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Rechtsprechung– I-21 U 94/10
Aktenzeichen: I-21 U 94/10

Zu der Frage, ob der richtige Verknüpfungspunkt gem. § 5 Abs. 1 EEG 2009 unter mehreren Verknüpfungspunkten in demselben Netz ermittelt werden kann (hier verneint: Der richtige Verknüpfungspunkt i.S.v.

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Gesetz: Bund
Textfassung vom:
Urheber: Bund

Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2009/28/EG zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen (Europarechtsanpassungsgesetz Erneuerbare Energien – EAG EE) vom 12. April 2011. Das Gesetz enthält insbesondere folgende Änderungen am EEG 2009:

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Aufsatz
Der Autor geht in seinem Beitrag auf die dritte Ergänzung der Mittelspannungsrichtlinie seit 2009 ein, mit der der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) auf letzte technische Probleme in Hinblick auf die Einspeisung von Windstrom reagiert habe. Durch die flexiblere Mittelspannungsrichtlinie solle mehr Nutzen aus dem Windstrom im Netz gezogen werden. Die Anpassungen der Mittelspannungsrichtlinie seien auch für den Erhalt des SDL-Bonus relevant.
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Aufsatz
Gesetzesbezug: ohne Gesetzesbezug
Der Autor widmet sich in seinem Beitrag der voraussichtlich zum 1. Juli 2011 nach einem zweijährigen Verhandlungsprozess zwischen Netzbetreibern und Solarindustrie in Kraft tretenden Neufassung der Niederspannungsrichtlinie (VDE-AR-N 4105). Dabei geht er im einzelnen auf die neuen Anforderungen u.a. hinsichtlich Anschlusskriterien, Frequenz, Blindleistung und Netz- und Anlagenschutz ein.
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Aufsatz

Die Autoren gehen in ihrem Beitrag ausführlich auf die Problematik der Zuweisung des nach dem EEG richtigen Netzverknüpfungspunkts ein. Häufig werde der durch den Netzbetreiber zugewiesene Netzverknüpfungspunkt von Betreiberinnen und Betreibern von Biogasanlagen ungeprüft akzeptiert, was aus Sicht der Autoren einen Fehler darstelle.

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Aufsatz
Der Autor stellt in seinem Beitrag die Inhalte des Gesetzentwurfs für ein Europarechtsanpassungsgesetz Erneuerbare Energien (EAG EE) zur vollständigen Umsetzung der Erneuerbaren-Energien-Richtlinie 2009/28/EG vor, das Änderungen u.a. im
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Aufsatz

Der Autor untersucht unter Einbeziehung der einschlägigen Rechtsprechung die Frage, in welchen Konstellationen zivilrechtliche Schadensersatzansprüche bei einer fehlerhaften Bestimmung des Netzverknüpfungspunktes für EEG-Anlagen bestehen können. Hierzu entwickelt er zunächst eine Kasuistik möglicher Pflichtverletzungen des Netzbetreibers bei der Bestimmung des Netzverknüpfungspunktes.

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Empfehlung 2011/1– Clearingstelle EEG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2011/1

Die Clearingstelle EEG hat am 29. September 2011 die Empfehlung zu dem Thema „Netzverknüpfungspunkt gemäß § 5 Abs. 1 EEG 2009“ beschlossen.

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Aufsatz
In ihrem Beitrag stellt die Autorin verschiedene Konstellationen vor, in denen der Netzbetreiber schadensersatzpflichtig gegenüber der Anlagenbetreiberin oder dem Anlagenbetreiber werden könne, so etwa bei schuldhafter Verzögerung des Netzanschlusses oder einer Netzerweiterung, bei der Verletzung von Auskunftspflichten oder der Zuweisung eines anderen als des günstigsten Netzverknüpfungspunktes.
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Aufsatz

Der Autor diskutiert in seinem Beitrag die neuen Kriterien des EEG 2009 für den Netzverknüpfungspunkt.

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Rechtsprechung– 2 O 310/09
Aktenzeichen: 2 O 310/09

Zu der Frage, ob der von § 5 Abs. 1 Satz 1 EEG 2009 vorgegebene Netzverknüpfungspunkt ein anderer als der nächstgelegene geeignete Verknüpfungspunkt sein kann, wenn es innerhalb desselben Netzes einen wirtschaftlich günstigeren Verknüpfungspunkt gibt (hier verneint: Eine gesamtwirtschaftliche Betrachtung könne bei der Bestimmung des Netzverknüpfungspunktes i.S.v.

