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Suche in EEG 2004 § 13

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Aufsatz
Die Unterscheidung zwischen Netzanschlusskosten (§ 13 Abs. 1 EEG 2004) sowie Netzausbaukosten (§ 13 Abs. 2 EEG 2004) bereitet in der Praxis nach wie vor große Schwierigkeiten.
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Votum 2008/10– Clearingstelle EEG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2008/10

Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob der Netzbetreiber gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 4 Abs. 2 Satz 1 und Satz 2 Halbsatz 2 und § 13 Abs. 2 EEG 2004 zum Anschluss der zur Erweiterung vorgesehenen Fotovoltaikanlage des Anlagenbetreibers sowie zur Abnahme des nach der Erweiterung produzierten Stroms eine Stromleitung auf eigene Kosten neu zu bauen oder eine andere Anschluss- und Abnahmemöglichkeit auf eigene Kosten zu schaffen verpflichtet ist (im Ergebnis verneint).

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Rechtsprechung– 6 O 1551/08
Aktenzeichen: 6 O 1551/08

Zur Frage, ob formularmäßige Vereinbarungen über die Tragung von Netzkosten der Inhaltskontrolle gemäß § 307 BGB unterliegen (hier bejaht).

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Rechtsprechung– 9 U 1790/07
Aktenzeichen: 9 U 1790/07
Zur Frage, ob und unter welchen Voraussetzung der Netzbetreiber berechtigt ist, Abzüge von der Vergütung für Blindstromverluste vorzunehmen (hier unter Bezugnahme auf den Einzelfall im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung bejaht, soweit der gelieferte Blindstrom eine vereinbarte Menge übersteigt, da die Aufnahme von Blindstrom auf ein geringstmögliches Maß zu begrenzen sei). Hinweisbeschluss gem. § 522 Abs. 2
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Votum 2008/14– Clearingstelle EEG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2008/14

Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob zwei Einspeisewillige, die insgesamt drei Fotovoltaikanlagen an das Netz des zuständigen Netzbetreibers anschließen und den Strom aus diesen Anlagen einspeisen wollen, einen Anspruch auf den Ausbau des Netzes nach § 4 Abs. 2 Satz 2 2. Halbsatz EEG 2004 haben.

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Aufsatz
Gesetzesbezug: EEG 2004 § 13, EnWG 2005
Mit der stufenweisen Liberalisierung des Zähler- und Messwesens seit 2005 hat der Gesetzgeber die wettbewerbsrechtliche Freigabe eines vielseitigen Marktbereichs im Umfeld von Netzbetrieb und Energiebelieferung im Blick.
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Rechtsprechung– 1 U 1467/07
Aktenzeichen: 1 U 1467/07
Zur Frage, wann ein Netz technisch zur Aufnahme der Einspeiseleistung geeignet ist (hier aufgrund der ursprünglich angemeldeten Anschlussleistung verneint). Zur Anwendbarkeit der
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Rechtsprechung– 9HK O 23165/05
Aktenzeichen: 9HK O 23165/05
Gesetzesbezug: EEG 2004 § 13

Zur Nichtigkeit eines Netzanschlussvertrages gem. § 134 BGB i.V.m. § 13 Abs. 2 EEG 2004 (hier: Ein Netzanschlussvertrag ist nichtig, wenn in ihm Netzbetreiber und Anlagenbetreiber einen anderen als den von § 13 Abs.

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Aufsatz
Die Verfasser begrüßen die Entscheidung und legen dar, welche Grundsätze sich für die Durchführung der „gesamtwirtschaftlichen Betrachtungsweise“ aus der Entscheidung des BGH ableiten lassen. Ferner geht der Beitrag auf die vom BGH fortgeführte Rechtsprechung zur Abgrenzung von Netzausbau und Netzanschluss, auf die Ausführungen zur wirtschaftlichen Zumutbarkeit des Netzausbaus sowie auf prozessuale Fragen ein.
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Rechtsprechung– 6 O 1905/05 (3)
Aktenzeichen: 6 O 1905/05 (3)

Verbindung einer Biogasanlage über eine im Eigentum des Anlagenbetreibers stehende Trafostation und ein Mittelspannungskabel zum Mittelspannungsnetz der Netzbetreiberin, hier insbesondere: Netzanschluss. Zur Anwendung kaufvertraglicher Vorschriften und zur Frage, ob der Austausch des vorhandenen, zum Hausanschlusskasten führenden Niederspannungskabels durch ein Mittelspannungskabel zum Netzanschluss zählt (hier bejaht).

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Rechtsprechung– VIII ZR 306/04
Aktenzeichen: VIII ZR 306/04

Leitsätze: Für die Abgrenzung zwischen Netzanschluss- und Netzausbaumaßnahmen kommt es darauf an, wo der technisch und wirtschaftlich günstigste Verknüpfungspunkt zwischen der stromerzeugenden Anlage und dem für die allgemeine Versorgung bestimmten Netz liegt, dessen Betreiber zum Anschluss der Anlage und zur Abnahme des Stroms verpflichtet ist.

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Aufsatz
Verf. stimmt der Entscheidung überwiegend zu.
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Rechtsprechung– 22 O 146/05
Aktenzeichen: 22 O 146/05
Gesetzesbezug: EEG 2004 § 13

Zur Wirksamkeit einer vertraglichen Vereinbarung, durch die die Netzausbaukosten vom Netzbetreiber auf den Anlagenbetreiber überwälzt werden, insbesondere zur Frage, ob es sich dabei um Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) handelt (hier verneint). Zur Frage, ob der Netzbetreiber verpflichtet ist, den technisch und wirtschaftlich günstigsten Verknüpfungspunkt für den Anlagenbetreiber zu ermitteln (hier verneint).

