Der zweite Teil des Artikels (Teil 1 siehe hier) beleuchtet mögliche Strategien der Windfirmen, um den anstehenden technischen Herausforderungen zu begegnen. Beschrieben wird u.a. das Bestreben der Branche, den Schwerpunkt auf die Weiterentwicklung von Turbinen-Leistungen zu setzen.
Im vorliegenden Votumsverfahren wurden der Clearingstelle EEG die Fragen vorgelegt, ob die Holzvergasungsanlage der Anlagenbetreiberin gemäß § 3 Nr. 5 EEG 2012 in Betrieb genommen worden ist sowie bejahendenfalls, ob der Inbetriebnahmezeitpunkt der Anlage nach deren Versetzung in eine Halle fortgilt und der zum Inbetriebnahmezeitpunkt maßgebli
Die Autoren beschäftigen sich mit der Frage, welchen Typus von Anlagen Stromspeicher rechtlich darstellen.
Der Autor setzt sich mit den in § 36 g EEG 2017 festgelegten besonderen Ausschreibungsbedingungen für Bürgerenergiegesellschaften mit dem Ziel der Akzeptanzsteigerung für Windenergieanlagen vor Ort auseinander. Hierbei werden insbesondere die drei Schwerpunkte erleichterte Gebote, Modifikation der Sicherheitsleistung sowie gelockerte Anlagenbindung und- realisierung beleuchtet.
Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob die Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie, die auf Gebäuden angebr
Der Autor stellt in seinem Artikel anhand des Beispiels eines Nachbarschaftsnetzwerks in New York vor, wie dezentrale Energieversorgung mit Prosumern, die gleichzeitig Erzeuger und Verbraucher sind, realisiert werden kann. Hierbei sei die Blockchain-Technologie zur Erfassung und Verarbeitung von Messdaten und bilanziellem Energieaustausch zwischen den (Wohn)-Einheiten von zentraler Bedeutung.
Der Artikel stellt das Ergebnis eines flächendeckenden Funktionstests zur Fernsteuerbarkeit von EEG-Anlagen vor. Der Verteilnetzbetreiber (VNB) habe über 2.800 Biomasse-, Photovoltaik-, Windenergie- und Wasserkraftanlagen ab einer Leistung von 100 kW hinsichtlich der Reaktion auf an die Funkrundsteuerempfänger (FRE) gesendete Signale zur Leistungsreduktion der entsprechenden Anlagen überprüft.
Die Autorin erläutert den rechtlichen Hintergrund des elektronischen Herkunftsnachweisregisters sowie dessen Funktionsweise. Dabei geht sie darauf ein, was ein Herkunftsnachweis ist, woher Energieerzeuger oder Elektrizitätsversorger diese Herkunftsnachweise bekommen und welche Angaben der Herkunftsnachweis enthält. Zudem stellt sie die Systematik des Herkunftsnachweisregisters dar und zeigt, welche Praxisprobleme sich bei der Umsetzung bereits abzeichnen.
Die Clearingstelle EEG hat am 9. Mai 2017 die Empfehlung zu dem Thema »Anwendungsfragen des MsbG für EEG-Anlagen, Teil 1« beschlossen.
Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob das von der Anlagenbetreiberin vorgeschlagene Messkonzept für mehrere dem Marktintegrationsmodell unterfallende PV-Installationen sowie mehrere Anlagen mit kaufmännisch-bilanzieller Weitergabe in einer Kundenanlage den gesetzlichen Anforderungen des § 33 Abs. 4
Der Artikel geht auf Funktion und Vorteile eines intelligenten Energiemanagementsystems für einen wirtschaftlich optimierten Betrieb zur Eigenverbrauchssteigerung bei einem kombinierten Photovoltaik-Batteriespeichersystems ein. Dies könne durch das sogenannte »Smart Energy System« erreicht werden, welches die Lade- und Entladezyklen der Batterie mit Hilfe von Prognosen der individuellen Lastgänge optimieren könne. Der Autor schildert die Funktionsweise des Systems und geht weiterhin auch auf den Nutzen der Vermeidung von Abregelungsverlusten ein.
Der Autor widmet sich in diesem Artikel der Inbetriebnahme von Batteriespeichersystemen. Dabei stellt er die Notwendigkeit der Einhaltung installationstechnischer Vorschriften für Batteriespeichersysteme heraus. So sei deren Installation und Inbetriebnahme ausschließlich durch eine geschulte Elektrofachkraft durchzuführen; dabei seien die Anweisungen des Herstellers strikt zu befolgen. Weiterhin gebe es zahlreiche Normen, Richtlinien etc., die je nach System und Einsatzbereich zu beachten seien.
