Referentenentwurf zum Umweltgesetzbuch (UGB 2009). Das Bundesumweltministerium (BMU) hat den Referentenentwurf für das Umweltgesetzbuch (UGB) fertig gestellt und den Ressorts zugeleitet. Der Entwurf ist innerhalb der Bundesregierung noch nicht abgestimmt.
Zur Frage, ob nachgeführte Fotovoltaikanlagen, die auf Stahlpfählen („Modulbäume“) angebracht sind, die ihrerseits mit Dachflächen verbunden worden sind, Gebäudeanlagen i.S.d. § 11 Abs. 2 EEG darstellen (hier unbeschadet der möglichen Gebäudeeigenschaft der gesamten baulichen Anlage mangels einer „ausschließlichen Anbringung“ der Anlagen „an oder auf einem Gebä
Klimaschutz wird immer mehr auch zu einer Aufgabe der Raumplanung. Besonders deutlich wird dies am Beispiel der Planungen für den Ausbau der Offshore-Windenergienutzung in der deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ). Nach § 18a ROG sind in der AWZ Ziele und Grundsätze der Raumordnung aufzustellen.
Die Verwendung von Biomasse als Energiequelle soll bei der Verwirklichung der nationalen und internationalen Klimaschutzziele einen Beitrag leisten, und schon heute zeigt die Biomassenutzung eine dynamische Entwicklung. Aus Sicht des Verfassers ist dies neben dem klimaschützenden Effekt auch im Hinblick auf Energiesicherheit und zunehmende Ressourcenverknappung zu begrüßen. Gerade wegen der vielversprechenden Einsatzmöglichkeiten bedürfe es hier jedoch der gesetzlichen Steuerung.
Der Beitrag geht der Frage nach, welche weiteren Einsatzstoffpotenziale zum Ausbau der Strom- und Wärmeerzeugung auf Basis von Biomasse erschlossen werden müssen. Algenöl könnte ein zukünftiger Einsatzstoff für Biomasseanlagen sein.
Ausgehend von einer kurzen Darstellung des Geschäftsmodells der Gasäquivalentnutzung erläutert der Artikel die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Einspeisung von Biogas in das Erdgasnetz. Im Folgenden werden dann zwei Möglichkeiten - das "Transportmodell" und das von den Autoren entwickelte "Zertifikatenmodell" - vorgestellt, nach denen die Betreiber eines BHKW die Biogasverstromung nachweisen können, und gegeneinander abgewogen.
Der Beitrag sieht nach dem ersten Boom der Kraft-Wärme-Kopplung mittels Gas- und Dieselmotoren nun einen neuen Trend hin zu Pflanzenöl-Blockheizkraftwerken. Am Beispiel eines Herstellers von Blockheizkraftwerken (BHKW) und zweier beispielhafter Projekte werden die umwelt- und klimaschonenden Potenziale sowie wichtige technisch-ökonomische Aspekte dieses Kraftwerktyps aufgezeigt.
Der Verfasser beschäftigt sich insbesondere mit der Frage, unter welchen Voraussetzungen sich das immissionsschutzrechtliche Genehmigungserfordernis auch auf Einrichtungen erstreckt, die neben einer dienenden Funktion für eine andere Haupteinrichtung auch eine eigenständige Funktion als genehmigungsbedürftige oder nicht genehmigungsbedürftige Anlage im Sinne einer Haupteinrichtung innehaben.
Nachbarschutz gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung von Windkraftanlagen; hier: Beeinträchtigung der gewerblichen (Büro-)Nutzung durch Lärm, Schattenwurf und möglichen Eisabwurf
Zur Frage, ob der Netzbetreiber vor Abschluss eines Netzanschlussvertrages, mit dem dem Anlagenbetreiber die Netzausbaukosten auferlegt werden, nach Treu und Glauben verpflichtet ist, den Anlagenbetreiber über die gesetzliche Kostentragungsregelung aufzuklären, mit der Folge, dass der Anlagenbetreiber bei fehlender Aufklärung den Vertrag anfechten kann (hier bejaht).
