Die im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie von der Consentec GmbH und der R2B EnergyConsulting GmbH durchgeführte Studie analysiert technische Integrationsanforderungen, erforderliche Anpassungen politischer Rahmenbedingungen und ökonomische Auswirkungen unterschiedlicher Anteile Erneuerbarer Energien (25 % bis 50 %) am Stromverbrauch bis zum Jahr 2020.
Vereinbarung von Blindarbeitsentgelt in Einspeisevertrag (AGB); Aufrechnung gegen Einspeisevergütung
Leitsätze des Gerichts:
Der Autor geht in seinem Beitrag der Frage nach, welche Einsparungen durch den Einsatz sogenannter Smart Meter bei der Optimierung des Strombezugs bzw. des Eigenverbrauchs durch die Kundinnen und Kunden möglich sind.
Zu der Frage, ob die Zurverfügungstellung einer im Netz vorhandenen Erdschlusskompensationsanlage zwecks Erdschlusskompensation der Anschlussanlage zwischen der Anlage und dem Netz des Netzbetreibers eine Maßnahme des Netzausbaus gem. § 13 Abs. 2 EEG 2004 ist, deren Kosten der Netzbetreiber zu tragen hat (hier verneint).
Die Clearingstelle EEG hat am 6.
Zu der Frage, ob der Netzbetreiber im Rahmen des Anschlusses einer Fotovoltaikanlage die Kosten für eine Trafostation auf dem Grundstück des Anlagenbetreibers und für eine Mittelspannungsleitung von der Trafostation bis zum Umspannwerk des Netzbetreibers tragen muss (hier: verneint.
Die Autoren untersuchen in ihrem Beitrag, ob über die Anreizregulierungsverordnung (ARegV) hinaus Instrumente zum Anreizen von Investitionen in den Ausbau der Stromübertragungsnetze erforderlich seien.
Die Autoren diskutieren in ihrem Beitrag freiwillige Abregelungsvereinbarungen (FAV) zur Erhöhung der Marktkonformität des deutschen Fördersystems der erneuerbaren Energien (EE).
Die Autoren gehen in ihrem Beitrag ausführlich auf die Problematik der Zuweisung des nach dem EEG richtigen Netzverknüpfungspunkts ein. Häufig werde der durch den Netzbetreiber zugewiesene Netzverknüpfungspunkt von Betreiberinnen und Betreibern von Biogasanlagen ungeprüft akzeptiert, was aus Sicht der Autoren einen Fehler darstelle.
Die Autoren stellen eine technische Variante der Biogasbereitstellung vor, bei der ein Festbettreaktor zur Anwendung kommt. Ziel der Anlagentechnik sei es, eine flexible, verbrauchsorientierte Biogasproduktion zur Erzeugung von Spitzenlaststrom zu erreichen.
In seinem Beitrag beschreibt der Autor die zunehmende Abregelung von Windenergieanlagen im Rahmen des Einspeisemanagements auf Grundlage des § 11 EEG 2009. Er diskutiert in diesem Zusammenhang u.a. die Rolle der Netzbetreiber, der Politik und der Bundesnetzagentur.
Ja, wenn und soweit sie ein in der Bundesrepublik Deutschland gelegenes Stromnetz für die allgemeine Versorgung betreiben.
Die Clearingstelle EEG hat auf ihrer Sitzung vom 29. September 2011 beschlossen, das Empfehlungsverfahren 2011/2 in zwei Verfahren aufzuteilen: Im Verfahren 2011/2/1 werden die Verfahrensfragen 1 und 2, im Verfahren 2011/2/2 wird die Verfahrensfrage 3 aus dem Eröffnungsbeschluss vom 11. Februar 2011 beantwortet. Die Empfehlung 2011/2/1 wurde auf derselben Sitzung vom 29. September 2011, die Empfehlung 2011/2/2 am 30. März 2012 beschlossen.
Der Autor untersucht unter Einbeziehung der einschlägigen Rechtsprechung die Frage, in welchen Konstellationen zivilrechtliche Schadensersatzansprüche bei einer fehlerhaften Bestimmung des Netzverknüpfungspunktes für EEG-Anlagen bestehen können. Hierzu entwickelt er zunächst eine Kasuistik möglicher Pflichtverletzungen des Netzbetreibers bei der Bestimmung des Netzverknüpfungspunktes.
Im Sondergutachten "Wege zur 100 % erneuerbaren Stromversorgung" entwickelt der Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) auf Grundlage acht verschiedener, vom DLR im Auftrag des SRU erstellter technisch-ökonomischer Szenarien (vorab veröffentlicht im Mai 2010 in der Stellungnahme Nr. 15 des SRU) acht Handlungsempfehlungen für die deutsche und europäische Energiepolitik zur Erreichung einer 100% erneuerbaren Stromversorgung in Deutschland.
Die Clearingstelle EEG hat am 29. September 2011 die Empfehlung zu dem Thema „Netzverknüpfungspunkt gemäß § 5 Abs. 1 EEG 2009“ beschlossen.
In seinem Beitrag diskutiert der Autor den Entschädigungsanspruch von Biogasanlagenbetreibern und -betreiberinnen im Falle einer Abschaltung durch den Netzbetreiber. Dabei kommt er zu dem Ergebnis, dass nur in Fällen des Einspeisemanagements nach § 11, 12 EEG 2009 eine hinreichende Rechtsgrundlage für einen Schadensersatz besteht.