Viele Wege führen vom Biogas zum nahezu reinen Methan. Manche sind Stand der Technik, andere sind neu. Der Beitrag stellt die Aufbereitungsverfahren - Druckwechselabsorption, Druckwasserwäsche, Genosorb- oder Selexolwäsche sowie Aminwäsche - vor und erklärt die Vor- und Nachteile.
Mit der stufenweisen Liberalisierung des Zähler- und Messwesens seit 2005 hat der Gesetzgeber die wettbewerbsrechtliche Freigabe eines vielseitigen Marktbereichs im Umfeld von Netzbetrieb und Energiebelieferung im Blick.
Nachdem sich die Auseinandersetzung mit der Frage nach der planungsrechtlichen Minimierung möglicher Konflikte im Umfeld von Bioenergieanlagen in der Fachliteratur bisher nur selten wiederfindet, untersucht dieser Beitrag nach einer Einordnung der Bedeutung von Bioenergieanlagen in der (künftigen) Energieversorgung die Möglichkeiten der Standortsteuerung für solche Anlagen.
Sind die Windkraftanlagen nach der Aufstellung durch den Betreiber auf den nicht ihm gehörenden, sondern von ihm gemieteten Grundstücken sonderrechtsfähig oder gehen die Anlagen in das Eigentum der Grundstückseigentümer über (§ 946 BGB)?
Je nach Ergebnis ist damit auch die Frage beantwortet, ob der Betreiber die Windkraftanlagen seiner finanzierenden Bank als Sicherheit übereignen kann oder nicht.
In der Abhandlung geht es um die Anwendbarkeit und Abwägungsrelevanz von § 43 S. 3 i.V.m. § 21a Abs. 4 EnWG. Auf das am 17. Dezember 2007 in Kraft getretene Infrastruktur-Planungsbeschleunigungsgesetz (IPBG) wird im ersten Teil eingegangen.
Zum Rechtsschutz eines Naturschutzverbandes gegen den Planfeststellungsbeschluss zum Neubau einer Hochspannungsleitung (hier: Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung erfolglos).
Aspekte des Gewässerschutzes und der Gewässernutzung beim Anbau von Energiepflanzen. Ergebnisse eines Forschungsvorhabens im Auftrag des Umweltbundesamtes (UBA). Arbeitsberichte aus der vTI-Agrarökonomie 3/2008.
Begünstigt durch politische, wirtschaftliche und ökologische Forderungen wird Elektroenergie in städtischen Versorgungsgebieten heute zunehmend von dezentralen Energieerzeugungsanlagen (DEA) auf der Mittel- und Niederspannungsebene kundennah ins Netz eingespeist. Die vorhandenen Verteilungsnetze, in die die DEA integriert werden, sind in ihrer heutigen Form historisch gewachsen und somit für zentrale Energieerzeugung ausgelegt.
Deshalb muss überprüft werden, ob und inwieweit die vorhandenen Netzstrukturen eine steigende Anzahl von DEA ohne Beeinträchtigung der Funktionalität aufnehmen können.
Der Beitrag beschäftigt sich mit ausgesuchten Problemen, die sich bei der Errichtung und dem Betrieb von Windenergieanlagen im Planungsrecht und im Immissionsschutzrecht ergeben und zu denen die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung Anlass hatte, Stellung zu nehmen.
Die Verwendung von Biomasse soll einen Beitrag dazu leisten, in der EU den Anteil an erneuerbaren Energien am Primärenergieeinsatz bis 2020 auf 20% zu steigern. Schon heute zeigt die Biomassenutzung bereits eine dynamische Entwicklung. Diese ist nicht nur aus Klimaschutzgründen sondern auch im Hinblick auf die Ressourcenverknappung und die Energiesicherheit zu begrüßen. Gerade wegen dieser vielversprechenden verschiedenen Möglichkeiten ist jedoch eine gesetzliche Steuerung notwendig.
Sie können den Verlauf des gesamten Rechtsetzungsverfahrens auf der Website des Europäischen Parlaments nachverfolgen (nur Englisch oder Französisch). Nachfolgend finden Sie eine kurze Übersicht über den Verlauf des Rechtssetzungsverfahrens bis zur Beschlussfassung:
Die auf § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO gestützten Beschwerden gegen die Nichtzulassung der Revision bleiben ohne Erfolg.
