Der Autor untersucht in seinem Beitrag rechtliche Risiken, die sich im Rahmen von Dachnutzungsverträgen, insbesondere bei Nutzung vorgefertigter Vertragsformulare, für beide Vertragsparteien ergeben können.
Zur Duldungspflicht von Grundstückseigentümern im Falle der Inanspruchnahme ihres Grundstücks zur Verlegung von Elektrizitätsleitungen gemäß § 8 Abs. 1 AVEltV (§ 12 Abs. 1 NAV). Leitsatz des Gerichts:
Das Gesetz zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie auf dem Gebiet des Umweltrechts sowie zur Änderung umweltrechtlicher Vorschriften ist am 17.08.2010 im Bundesgesetzblatt (BGBl. I S. 1163) veröffentlichten worden.
Der Beitrag zeichnet zunächst Änderungen vom EEG 2004 zum EEG 2009 bei der Definition des Anlagenbegriffs im technischen Sinne (nun § 3 Nr. 1 EEG 2009) sowie bei der vergütungsseitigen, fiktiven Zusammenfassung mehrerer Anlagen (nun § 19
Von sieben Mitgliedsinstituten (Fraunhofer IBP, Fraunhofer ISE, Fraunhofer IWES, ISFH, IZES gGmbH, ZAE Bayern und ZSW) des ForschungsVerbunds Erneuerbare Energien (FVEE) erstelltes Konzept für ein bis zum Jahr 2050 zu 100% auf erneuerbaren Energien
- Das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz vom 07.08.2008 (BGBl. I S. 1658) enthält hinsichtlich der Errichtung von Neubauten eine abschließende Regelung für die Verpflichtung, erneuerbare Energien einzusetzen.
- Die (landesrechtliche) Regelung des § 81 Abs. 2 HBO ermächtigt Gemeinden, satzungsrechtliche Vorgaben für die Verwendung bestimmter Heizungsarten aufzustellen.
Keine gesamtwirtschaftliche Betrachtung bei mehreren alternativen Verknüpfungspunkten im selben Netz
Zur Anwendbarkeit der gesamtwirtschaftlichen Betrachtung bei der Ermittlung des Verknüpfungspunktes gem. § 5 Abs. 1 EEG 2009 unter mehreren Verknüpfungspunkten im selben Netz (hier verneint: Der Gesetzgeber habe die erforderliche „technische Eignung“ des Verknüpfungspunktes i.S.v.
Die Europäische Kommission hat am 10.06.2010 zur Konkretisierung der Anforderungen an die Zertifizierung von flüssiger Biomasse und Biokraftstoffen nach der europäischen Richtlinie 2009/28/EG
Verordnung über die Anforderungen an eine nachhaltige Herstellung von flüssiger Biomasse zur Stromerzeugung (Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung - BioSt-NachV)
Leitsatz des Gerichts:
§ 59 Abs. 1 EEG gibt dem potentiellen Investor gegenüber dem Netzbetreiber keinen Anspruch auf die diesen für die Zukunft bindende Rechtsauskunft, er werde für die Vergütung des aus einer zu errichtenden Anlage zur Erzeugung erneuerbarer Energien gewonnenen Stroms diese Anlage als Einzelanlage werten.
Nein.
Zwar sind Netzbetreiber grundsätzlich verpflichtet, Anlagen unverzüglich vorrangig an ihr Netz anzuschließen, auch wenn wenn der Anschluss die Optimierung, Verstärkung oder den Ausbaus des Netzes im Sinne des § 12 EEG 2023 erfordert.
Zu der Frage, ob eine im Flächennutzungsplan ausgewiesene Windvorrangfläche als entgegenstehender „öffentlicher Belang“ gemäß § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB wirkt (hier verneint: Liege der geplante Standort einer Windenergieanlage außerhalb von Windvorrangflächen (Konzentrationsflächen), die in einem rechtswirksamen Flächennutzungsplan ausgewiesen sind, stünden diese bauplanungsrechtlichen Festsetzungen dem Vorhaben gemäß § 35
Anlagen, die nach
- Eine vorzeitige Besitzeinweisung setzt voraus, dass sie für ein Vorhaben erfolgt, für das enteignet werden kann.
Rundschreiben der Deutschen Akkreditierungs- und Zulassungsgesellschaft für Umweltgutachter (DAU) vom 7.
Die Clearingstelle EEG hat am 1. Juli 2010 die Empfehlung zu dem Thema „Konversionsflächen“ beschlossen. Der Empfehlung voraus gingen der Eröffnungsbeschluss und die Stellungnahmen von bei der Clearingstelle EEG akkreditierten Verbände und registrierten öffentlichen Stellen.
Das Erste Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes vom 11. August 2010 ist am 17. August 2010 im Bundesgesetzblatt (BGBl. I S. 1170) verkündet worden und zum 1. Juli 2010 in Kraft getreten.
Leitsätze:
Leitsatz des Gerichts:
Unter dem letzten Kalenderjahr im Sinne des § 19 Abs. 2 Satz 2 StromNEV ist das letzte abgeschlossene Kalenderjahr vor dem Angebot eines individuellen Netzentgelts zu verstehen.
100% erneuerbare Stromversorgung bis 2050 - Stellungnahme des Sachverständigenrates für Umweltfragen
Die Stellungnahme des Sachverständigenrates für Umweltfragen (SRU) „100% erneuerbare Stromversorgung bis 2050: klimaverträglich, sicher, bezahlbar“ (Vorläufige Fassung vom 5.
Die Clearingstelle EEG hat am 23. September 2010 den Hinweis „Vorgaben gem. § 6 Nr. 1 EEG 2009 für PV-Anlagen“ beschlossen.