweltorganisationen BUND, DUH, Germanwatch, NABU, WWF und dem Umweltdachverband DNR beauftragten Studie wurde dargelegt, dass Mietende, Vermietende und das Klima gleichermaßen von einem bundesweiten Solarstandard für Dächer profitieren würden. 
Laut dieser Studie würde sich Solarstrom auch bei allen untersuchten Modellen lohnen: Mieter*innenstrom, Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung oder Energy Sharing. 

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Rechtsprechung– XIII ZR 10/22

Leitsatz:

Ein Anspruch auf erhöhte Vergütung bei Einhaltung der Formaldehydgrenzwerte ("Formaldehydbonus") kann auch nach Inbetriebnahme einer Biogasanlage entstehen, wenn der Betreiber an ihr Veränderungen vornimmt, die erstmals zu einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsbedürftigkeit führen.

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Gesetzentwurf
Gesetzesbezug: EEG 2023, EEG 2023 § 100

Das Gesetz zur Änderung agrarrechtlicher Vorschriften und zur Änderung weiterer Gesetze sieht u. a. eine Übergangsregelung für Biogasbestandsanlagen vor, die den Bonus für nachwachsende Rohstoffe (NawaRo-Bonus) nach dem EEG 2009 erhalten.

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Gesetzesbezug: WindSeeG

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 21. Juni 2024 die Ergebnisse der Ausschreibungsrunde 2024 für die Förderung von Offshore-Windenergieanlagen für nicht zentral voruntersuchte Flächen aus dem dynamischen Gebotsverfahren bekannt gegeben. Gebotstermin war der 1. Juni 2024.

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Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 20. Juni 2024 die Ergebnisse der ersten Ausschreibungsrunde 2024 für die Förderung von Biomasse bekanntgegeben. Gebotstermin war der 1. April 2024. Die Bekanntmachung erfolgte am 20. Juni 2024, so dass die Bekanntgabe am 27. Juni 2024 als erfolgt gilt.

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Fachgespräch

Das 47. Fachgespräch der Clearingstelle zum Thema „Dezentrale Erzeugungs- und Verbrauchskonzepte“ fand am 12. Juni 2024 als Präsenzveranstaltung im Magnus-Haus Berlin, Am Kupfergraben 7 in Berlin-Mitte sowie zeitgleich als Liveübertragung (auch mit Untertitelung in deutscher Sprache) online statt.

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Politisches Programm
Gesetzesbezug: EEG 2023 § 22b

Mit der Förderrichtlinie „Bürgerenergiegesellschaften bei Windenergie an Land“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) sollen Bürgerenergiegesellschaften bei den hohen Kosten der Planungs- und Genehmigungsphase von Windenergieanlagen unterstützt werden. Im Rahmen der Förderrichtlinie können Bürgerenergiegesellschaften eine Förderung in Höhe von 70 Prozent der gesamten Planungs- und Genehmigungskosten erhalten. Die Förderhöchstgrenze ist jedoch auf 300 000 Euro je Projekt beschränkt. Die Förderrichtlinie tritt am 1.

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Politisches Programm
Gesetzesbezug: WindSeeG

Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) hat den Entwurf des Flächenentwicklungsplans (FEP) und die zugehörigen Umweltberichte veröffentlicht. Erstmals sollen im laufenden Verfahren Flächen für den Ausbau der Windenergie auf See auf eine Leistung von 60 GW bis 2037 festgelegt werden. Zudem sollen bereits in der aktuellen Fortschreibung des FEP Beschleunigungsflächen ausgewiesen werden, die von den vereinfachten und beschleunigten Verfahren der Erneuerbaren-Richtlinie der EU profitieren.

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Studie

In der Studie zur Energieversorgung 2023 werden Kennzahlen des Energieverbrauchs und der Energieversorgung aus dem Jahr 2023 vorgestellt. Weiter werden die Bereiche Stromwirtschaft, Gaswirtschaft, Fernwärmeversorgung, Wasserstoffwirtschaft, Entwicklung der CO2-Emissionen und die Strom- und Gaspreise der Haushalte betrachtet. Ein weiterer Aspekt sind die Entwicklungen im Raumwärmemarkt in Bezug auf bauen, wohnen und heizen. 

Zusammenfassend werden die nachfolgenden Punkte zur Beschreibung des Energiejahrs 2023 genannt:  

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Politisches Programm

Das Bündnis Bürgerenergie e.V. (BBEn) hat am 23. Mai 2024 ein Positionspapier zum Energy Sharing für die Bürgerenergie herausgegeben. Darin nimmt der BBEn Stellung dazu, welche Anforderungen Energy Sharing für die Bürgerenergie erfüllen muss, damit sie als erfolgreiches Instrument für die Transformation unseres Energiesystems eingesetzt werden kann. Die wichtigsten Forderungen sind:

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Textfassung vom:

Verordnung über technische Anforderungen an Energieanlagen (Energieanlagen-Anforderungen-Verordnung - EAAV) vom 16.05.2024 (BGBl. 2024 I Nr. 159). Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz verordnet auf Grund des § 12 Absatz 3a des Energiewirtschaftsgesetzes vom 7.

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Die Zweite Verordnung zur Änderung der Elektrotechnische-Eigenschaften-Nachweis-Verordnung vom 16. Mai 2024 (siehe Anhang) ändert durch Artikel 1 die Elektrotechnische-Eigenschaften-Nachweis-Verordnung. Die Verordnung wurde am 16. Mai 2024 im Bundesgesetzblatt verkündet und trat am Tag nach der Verkündung in Kraft.

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Die Verordnung zur Änderung der Elektrotechnische-Eigenschaften-Nachweis-Verordnung vom 16. Mai 2024 (siehe Anhang) ändert durch Artikel 1 die Elektrotechnische-Eigenschaften-Nachweis-Verordnung. Die Verordnung wurde am 16. Mai 2024 im Bundesgesetzblatt verkündet und trat am Tag nach der Verkündung in Kraft.

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