Das Investitionsbeschleunigungsgesetz ändert als Artikelgesetz unter anderem die Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) und das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) für beschleunigte und vereinfachte Verfahren im Raumordnungsrecht oder auch zur Beschleunigung der Gerichtsverfahren. Die Autoren bereiten die Regelungen mit Blick auf die Windenergie im Klageverfahren auf.
Der Artikel befasst sich mit aktuellen Rechtsfragen der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit und der immissionsschutzrechtlichen Genehmigungspflicht von Elektrolyseuren. Letztere bedarf es grundsätzlich bei Anlagen, welche einen Produktionsprozess im industriellen Umfang erreichen. Die Autoren sehen gesetzgeberischen Handlungsbedarf bezüglich des Genehmigungstatbestands sowie der baurechtlichen Privilegierung für Elektrolyseure zur Erzeugung von klimaneutralem Wasserstoff.
Der Beitrag behandelt Problematiken der festinstallierten sowie der schwimmenden Offshore-Windkraft. Mithilfe des deutschen Schiffregisters solle bei Letzterer Rechts- und Investitionssicherheit in der Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) auf hoher See hergestellt werden. Die Errichtung von festinstallierten Offshore-Windparks außerhalb der Zwölf-Seemeilen-Zone sei sachenrechtlich kritisch, aber auch schwimmende Windkraft bringe reihenweise ungeklärte Rechtsfragen.
Der Aufsatz weist auf die kommende Umsetzungsfrist zum 1. Juli 2021 für das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und die Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV) seitens der RED II (Richtlinie (EU) 2018/2001) hin.
Der Aufsatz behandelt Neuerungen im Bereich der Windenergie-Ausschreibungen. Er kritisiert die kurzfristige Änderung des § 28 EEG 2021, welcher ein gravierendes Hemmnis für den Ausbau von Windenergie an Land darstelle. Auch der Konflikt zwischen Naturschutz und Ausbaubeschleunigung sowie die fehlende Standardisierung bei Artenschutz-Regelungen seien Bremsen für den Ausbau der Windkraft.
Sachverhalt: Das Urteil befasst sich mit der erhöhten Einspeisevergütung eines Wasserkraftwerks nach dem EEG 2009. Es handelt von dem Bewirtschaftungsziel der Mindestwasserführung gem. § 23 Abs. 5 S. 1 Nr. 2 lit.
Der Autor behandelt die erfolgreiche, breite und durchdachte finanzielle Bürgerbeteiligung für neue Windparkprojekte am Beispiel von zwei Gemeinden. Während der Betreiber die Hälfte der Anteile hält, halten weiter 25 Prozent eine Gruppe von Landwirten sowie die restlichen 25 Prozent der lokale Stadtwerkverbund. Neben wiederkehrenden Gewerbesteuereinnahmen ergaben sich für die Gemeinde einige weitere positive Entwicklungen mit dem Bau des Windparkprojekts.
Der Aufsatz diskutiert, ob die typenunabhängigen Genehmigungen der Windparks möglich und sinnvoll sind, da das gegenwärtige Genehmigungsverfahren zu lang sei und praktisch eine genaue Festlegung des Typs der Windkraftanlagen lange vor dem Baubeginn erfordere, was in einer Obsoleszenz des Anlagentyps und ggf. einem langwierigen Neugenehmigungsantrag resultieren könne.
Die Autorin beschäftigt sich mit der Akzeptanzförderung durch eine Bürgerbeteiligung zur Finanzierung von Ökostrom-Anlagen. Anwohner in Projekte einzubinden fördere nicht nur die Akzeptanz, sondern könne auch bei einer einfachen und schnellen Finanzierung großer Projekte helfen. Durch eine Bürgerbeteiligung werde das Geschäft zwar kleinteiliger, aber mit einer hohen Akzeptanz lasse sich ein Projekt überhaupt erst realisieren und auch nachfolgende Projekte können einfacher errichtet werden.
Der Artikel gibt einen Rückblick auf die weltweite Solarbranche im Jahr 2020 und identifiziert die zehn wichtigsten Trends und Einflüsse: die Wahl des US-Präsidenten, die Zunahme der Verpflichtungen zu CO2-Neutralität, stets komplexere Ausschreibungsverfahren, die Zunahme von Klimaanleihen, größere Solarmodule, eine Ausrichtung der Stromnetze auf erneuerbare Energien, die effizientere Herstellung von Solarzellen, das anhaltende Interesse an Perovskit-Solarzellen, Smart-Home-Technologie und das Rennen um de
Der Autor beschreibt das Jahr 2020 aus der Sicht der Energieversorgung.
Zunächst lobt er allgemein, dass die deutsche Energiewirtschaft gut auf die Corona-Pandemie vorbereitet gewesen sei. Im Gassektor habe währenddessen der Gastransit aus Russland und der Ukraine im Vordergrund gestanden. Zwar habe es wichtige Einigungen gegeben, jedoch sei das Pipeline-Projekt Nord Stream 2 weiterhin streitig.
Der Autor behandelt in seinem Aufsatz die Förderung der Akzeptanz von Windkraftanlagen durch Bürgerbeteiligung. Ein wichtiger Faktor sei dabei Transparenz, um den Bürger nicht frühzeitig vor vollendete Tatsachen zu stellen. Eine innovative Form der Beteiligung stelle das sog. Crowdinvesting dar, bei dem sich viele Kleinanleger und Kleinanlegerinnen an Projekten beteiligen. Dies fördere Transparenz und Fairness gegenüber dem Bürger, käme aber auch dem Unternehmen zu Gute.