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Aufsatz
Gesetzesbezug: EEG 2004 § 13, EnWG 2005
Die Investitionspflicht von Energienetzbetreibern ist kein isoliertes Problem, das sich nur im Rahmen des EnWG stellt, sondern wird in sämtlichen Netzindustrien wie dem Telekommunikations- oder Eisenbahnnetz, den Anlagen zur Erzeugung erneuerbaren Stroms und Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen diskutiert. Die Netzausbauverpflichtungen der Netzbetreiber sind zum einen im Zusammenhang mit der Versorgungssicherheit der Netze zu bestimmen.
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Aufsatz
Entgegen der Auffassung des BGH wird bezweifelt, dass es sich bei Baukostenzuschüssen um Netzausbaukosten i.S.v. § 13 Abs. 2 EEG (2004) handelt.
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Aufsatz
Das in den §§ 43 ff. EnWG a.F. bisher nur rudimentär geregelte Zulassungsrecht für bestimmte Hochspannungsfreileitungen und Erdgashochdruckleitungen wurde durch das im Dezember 2006 in Kraft getretene Infrastrukturplanungsbeschleunigungsgesetz neu gefasst. Neu aufgenommen wurden zudem sachlich und räumlich beschränkt geltende Regelungen für die Zulassung von Erdkabeln.
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Rechtsprechung– 1HK O 1019/07
Aktenzeichen: 1HK O 1019/07

Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen Abzüge für Blindstromeinspeisungen vom Netzbetreiber geltend gemacht werden können (hier aufgrund vertraglicher Vereinbarung für zulässig erachtet).

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Rechtsprechung– VIII ZR 288/05
Aktenzeichen: VIII ZR 288/05
Leitsätze: Zu den Voraussetzungen des Anspruchs des Einspeisewilligen gegen den Netzbetreiber aus § 4 Abs. 2 Satz 2 Halbs. 2 in Verbindung mit § 4 Abs. 2 Satz 1 und Satz 2 Halbs. 1 EEG (2004) auf Ausbau des Netzes. Der Ansp
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Rechtsprechung– VIII ZR 149/06
Aktenzeichen: VIII ZR 149/06
  1. Die Regelung des § 13 Abs. 2 Satz 1 EEG 2004, dass der Netzbetreiber die Kosten des Netzausbaus trägt, ist kein Verbotsgesetz im Sinne des § 134 BGB.
  2. Ein Verstoß des Netzbetreibers gegen das allein an ihn gerichtete Verbot des § 12 Abs. 1 EEG (2004), die Erf
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Rechtsprechung– 6 O 152/06
Aktenzeichen: 6 O 152/06

Zu den Voraussetzungen der Netzausbaupflicht. Zu Bestimmung und Darlegungslast hinsichtlich der wirtschaftlichen Zumutbarkeit (hier: Netzbetreiber muss darlegen, dass der Wert des erzeugten Stroms die Ausbaukosten in überschaubarer Zeit nicht erwirtschaften kann). Zur Frage, ob der Anlagenbetreiber gegen den Netzbetreiber Schadensersatzansprüche hat, wenn dieser das Netz pflichtwidrig nicht ausbaut (hier dem Grunde nach bejaht).

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Studie

Der überarbeitete Schlussbericht befasst sich mit der wirtschaftlichen Zumutbarkeit des Netzausbaus für Windenergie. Die Untersuchung ist im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) erfolgt.

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Rechtsprechung– 14 U 215/05
Aktenzeichen: 14 U 215/05
Gesetzesbezug: EEG 2000, EEG 2004 § 13

Zur Frage, ob der Netzbetreiber vor Abschluss eines Netzanschlussvertrages, mit dem dem Anlagenbetreiber die Netzausbaukosten auferlegt werden, nach Treu und Glauben verpflichtet ist, den Anlagenbetreiber über die gesetzliche Kostentragungsregelung aufzuklären, mit der Folge, dass der Anlagenbetreiber bei fehlender Aufklärung den Vertrag anfechten kann (hier bejaht).

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Rechtsprechung– 5 O 168/04

Zur Frage, ob die Leistungsklage auf Abgabe einer Verpflichtungserklärung des Netzbeteibers zum Anschluss und zur Abnahme zulässig ist, wenn die Anlage noch nicht errichtet ist (hier bejaht).

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Rechtsprechung– VIII ZR 42/06

Leitsätze des Gerichts:

Wird von dem Betreiber eines der allgemeinen Versorgung dienenden Mittelspannungsnetzes über eine Transformatorenstation und eine davon ausgehende Stichleitung ein einzelnes Grundstück mit Strom in Niederspannung versorgt, sind die Transformatorenstation und die Verbindungsleitung nicht Teil des Netzes für die allgemeine Versorgung, wenn der Netzbetreiber weder Eigentümer dieser Einrichtungen ist noch sie aus einem anderen Rechtsgrund auch zur Versorgung Dritter nutzen darf.

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Rechtsprechung– 2 O 156/06
Aktenzeichen: 2 O 156/06

Zur Frage, ob die Errichtung eines Umspannwerkes unter die Pflicht zum Netzausbau nach § 4 Abs. 2 Satz 4 EEG fällt (hier bejaht). Zur Frage, ob der Anlagenbetreiber bei unterbliebenem Netzausbau Ansprüche auf Schadensersatz gegen den Netzbetreiber hat (hier dem Grunde nach bejaht).

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