Zur Frage, ob für den Zeitraum des Anfahrens der Biomasseanlage ein Vergütungsanspruch nach dem EEG 2004 besteht, wenn währenddessen Heizöl eingesetzt wird (hier mangels Inbetriebnahme verneint).
Ziel der Studie ist es, die Entwicklungen, die aus der Umgestaltung des Energiesektors folgen, aufzuzeigen und ihre volkswirtschaftlichen Konsequenzen zu analysieren. Aus der Analyse werden zwei Handlungsempfehlungen gezogen:
1. Die Energiepolitik erfordert einen deutlichen Ausbau der regenerativen Energien, deutliche Effizienzsteigerungen im Energieverbrauch und darüber hinaus den Einsatz von Gas und Kohle als Brückentechnologien. In allen drei Bereichen besteht erheblicher Forschungsbedarf.
Zur Frage, ob die Errichtung eines Umspannwerkes unter die Pflicht zum Netzausbau nach § 4 Abs. 2 Satz 4 EEG fällt (hier bejaht). Zur Frage, ob der Anlagenbetreiber bei unterbliebenem Netzausbau Ansprüche auf Schadensersatz gegen den Netzbetreiber hat (hier dem Grunde nach bejaht).
Zur Zuerkennung der besonderen Ausgleichsregelung nach § 11a EEG 2000 als Ermessensentscheidung und mit Rückwirkung auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes (vom Gericht beides verneint: Bei der Entscheidung darüber, ob den berechtigten Unternehmen die besondere Ausgleichsregelung nach § 11 a zugute kommen soll, handele es sich um eine sogenannte gebundene Entscheidung, das heißt, dass berechtigte Unternehmen hat, wenn es die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt, einen Anspruch auf Begrenzung der
Das in den §§ 43 ff. EnWG a.F. bisher nur rudimentär geregelte Zulassungsrecht für bestimmte Hochspannungsfreileitungen und Erdgashochdruckleitungen wurde durch das im Dezember 2006 in Kraft getretene Infrastrukturplanungsbeschleunigungsgesetz neu gefasst. Neu aufgenommen wurden zudem sachlich und räumlich beschränkt geltende Regelungen für die Zulassung von Erdkabeln.
Bei nach dem BImSchG genehmigungsbedürftigen Anlagen ist die Immissionsschutzbehörde auch für die Erteilung einer Befreiung von naturschutzrechtlichen Verboten (§§ 42 und 62 BNatSchG i.V.m. Art. 12 Abs. 1 FFH-RL) allein sachlich zuständig.
Die Errichtung von Windenergieanlagen im Lebensraum von Fledermäusen wird vom Verbot des § 42 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG i.V.m. Art 12 Abs. 1 FFH-RL erfasst.
Entscheidet die Oberste Naturschutzbehörde anstelle der sachlich zuständigen Immissionsschutzbehörde über einen Antrag auf Befreiung von einem naturschutzrechtlichen Verbot,
Zu den Voraussetzungen der Netzausbaupflicht. Zu Bestimmung und Darlegungslast hinsichtlich der wirtschaftlichen Zumutbarkeit (hier: Netzbetreiber muss darlegen, dass der Wert des erzeugten Stroms die Ausbaukosten in überschaubarer Zeit nicht erwirtschaften kann). Zur Frage, ob der Anlagenbetreiber gegen den Netzbetreiber Schadensersatzansprüche hat, wenn dieser das Netz pflichtwidrig nicht ausbaut (hier dem Grunde nach bejaht).
Der Beitrag untersucht, inwieweit die Regelung der Vergütung für die Verstromung von Biomasse im EEG geeignet ist, eine positive ökologische Gesamtbilanz der Biomassenutzung, die in der öffentlichen Diskussion zunehmend bezweifelt wird, sicherzustellen.
Der Beitrag geht zunächst auf die Gründe für die Reformbedürftigkeit der KWK-Förderung ein, ehe die aktuellen Entwürfe der SPD-Bundestagsfraktion und des BMWi einer kritischen Würdigung unterzogen werden.