Der Autor erörtert in seinem Beitrag die Erreichbarkeit und den Zugang zu Erneuerbare-Energien-Anlagen über gemeindliche Wege und stellt in diesem Zusammenhang eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Koblenz (Urteil vom 21. Oktober 2009 - AZ 1 A 10481/09) vor, durch welche die Zugriffsmöglichkeiten eines Anlagenbetreibers auf die Nutzung gemeindlicher Wege deutlich gestärkt wurde.
Der Autor setzt sich mit den verschiedenen Möglichkeiten der Biogasnutzung - insbesondere zur Stromerzeugung, Wärmeerzeugung bzw. als Kraftstoff - auseinander. Diese seien allerdings unterschiedlich effizient. Der Artikel gibt zudem einen Überblick über die Diskussionen zu einem Biogaseinspeisegesetz und die Öffnung des Wärmemarkts.
Der Text stellt einen fiktiven Zukunftsbericht zu Zeiten erreichter Netzparität über zwei Nachbarn dar, von denen der eine sich für die Einspeisung des von ihm erzeugten Stroms in das Netz entschieden hat und der andere den in seiner Fotovoltaikanlage erzeugten Strom selbst verbraucht. Die Autorin verfolgt damit das Ziel, Chancen und Risiken der aktuellen gesetzlichen Regelung des EEG deutlich zu machen.
Der Artikel setzt sich kritisch mit Argumenten für und wider Freiflächenanlagen auseinander und stellt die entsprechenden Pläne des Bundesumweltministeriums vor, die Einspeisevergütung um 25 Prozent abzusenken.
Der von der Arbeitsgemeinschaft Bayerischer Solarinitiativen (ABSI), Solarfreunde Moosburg e.V., Sonnenkraft Freising e.V. und ZIEL 21 Fürstenfeldbruck e.V. herausgegebene „Leitfaden zur Zulassung von Photovoltaik-Freiflächen-Anlagen - Anregungen für Gemeinden (Beispiel: Landkreis Freising)“, der unter
Leitsatz des Gerichts:
§ 59 Abs. 1 EEG gibt dem potentiellen Investor gegenüber dem Netzbetreiber keinen Anspruch auf die diesen für die Zukunft bindende Rechtsauskunft, er werde für die Vergütung des aus einer zu errichtenden Anlage zur Erzeugung erneuerbarer Energien gewonnenen Stroms diese Anlage als Einzelanlage werten.
Leitsätze:
Zur Frage, ob Anlagen i.S.d. § 11 Abs. 2 EEG 2004 die Voraussetzungen des § 11 Abs. 3 EEG 2004 erfüllen müssen, insbesondere ob „Gebäude“ im Sinne von Absatz 2 auch „vorrangig zu anderen Zwecken als
Unter Einbeziehung des Bundes-Naturschutzgesetzes (BNatSchG), des Baugesetzesbuches (BauGB) und der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) wird die rechtliche Bedeutung des Artenschutzes insbesondere im Genehmigungs- und Zulassungsverfahren für Windenergieanlagen ana
In diesem Beitrag stellen die Autoren Windkraftanlagen als Wirtschaftskraft für Kommunen vor und gehen dabei auf die Situation der Windkraft in Deutschland und Hessen, die sich aus dem Bau und Betrieb der Windkraftanlagen ergebenden Erwerbsquellen für Kommunen, Vermittlung/Überzeugung/Dialog mit den Beteiligten sowie Rechtsfragen um Regionalplanung und Genehmigung ein.
Zu der Frage, ob eine im Flächennutzungsplan ausgewiesene Windvorrangfläche als entgegenstehender „öffentlicher Belang“ gemäß § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB wirkt (hier verneint: Liege der geplante Standort einer Windenergieanlage außerhalb von Windvorrangflächen (Konzentrationsflächen), die in einem rechtswirksamen Flächennutzungsplan ausgewiesen sind, stünden diese bauplanungsrechtlichen Festsetzungen dem Vorhaben gemäß § 35
Die Autorin und der Autor stellen die Ergebnisse der BDEW-Erhebung zur Entwicklung der Stromerzeugung in Regenerativanlagen - unterteilt nach Energieträger und Bundesland - für das Jahr 2008 vor und geben abschließend einen Ausblick für das Jahr 2009.
Zu den Fragen, wann Fotovoltaikanlagen „ausschließlich an oder auf einem Gebäude“ i.S.v. § 11 Abs. 2 Satz 1 EEG 2004 und „auf oder an einer baulichen Anlage“ i.S.v.
Der Autor entwickelt in seinem Beitrag eine Auslegung des neuen Gebäudebegriffes i.R.d. § 33 Abs. 3 EEG 2009, insbesondere des „vorrangigen Nutzungszweckes“ eines Gebäudes.
Die Bundesregierung hat am 9. November 2009 den Gesetzentwurf für ein Gesetz zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums (Wachstumsbeschleunigungsgesetz) beschlossen. In Artikel 12 des Gesetzentwurfes wird folgende Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes vorgeschlagen:
Das Gesetz zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums (Wachstumsbeschleunigungsgesetz) vom 22. Dezember 2009 wurde am 30. Dezember im Bundesgesetzblatt (BGBl. I, S. 3950, 3955) verkündet.
Die Autorin berichtet von der Fachtagung "Systemdienstleistungen in der Praxis" des Bundesverbands Windenergie, auf der Anlagenbetreiberinnen und -betreiber sowie Anlagenhersteller über rechtliche Aspekte und technische Lösungen diskutierten.
Der Beitrag beschreibt die Produktion von Palmöl in Malaysia und Indonesien vor dem Hintergrund der internationalen Debatten um Klimaschutz und Regenwaldabholzung. Dem Autor zufolge habe zwar die Expansion der Palmöl-Plantagen in Malaysia in den vergangenen zwei Jahrzehnten konstant bei 4% gelegen, es bestünden jedoch signifikante regionale Unterschiede. Der höchste Zuwachs an Palmölplantagen sei in der Region Sarawak zu beobachten -- ca. 300% in zehn Jahren.
Die Autorin erläutert in ihrem Beitrag die Empfehlung 2008/48 der Clearingstelle EEG, in der es vor allem um die Auslegung des Begriffs »Landschaftspflegebonus«, eine Vermutungsregelung für bestimmte Flächentypen und einen Indizienkatalog bezüglich Flächenbewirtschaftungsformen geht.
Die Autorin beschreibt die aktuelle rechtliche Situation bei der Errichtung und Nutzung von Kleinwindanlagen. Anders als die großen Windenergieanlagen, insbesondere die Offshore-Windenergieanlagen, hätten Kleinwindanlagen bisher relativ wenig Beachtung gefunden.
Der Artikel erläutert die wesentlichen bauordnungsrechtlichen Probleme (insbesondere Abstandsregelungen, Immissions-, Natur- und Artenschutz) ebenso wie die planungsrechtlichen Fragestellungen (bauliche Anlage, Innen- und Außenbereich) und bietet einen kurzen Ausblick auf mögliche Entwicklungen.