Der Autor geht in seinem Beitrag auf verschiedene Möglichkeiten zur Speicherung von Strom aus Erneuerbaren Energien bei Netzüberlastung ein. Dabei diskutiert er auch die Möglichkeit, vorhandene Kanalsysteme mit Schiffshebewerken und Schleusen - ähnlich wie im Fall von Pumpspeicherkraftwerken - zur Energiespeicherung in Form von potentieller Energie des (hochgepumpten) Wassers zu nutzen.
Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob der Anlagenbetreiber für den in seiner Fotovoltaikanlage erzeugten Strom gegen den Netzbetreiber einen Anspruch auf Zahlung der erhöhten Mindestvergütung gemäß § 11 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. §§ 11 Abs. 2 Satz 1, 5 Abs. 1 Satz 1 EEG 2004 (sog. Bonus für Fassadenanlagen) hat (im konkreten Fall bejaht).
Die Bundesnetzagentur schlägt aufgrund der zunehmenden strukturellen Probleme bezüglich der Prognose, Vermarktung und Abrechnung von Strom aus PV-Anlagen mit bereits spürbaren Auswirkungen auf die Systemsicherheit die Einführung eines Referenzmessverfahrens vor.
Zu der Frage, ob gem. § 11 Abs. 2 Satz 2 EEG 2004 ein Anspruch auf erhöhte Mindestvergütung besteht, wenn die betroffene Fotovoltaikanlage keinen wesentlichen Bestandteil des Gebäudes darstellt (hier verneint).
In der Studie werden die aktuellen Stromgestehungskosten für Photovoltaik, Windenergieanlagen und solarthermische Kraftwerke analysiert und anschließend die Entwicklung für 2020-2030 prognostiziert.
Im Sondergutachten "Wege zur 100 % erneuerbaren Stromversorgung" entwickelt der Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) auf Grundlage acht verschiedener, vom DLR im Auftrag des SRU erstellter technisch-ökonomischer Szenarien (vorab veröffentlicht im Mai 2010 in der Stellungnahme Nr. 15 des SRU) acht Handlungsempfehlungen für die deutsche und europäische Energiepolitik zur Erreichung einer 100% erneuerbaren Stromversorgung in Deutschland.
Zur Frage, ob PV-Module i.S.d. § 11 Abs. 2 EEG 2004 „ausschließlich an oder auf einem Gebäude angebracht“ sind, wenn sie an einer als Unterstand genutzten Stahlkonstruktion angebracht sind, welche u.a. Längst
Die Möglichkeit, anstatt einer Umweltgutachter-Bescheinigung geeignete Herstellerunterlagen einzureichen (Anlage 3 Nr.II.1 Satz 3), gilt ausdrücklich nur für den Nachweis über den KWK-Stromanteil (also, darüber, inwieweit es sich um »Strom im Sinne des KWKG« handelt, Anlage 3 Nr. I.1).
Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob die Anlagenbetreiber einen Anspruch gegen den Netzbetreiber auf Zahlung der erhöhten Einspeisevergütung (»KWK-Bonus«) nach § 8 Abs. 3 Satz 1 EEG 2004 i. V. m.
Zur Berücksichtigung von Darstellungen in einem in Aufstellung befindlichen Flächennutzungsplan als einem privilegierten Außenbereichsvorhaben (hier: Errichtung von Windkraftanlagen) entgegenstehender öffentlicher Belang.
In dem Artikel beschreiben die Autoren die Möglichkeiten des Einsatzes von elektronischen Haushaltszählern (eHZ) für PV-Anlagen, die entweder in Volleinspeisung oder Eigenverbrauch mit Überschusseinspeisung betrieben werden.
Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob die Anlagenbetreiberin gegen den Netzbetreiber einen Vergütungsanspruch gemäß § 7 EEG 2004 hat, wenn die Stromerzeugung nicht ausschließlich mittels Erneuerbarer Energien, sondern unter Verwendung auch fossiler Einsatzstoffe mittels eines erst nachträglich auf die Notwendigkeit fossiler Zünd- und Stützfeuerung umgerüsteten Motor
Zu der Frage, ob der Netzbetreiber die aufgrund eines Einspeisevertrages gegenüber dem Anlagenbetreiber geübte Abrechnungspraxis unter Berufung auf den Änderungsvorbehalt im Einspeisevertrag ändern kann (hier verneint: Der Netzbetreiber habe den Anlagenbetreiber davon enthoben, die vertraglich für die Fälligkeit der Abschläge vorgesehene Rechnung zu stellen, indem er die aufgrund der ebenfalls vertraglich vereinbarten Fernauslesung jederzeit zur Verfügung stehenden Messdaten ausgelesen und die Rechnung in Form von monatlichen Gutschriften selbst erstellt habe.
Der Autor stellt ein von Stadtwerken betriebenes Heizkraftwerk vor, dass erstmals Häckselgut aus der Schilfpflanze Miscanthus einsetze und geht dabei auf technologische und wirtschaftliche Aspekte dieses Projektes ein.
Der Autor gibt in seinem Betrag einen Überblick über die wesentlichen, Anfang November 2010 auf den 19. Windenergietagen in Bad Saarow vorgestellten und diskutierten Themen. Dazu gehörten die Onshore-Stromproduktion in Wäldern, tierökologische Abstandskriterien sowie die Möglichkeit der Direktvermarktung von Windstrom vor dem Hintergrund der steigenden EEG-Umlage.