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Rechtsprechung– 6 U 550/08
Aktenzeichen: 6 U 550/08
Gesetzesbezug: BGB, EEG 2000

Zur Frage, wer zum Anschluss einer Anlage verpflichteter Netzbetreiber i.S.d. § 3 Abs. 1 Satz 2 EEG 2000 ist (hier: Der verpflichtete Netzbetreiber sei nicht jeweils im Verhältnis zum einzelnen Anschlussbegehren zu ermitteln.

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Rechtsprechung– 4 O 434/09
Aktenzeichen: 4 O 434/09

Zur Anwendbarkeit der gesamtwirtschaftlichen Betrachtung bei der Ermittlung des Verknüpfungspunktes gem. § 5 Abs. 1 EEG 2009 unter mehreren Verknüpfungspunkten im selben Netz (hier verneint: Der Gesetzgeber habe die erforderliche „technische Eignung“ des Verknüpfungspunktes i.S.v.

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Rechtsprechung– VIII ZR 223/09
Aktenzeichen: VIII ZR 223/09
Gesetzesbezug: BGB, GG, NAV

Zur Duldungspflicht von Grundstückseigentümern im Falle der Inanspruchnahme ihres Grundstücks zur Verlegung von Elektrizitätsleitungen gemäß § 8 Abs. 1 AVEltV (§ 12 Abs. 1 NAV). Leitsatz des Gerichts:

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Aufsatz
Gesetzesbezug: GasNZV/GasNEV
Der Beitrag behandelt die Kostenverteilung zwischen Anschlussnehmer und Netzbetreiber beim Anschluss einer Biogasanlage und gibt einen Überblick über dahingehende Sonderregelungen für Biogasanlagen.
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Aufsatz
Der Beitrag geht auf die Implikationen der Novelle des EEG zum 1. Januar 2009 (EEG 2009) bezüglich der Frage des Ortes des Netzanschlusses und der korrespondierenden Kostentragung ein.
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Aufsatz
Der Beitrag behandelt das Einspeisemanagement im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und das Verhältnis zu den Regelungen des Energiewirtschaftsrechts (EnWG).
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Politisches Programm
Gesetzesbezug: EEG 2009 § 30, EnWG 2005

§ 17 Abs. 2a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG 2005) verpflichtet den zuständigen Übertragungsnetzbetreiber zur Netzanbindung von Offshore-Anlagen im Sinne von § 3 Nr. 9 EEG 2009.

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Rechtsprechung– 12 U 85/09
Aktenzeichen: 12 U 85/09

Sachverhalt: Zur Frage, ob die Klägerin einen Anspruch auf vorläufigen Anschluss ihrer Photovoltaikanlage an das Stromnetz der Beklagten gemäß §§ 5 Abs. 1, 59 Abs. 1 EEG 2009 hat.

Ergebnis: Verneint.

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Aufsatz

Der Beitrag untersucht den Rechtscharakter der Ergänzung, die der BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. mit Wirkung zum 1. Januar 2009 zu den Technischen Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz (TAB) 2007 herausgegeben hat.

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Gesetz: Bund
Textfassung vom:
Urheber: Bund

Gesetz zum Ausbau von Energieleitungen (Energieleitungsausbaugesetz - EnLAG) vom 21. August 2009 (BGBl. I S. 2870), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung vom 8. Mai 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 151) geändert worden ist.

 

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Aufsatz
Die Vorschriften des EEG 2004 wurden durch das EEG 2009 in der Anzahl erheblich erhöht, neu strukturiert und teils im Wortlaut geändert.
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Rechtsprechung– 14 U 96/08
Aktenzeichen: 14 U 96/08
Gesetzesbezug: EEG 2000

Zu §§ 3 Abs. 1 S. 4 , 10 EEG 2000, § 280 Abs. 1 BGB (hier: Der Netzbetreiber sei ohne konkrete Anfrage des Einspeisewilligen von sich aus nicht verpflichtet, letzterem den günstigsten Verknüpfungspunkt mitzuteilen.

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