Die Autoren beschäftigen sich mit der Förderung von Energiespeichertechnologien im Rahmen der sog. Energiewende vom Juni 2011.
Grundsätzlich ja.
Anlagenbetreiberinnen bzw. Anlagenbetreiber können einen Anspruch auf Verzugszinsen gegen den Netzbetreiber haben, wenn
Der Autor stellt die verschiedenen Vergütungsoptionen dar, die das EEG 2012 PV-Anlagenbetreiberinnen und -betreibern bietet. Dies umfasst neben dem klassischen Modell der Volleinspeisung die Eigenverbrauchsregelung sowie die Direktvermarktung.
Die Autorin berichtet in ihrem Beitrag über die im Januar 2012 in Bremen durchgeführte 21. Jahrestagung des Fachverbands Biogas und die dort diskutierten Fragen des EEG 2012 (u.a. Anlagenbegriff, Güllebegriff, Wärmenutzungserfordernis, rechtliche und praktische Fragen der Direktvermarktung).
Der Autor beleuchtet in seinem Beitrag die im EEG 2012 eingeführte Vergütungsvoraussetzung für Biomasseanlagen, gem. § 27 Abs. 4 EEG 2012 60 % des erzeugten Stromes in Kraft-Wärme-Kopplung zu erzeugen.
In diesem Beitrag wird auf die aus dem EEG 2012 resultierenden Neuerungen für die Biogasbranche eingegangen. Der Autor beschreibt dabei die Änderungen im Vergütungs- und Boni-System, den Maisdeckel, die Gülle-Kleinanlagen sowie die Direktvermarktung für den Biogassektor.
Von der Landesanstalt für Landwirtschaft Bayern (LfL) und vom Fachverband Biogas e.V. erarbeitete Auslegungshilfe, in welcher LfL und Fachverband die in den Anlagen 1-3 der BiomasseV 2012 aufgelisteten Einsatzstoffe nach ihrem Verständnis näher beschreiben.
Unter dem EEG 2017, EEG 2014 und EEG 2012: Nein. Gemäß § 3 Nr. 28 EEG 2017, § 5
Zu der Frage, ob es sich bei einer Straßenbeleuchtungsanlage um eine Abnahmestelle gem. § 9 Abs. 7 S. 2 KWKG handelt (hier: bejaht.) sowie zum Unterschied zur Abnahmestelle i.S.v. § 41 EEG 2009 bzw.
Zu der Frage, ob der Netzbetreiber aus § 5 Abs. 1 EEG 2009 verpflichtet ist, eine PV-Anlage an einer hinter einer Umspannstation liegenden Stichleitung anzuschließen, die nicht im Eigentum des Netzbetreibers steht, nicht von diesem betrieben wird und über die ein einzelnes Hofgelände versorgt wird (hier verneint: Die Stichleitung gehöre nach den in
Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob der Anlagenbetreiber nach § 33 Abs. 2 EEG 2012 einen Anspruch auf Vergütung des von ihm in einer PV-Gebäudeanlage erzeugten und von einem Dritten verbrauchten Stroms hat, wenn die Anlag
Die Autorin stellt anhand von zwei konkreten Beispielen die Herausforderungen bei der Realisierung von PV-Freiflächenanlagen an Schienenwegen und Autobahnen vor.
Der Autor beschreibt in seinem Beitrag die Auswirkungen des seit August 2011 geltenden Gesetzes zur Förderung des Klimaschutzes bei der Entwicklung in den Städten und Gemeinden auf die planungsrechtlichen Aspekte der Windenergie. Dabei geht er insbesondere auf Änderungen des Baugesetzbuches (BauGB) ein, bei denen es sich jedoch primär um gesetzgeberische Klarstellungen und weniger um eine planungsrechtliche Besserstellung der Windenergie handelt.
Zu der Frage, ob der kaufmännisch-bilanziell bezogene Strom (sog. EEG-Ersatzstrom) zum vertraglich vereinbarten Preis - soweit die Parteien im Stromlieferungsvertrag nicht ausdrücklich etwas vereinbart haben - inklusive Netzentgelten und einer Konzessionsabgabe zu vergüten ist (hier: bejaht.
Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob die Anlagenbetreiberin für den in ihrer Anlage erzeugten und in das Netz des Netzbetreibers eingespeisten Strom gegen den Netzbetreiber einen Anspruch auf Zahlung der erhöhten Mindestvergütung gemäß § 11 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. § 5
Grundsätzlich sind gemäß § 10a EEG 2023 (bzw. Vorgängerregelungen) für den Messstellenbetrieb für EEG- und KWKG-Anlagen die Regelungen des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) zu beachten.
Zu der Frage, ob die Anforderung des § 32 EEG 2009 der Errichtung einer Fotovoltaik-Anlage „im Geltungsbereich eines Bebauungsplans“ bedeutet, dass der Bebauungsplan rechtmäßig bzw. wirksam sein müsse (hier: verneint. Zwar lege der Wortlaut nahe, dass nur wirksame Bebauungspläne gemeint seien; dagegen sprächen jedoch die Gesetzesbegründung sowie Sinn und Zweck der Regelung.
Die Autoren diskutieren, ob es für Biogas-Bestandsanlagen mit einem Organic-Rankine-Cycle-Modul den KWK-Bonus geben sollte.