Die Autorin erläutert in ihrem Beitrag kurzfristige Änderungen, die sich bei der EEG-2021-Novelle „auf den letzten Metern" vor der Verabschiedung des Gesetzes noch ergeben haben.
Die vorliegende Studie beschäftigt sich mit der Reduktion von Treibhausgasemissionen im Gebäudesektor in Europa. Um die europäischen Klimaschutzziele 2030 zu erreichen, müsse die Sanierungrate- und Tiefe deutlich beschleunigt werden. Gebäude sollten nach dem besten Energiestandard saniert werden und somit den höchsten Effizienzgrad für die jeweiligen Gebäudetypen erreichen. Auf die Installation neuer fossil-basierter Heizsysteme sei zu verzichten, da sie eine Lebensdauer von 15-20 Jahre aufweisen.
Die vorliegende Studie der Regionalen Kooperation Westküste stellt die Ergebnisse einer Untersuchung über die künftige Entwicklung der Wasserwirtschaft in der Region dar. Die vier westlichen Landkreise in Schleswig-Holstein verfügen demnach über erhebliche regenerativ produzierte Strommengen (v.a. aus der Windkraft) und versuchen die ersten real funktionierten Wasserstoff-Lieferketten auf lokalem Niveau aufzubauen. Dies geschehe in enger Kooperation mit regionalen Akteuren in Bereichen Abfallwirtschaft, ÖPNV und Logistik.
Die Clearingstelle EEG|KWKG pflegt ihre eigene Arbeitsausgabe des KWKG und macht diese auch allgemein zugänglich. Diese Fassung des Gesetzestextes unterscheidet sich in den folgenden Punkten von den Dokumenten, die Sie z.B.
Die Autoren stellen in ihrem Beitrag die Stellungnahme 2018/48/Stn vor, in der die Frage geklärt wurde, ob erstens das von der beklagten Anlagenbetreiberin installierte Solarlog-System die Anforderungen aus § 6 Abs. 1 Nr. 2 EEG 2012 erfüllt und ob zweitens die Errichtung einer
Die Autoren erläutern die rechtlichen Grundzüge des Redispatch, durch das Netzengpässe im Stromnetz bewältigt werden sollen, und die Veränderungen, die durch das Clean Energy Package der EU und das deutsche NABEG 2.0 zu erwarten sind (Redispatch 2.0).
Im Zwischenbericht „Der Systementwicklungsplan – Umsetzungsvorschlag für eine integrierte Infrastrukturplanung in Deutschland“ der Deutschen Energie-Agentur (dena), schlagen die Autoren die Einführung eines vorgelagerten Planungsprozesses – des Systementwicklungsplans (SEP) – vor, der den Energieinfrastrukturplanungsprozessen (NEP Strom, NEP Gas, NAP Verteilnetz, ggf.
Der Artikel berichtet über das Projekt „eFarm” zur Wasserstofferzeugung und -verteilung in Norddeutschland, dass den häufig vorkommenden überschüssigen Windstrom dieser Region mit Elektrolyse-Systemen kombiniere. Die Leistung der Elektrolyseure sei 225 kW und stelle ein Beispiel dezentraler Wasserstoffproduktion dar.
Portugal sei anhand seiner südlichen Lage einer der besten Orte Europas für die Stromerzeugung aus Sonnenkraft. Dies macht das Land zu einem perfekten Erzeuger von "grünem" Wasserstoff. Man realisiere zurzeit ein Großprojekt auf dem Gigawatt-Maßstab, wo Wasserstoff für den Verkauf in der EU produziert werde.
Der Aufsatz handelt von den Eckpunkten der Wasserstoff-Roadmap des Bundeslands Nordrhein-Westfalen. Das Bundesland zeichne sich durch mehrere wesentliche Standortvorteile aus, etwa sein Infrastrukturnetz, die Industriedichte und die Lage im Zentrum Europas. Dem Import von Wasserstoff werde allerdings eine große Rolle zukommen. Einige Kommentatoren der NRW-Roadmap loben, dass Gasspeicher zur Überbrückung von Dunkelflauten mitbedacht werden, während andere kritisch auf den Mangel an heimischer Wasserstoffproduktion hinweisen.