Die Windkraft-Industrie hoffe für 2021 wieder vermehrt auf Investitionen, nachdem politische Eingriffe die Windkraft bundesweit ausgebremst hätten. Zwar werde die Windkraft nach wie vor durch unsachliche Natur- und Vogelschutzvorgaben sowie zu große Sicherheitsabstände um Flugradare gehemmt, 2020 seien aber wieder mehr Projekte genehmigt worden. Ferner würden neue Technik, Auslandsmärkte und Nutzungskonzepte die Branchenstimmung verbessern. Für 2021 arbeite man auch an Hybridanlagenparks mit verstetigter Energieerzeugung.
Die Veröffentlichung des Kompetenzzentrums Naturschutz und Energiewende (KNE) „Auswirkungen von Solarparks auf das Landschaftsbild - Methoden zur Ermittlung und Bewertung“ befasst sich mit dem Ausbau der Solarenergie in der Freifläche.
Der Autor analysiert Gründe für den stockenden Windausbau in den südlichen Bundesländern. Der Hauptgrund dafür seien die Rechtsunsicherheiten im Artenschutz, mit denen finanzielle Risiken für Projektierer einhergehen würden. Ein weiterer Grund seien die Ausschreibungsverfahren im EEG, denn die hohen Baukosten und der zusätzliche Aufwand aufgrund der hügeligen Landschaft würden viele Projekte im bundesweiten Vergleich wenig rentabel machen.
Der Autor macht angesichts des Entwurfes zum EEG 2021 auf widersprüchliches Verhalten in der Politik aufmerksam. Einerseits solle die Windkraft an Land ausgebaut werden, andererseits biete der Entwurf keine Lösung für Akzeptanzprobleme, jahrelange Genehmigungsverfahren und artenschutzrechtliche Klagen. Der Entwurf setze weiterhin ehrgeizige Klimaziele und plane mehr Zubau, obwohl Studien bereits von einem Rückbau ausgehen würden.
Der Leitfaden „Agri-Photovoltaik: Chance für Landwirtschaft und Energiewende - Ein Leitfaden für Deutschland“, des Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme ISE, gefördert durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), erläutert das Potenzial, den aktuellen Technologiestand sowie den Rechtsrahmen der Agri-Photovoltaik.
Der Aufsatz handelt von Hybridkraftwerken, bei denen sich PV-Anlage und Windpark an einem Ort aus Gründen der Kostensparung einen Netzanschluss teilen. Obwohl es solche Projekte bereits gebe, seien sie eher selten. Denn die unterschiedlichen regulatorischen und genehmigungsrechtlichen Rahmenbedingungen und die damit einhergehenden unterschiedlichen Herstellungszeiten würden Probleme bei der Entwicklung solcher Projekte darstellen.
Der Aufsatz behandelt die energiepolitischen Entwicklungen nach der parlamentarischen Sommerpause. Große Themen seien auf EU-Ebene und Bundesebene der europäische Green Deal, der Entwurf zur EEG-Novelle, der Aktionsplan für Offshore-Wind, die Versöhnung von Wirtschaft und Klimaschutz und auch die Erreichung des Pariser Klimaabkommens.
Das Institut für ökologische Wirtschaftsforschung (IÖW), das Institut für Klimaschutz, Energie und Mobilität (IKEM) sowie Becker, Büttner, Held (BBH), im Auftrag und gefördert durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, veröffentlichten am 2. September 2020 die Studie „Finanzielle Beteiligung von betroffenen Kommunen bei Planung, Bau und Betrieb von erneuerbaren Energieanlagen (FinBEE) - Ergebnisse für die Windenergie“.
Der Artikel berichtet über die 1. Ausschreibung der Bundesnetzagentur, bei der sich entscheidet, welche Kohlekraftwerke sieben Monate später vom Netz gehen müssen. Der Höchstpreis für die Gebote liege bei 165.000 € pro MW. Werden nicht genügend Kohleblöcke vom Netz genommen, könne die Bundesregierung einzelne Blöcke per Anordnung ohne Entschädigung vom Markt nehmen.
In dem Votumsverfahren hatte die Clearingstelle zu klären, ob die Anlagenbetreiberin gegen den Netzbetreiber für den in den Solaranlagen ihres Solarparks erzeugten und in das Netz eingespeisten Strom einen Anspruch auf Zahlung der Einspeisevergütung nach § 48 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. § 100 Abs. 8
Um dem Klimawandel zu begegnen hat sich die Bundesregierung durch internationale Vereinbarungen das Ziel gesetzt und durch europäisches Recht auch dazu verpflichtet, den Ausstoß von Treibhausgasen deutlich zu vermindern und den Ausstieg aus der Kohleverstromung beschlossen. Darüber hinaus ist es außerdem das Ziel der Bundesregierung, gleichwertige Lebensverhältnisse in Deutschland zu schaffen, auch in Hinblick auf die vom Strukturwandel besonders betroffenen Regionen.
Bis zum 30. Juni 2021 müssen Windenergieanlagen, die höher sind als 100 Meter, mit einem System zur bedarfsgesteuerten Befeuerung (BNK-System) ausgerüstet werden. Eine Ausnahme gilt für Anlagen, die innerhalb der nächsten 3 Jahre aus der EEG-Förderung fallen. Damit sollen die Windparks nur blinken, wenn sich tatsächlich ein Flugzeug nähert, wodurch sich die Akzeptanz der Windparks in der Bevölkerung erhöhen soll.
Die Autorin präsentiert ein Monitoring-Konzept für Windparks, mit dessen Hilfe sowohl gefährdete Tiere geschützt als auch bedeutende Ertragsausfälle durch pauschale Abschaltzeiten vermieden werden können. Der Fokus des Konzepts liegt auf einem Sensor-System, welches Windkraftanlagen in Abhängigkeit von tatsächlichen aktuellen Flugneigungen örtlicher Fledermäuse und Vögel abschalten kann.