Der Artikel thematisiert den Wechsel vom derzeitig geltenden Vergütungssystem hin zu einem Ausschreibungsmodell für deutsche Windenergieprojekte. Verwiesen wird u.a auf den Rückgang des Ausbaus aufgrund einer zukünftigen Zubaugrenze sowie den Druck auf Hersteller, ihre Anlagen kostenbedingt weiter technisch zu optimieren. (Teil 2 siehe hier).
Die Autoren analysieren in ihrem Beitrag die Frage, wie groß der Eigenstrombedarf eines kompletten Solarspeichersystems in der Regel ist und wie sich die Verluste zusammensetzen. Diese Informationen seien nur schwer zugänglich, was auch auf die große Variabilität des Wertes aufgrund der unterschiedlichen Speichersysteme und Betriebsweisen zurückzuführen ist. Unter anderem seien neben dem Verbrauch im Standbymodus auch der Strombedarf des Wechselrichters, der Regelung (Batteriemanagementsystem), des Internetanschluss und des Zählers zu berücksichtigen.
Der Autor stellt das Solarspeichertestprojekt »Safety First« des Karlsruher Institut für Technologie (KIT) vor. Das seit Oktober 2015 laufende Forschungsprojekt habe das Ziel, mit Hilfe geeigneter Testverfahren die Sicherheit, Performance und Netzdienlichkeit von Solarspeichern für private Anwender zu testen und zu evaluieren.
Dieser Beitrag behandelt Strategien, mit denen Bürgerprojekte den Herausforderungen des Ausschreibungssystems für erneuerbare Energien begegnen können. Erwähnt wird u.a. ein Projektierer, welcher sich auf Anlagengrößen kleiner 750 KW spezialisiert, damit Anlagenbetreiber (weiterhin) feste Einspeisetarife realisieren können.
Durch das Gesetz zur Änderung der Bestimmungen zur Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung und zur Eigenversorgung wurde das KWKG 2016 und das EEG 2017 geändert. Die Änderungen sind zum 1. Januar 2017 in Kraft treten.
Im Anhang finden Sie die veröffentlichten Dokumente des Gesetzgebungsverfahrens. Die Anhänge aktualisieren bzw. ergänzen wir regelmäßig.
Der Autor erläutert in seinem Beitrag den wesentlichen Inhalt der neuen gesetzlichen Regelungen der sog. kleinen Novelle, die im Herbst 2007 inkraftgetreten ist, und stellt diese in Bezug zu Ihren praktischen Konsequenzen für die Verfahrensbeteiligten im Genehmigungsverfahren. Hierbei geht er unter anderem auf die behördliche Ermessensausübung, Fehlerfolgen und die strategischen Verfahrensoptionen des Antragsstellers ein.
Auf Ersuchen eines Gerichts hat die Clearingstelle EEG eine Stellungnahme zu der Frage abgegeben, ob sich bereits aus den zur Gerichtsakte gereichten Unterlagen über die örtliche Netzsituation unzulässige Spannungsanhebungen ergeben mit der Folge, dass jegliche Einspeisung des Solarparks vor Fertigstellung des Umspannwerks nicht netzverträglich gewesen sei (so die Beklagte), oder ob es technisch möglich gewesen wäre, (ggf.
Der Autor stellt in seinem Beitrag wesentliche Inhalte der zum 01. Januar 2016 in Kraft getretenen Novelle des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) dar. Entlang der neu geschaffenen Gesetzesstruktur wird auf den Förderrahmen für KWK-Anlagen, Wärme-/Kältenetze sowie -speicher eingegangen.
Die Autoren untersuchen die neue Regelung des § 7 Absatz 3 KWKG, mit dem der Zubau von Blockheizkraftwerken bis 2 kW elektrische Leistung unterstützt werden soll. Dabei bewerten sie die Regelung und setzen sie in den Kontext vergleichbarer energierechtlicher Vorschriften sowie prüfen, ob das Instrument auf weitere Regelungsbereiche zur Förderung von Erneuerbaren Energien und Energieeffizienz übertragbar ist.
Die Autoren geben einen Überblick über das Förderregime sowie über die Hintergründe und die wesentlichen Änderungen der Novellierung des KWKG 2012.
Die Autoren geben einen Überblick über die Probleme des Marktprämienmodells nach dem EEG 2012. Dabei gehen sie zunächst auf die Herausforderungen von Markt- und Systemintegration ein bevor sie das Marktprämienmodell des EEG 2012 erläutern und auf dessen Zielaspekte eingehen.
Die Autoren geben einen Überblick über die seit dem 1. Januar 2012 geltenden, neuen Vorgaben zur Messung des in Biogas- bzw. EEG-Anlagen erzeugten Stroms und zum Messstellenbetrieb. Dabei beziehen sie sich auch auf eine Empfehlung 2012/17 der Clearingstelle EEG vom 18.
Zu der Frage, ob ein Anspruch auf Einspeisevergütung nach § 32 Abs. 1 Nr. 3 c) EEG 2012 in der bis zum 31.