Bei den nicht förmlich unter Landschaftsschutz gestellten Flächen stellt die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes keine Beeinträchtigung eines öffentlichen Belangs im Sinne von § 35 Abs.
Im Rahmen der Umsetzung des Integrierten Energie-und Klimaprogramms (IEKP), das insgesamt 21 Maßnahmen im Bereich des Klimaschutzes umfasst, hat die Bundesregierung am 5.12.2007 den Entwurf einer Neufassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) beschlossen.
Pünktlich zur internationalen Klimakonferenz auf Bali hat die Bundesregierung am 5.12.2007 mit dem „Integrierten Energie- und Klimaprogramm“ (IEKP) ein umfassendes Gesetzes- und Verordnungspaket zum Klimaschutz verabschiedet. Neben den darin enthaltenen Novellen des Erneuerbare-Energien- und Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes ist ein weiterer zentraler Baustein für die Erreichung der nationalen Klimaschutzziele die Minderung der energiebedingten CO2-Emissionen des Gebäudesektors: Neben einer Erhöhung der Energieeffizienz durch eine Verschärfung der Energieeinsparverordnung will der Bund hier den Anteil erneuerbarer Energien an der Wärmeversorgung erhöhen.
Ob eine sonst nicht unternehmerisch tätige Person, die im Jahr 1997 auf dem Dach ihres selbstgenutzten Eigenheims eine Fotovoltaikanlage betrieb und den erzeugten Strom teilweise gegen Vergütung in das öffentliche Stromnetz eingespeist hat, als Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuerrechts anzusehen war, bleibt offen.
Ein Vorsteuerabzug aus einer 1997 vorgenommenen Anschaffung einer Fotovoltaikanlage, der erstmals in einer im Jahr 2002 abgegebenen Umsatzsteuererklärung für das Jahr 1997 geltend gemacht wird, ist nicht möglich.
Leitsätze (Auszug): Lässt eine Fernwärmeversorgungssatzung keine Ausnahmen vom Anschluss- und Benutzungszwang für die nachträgliche Nutzung regenerativer Energiequellen durch bereits angeschlossene Grundstücke zu, entspricht sie insoweit nicht der landesrechtlich gebotenen Ausgestaltung des Anschluss- und Benutzungszwangs unter Berücksichtigung von §§ 3 Satz 3, 35 AVBFernwärmeV und der Staatszielbestimmungen in Art. 31 Abs. 3 ThürVerf bzw.
Zur Bestimmung des Zeitpunkts der Inbetriebnahme einer Biomassanlage nach § 3 Abs. 4 EEG 2004 (hier: Betrieb mit Erneuerbaren Energieträgern maßgeblich).
Die Studie »Umweltschutz im Planungsrecht - Die Verankerung des Klimaschutzes und des Schutzes der biologischen Vielfalt im raumbezogenen Planungsrecht« befasst sich im Auftrag des Umweltbundesamtes in Form eines juristischen Kurzgutachtens mit der Fragestellung, inwieweit das raumbezogene Gesamt- und Fachplanungsrecht die Maßnahmen und Instrumente, die zum Schutz des Klimas und der biologischen Vielfalt geschaffen wurden, in ihrer Wirkungsweise unterstützt oder auch hemmt.
Der EuGH hat das dem EEG und dem KWKG zu Grunde liegende Modell der so genannten festen Einspeisetarife im PreussenElektra-Urteil vom März 2001 für mit dem EG-Recht vereinbar erklärt und insbesondere einen Verstoß gegen
Leitsätze (Auszug): Für die Verlegung von Erdkabeln kann ein Planfeststellungsverfahren "optional" durchgeführt werden, wenn der Vorhabenträger einen feststellungsfähigen Plan einreicht. Sieht das Gesetz, wie in § 43 Satz 3 EnWG, nur die Möglichkeit der Planfeststellung vor, sind Zweifel dahingehend, das es zur Verwirklichung des Vorhabens einer Planfeststellung oder einer -genehmigung nicht bedarf, von vornherein ausgeschlossen.