Der Artikel befasst sich mit Schäden an Solarmodulen, die insbesondere in den USA durch Hagelstürme verursacht werden. Es wird im Detail dargestellt, was geschieht, wenn ein Hagelkorn ein Modul trifft und welche Schäden dabei entstehen können. Viele Module seien nicht hinreichend ausgerüstet für Hagelstürme. Im Aufsatz wird dafür plädiert, Solarmodule stärker an lokal herrschende Wetterbedingungen anzupassen, und es werden verschiedene Ansätze zu einer stabileren Ausgestaltung der Solarmodule angeführt.
Der Artikel gibt einen Rückblick auf die weltweite Solarbranche im Jahr 2020 und identifiziert die zehn wichtigsten Trends und Einflüsse: die Wahl des US-Präsidenten, die Zunahme der Verpflichtungen zu CO2-Neutralität, stets komplexere Ausschreibungsverfahren, die Zunahme von Klimaanleihen, größere Solarmodule, eine Ausrichtung der Stromnetze auf erneuerbare Energien, die effizientere Herstellung von Solarzellen, das anhaltende Interesse an Perovskit-Solarzellen, Smart-Home-Technologie und das Rennen um de
Eine Technologie, die derzeit erste Schritte vom Labor zur kommerziellen Marktreife mache, sei die "Perowskit-Solarzelle". Bei Perowskite handele es sich um relativ häufig vorkommende Minerale, die den eher kurzwelligen, bläulichen Sonnenlichtanteil nutzen würden. Ein weiterer Aspekt sei, dass die Nutzbarmachung der Minerale deutlich weniger energieintensiv sei. Der Wirkungsgrad einer solchen Solarzelle liege bei rund 20 Prozent, Tandemzellen, die Perowskite und Silizium verbinden, erreichten einen Wirkungsgrad von 29,52 Prozent.
Der Autor befasst sich mit der Frage, welche rechtlichen Grenzen für den grundzuständigen Messstellenbetreiber bestehen, der in der Marktrolle des wettbewerblichen Messstellenbetreibers fungieren möchte. Er erläutert die unterschiedlichen Auffassungen hierzu und nimmt zu diesen Stellung.
Die Autorin diskutiert in ihrem Beitrag die Entscheidung des BGH zum Begriff der "unmittelbaren räumlichen Nähe" bei der Feststellung einer Anlagenzusammenfassung.
Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) hat das BfN-Skript „Akzeptanzfördernde Faktoren erneuerbarer Energien“ veröffentlicht. Die Erstellung wurde durch das BfN mit Mitteln des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) gefördert.
Die vorliegende Studie beschäftigt sich mit der Wirksamkeit bestehender Systeme zu CO2-Besteuerung. Die Autoren kommen zu dem Ergebnis, dass die Wirkung von CO2-Steuern überschätzt sei und sie keine ausreichenden Schübe für Innovation und den breiteren Einsatz emissionsfreier Technologien auslösen. Es bestünden zwar positive Auswirkungen auf den CO2-Ausstoß, dieser Effekt sei jedoch kurzfristig und schaffe lediglich Anreize für emissionsärmeres, jedoch nicht für emissionsfreies Verhalten.
Die Autoren stellen in ihrem Beitrag den Hinweis 2018/10 vor, in dem die Frage geklärt wurde, unter welchen Voraussetzungen die Stromverbräuche in sog. Allgemeinstromverbrauchseinrichtungen die Anforderungen für eine in Hinblick auf die EEG-Umlage privilegierte Eigenversorgung erfüllen.
Das Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften vom 21. Dezember 2020 (siehe Anhang) ändert durch Artikel 1 das Erneuerbare-Energien-Gesetz 2017 (EEG 2017), welches nunmehr als EEG 2021 am 1. Januar 2021 in Kraft trat (Urfassung).
Der Autor befasst sich mit dem neuen Gebäudeenergiegesetz und den damit einhergehenden Veränderungen. Nach einer einführenden Erörterung von Entstehungsgeschichte und unionsrechtlichem Hintergrund gibt er einen Überblick über die Neuregelung, mit besonderem Fokus auf den energetischen Mindestanforderungen an Gebäude (neue und bestehende Gebäude, weitere Anlagen, Ausnahmen und Befreiungen, Berechnungsmethoden).