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Suche in EEG 2009

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Empfehlung 2011/2– Clearingstelle EEG

Die Clearingstelle EEG hat auf ihrer Sitzung vom 29. September 2011 beschlossen, das Empfehlungsverfahren 2011/2 in zwei Verfahren aufzuteilen: Im Verfahren 2011/2/1 werden die Verfahrensfragen 1 und 2, im Verfahren 2011/2/2 wird die Verfahrensfrage 3 aus dem Eröffnungsbeschluss vom 11. Februar 2011 beantwortet. Die Empfehlung 2011/2/1 wurde auf derselben Sitzung vom 29. September 2011, die Empfehlung 2011/2/2 am 30. März 2012 beschlossen.

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Aufsatz
Der Autor setzt sich mit dem Begriff der „Anlage“ im BImSchG, im EEG 2004 und im EEG 2009 bei Biogasanlagen auseinander. Er begrüßt die vom
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Aufsatz
Da bei Biomasseanlagen mit über 5 MW Leistung nur für den in KWK erzeugten Stromanteil (§ 27 Abs. 3 Nr. 1 EEG 2009), zudem für den gesamten Stromanteil oberhalb des Schwellenwertes von 20 MW keine Vergütung nach dem
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Aufsatz

Der Autor untersucht unter Einbeziehung der einschlägigen Rechtsprechung die Frage, in welchen Konstellationen zivilrechtliche Schadensersatzansprüche bei einer fehlerhaften Bestimmung des Netzverknüpfungspunktes für EEG-Anlagen bestehen können. Hierzu entwickelt er zunächst eine Kasuistik möglicher Pflichtverletzungen des Netzbetreibers bei der Bestimmung des Netzverknüpfungspunktes.

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Aufsatz
Der Autor geht in seinem Beitrag auf die bisherige sowie die für das Jahr 2011 zu erwartende Entwicklung der Direktvermarktung von Strom aus Windkraft ein, die vor dem Hintergrund der erhöhten EEG-Umlage und des Grünstromprivilegs zunehmend rentabel sei.
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Häufige Rechtsfrage Nr.
Textfassung vom:
zuletzt geprüft am:

Ja, es gilt ein „gespaltener“ Vergütungssatz.

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Politisches Programm

Im Sondergutachten "Wege zur 100 % erneuerbaren Stromversorgung" entwickelt der Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) auf Grundlage acht verschiedener, vom DLR im Auftrag des SRU erstellter technisch-ökonomischer Szenarien (vorab veröffentlicht im Mai 2010 in der Stellungnahme Nr. 15 des SRU) acht Handlungsempfehlungen für die deutsche und europäische Energiepolitik zur Erreichung einer 100% erneuerbaren Stromversorgung in Deutschland.

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Empfehlung 2011/1– Clearingstelle EEG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2011/1

Die Clearingstelle EEG hat am 29. September 2011 die Empfehlung zu dem Thema „Netzverknüpfungspunkt gemäß § 5 Abs. 1 EEG 2009“ beschlossen.

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Häufige Rechtsfrage Nr.
Textfassung vom:
zuletzt geprüft am:

Ja.

Die Möglichkeit, anstatt einer Umweltgutachter-Bescheinigung geeignete Herstellerunterlagen einzureichen (Anlage 3 Nr.II.1 Satz 3), gilt ausdrücklich nur für den Nachweis über den KWK-Stromanteil (also, darüber, inwieweit es sich um »Strom im Sinne des KWKG« handelt, Anlage 3 Nr. I.1).

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Aufsatz

In diesem Beitrag wird dem Wachstum des Energierechtsbereichs Rechnung getragen. Die Autoren geben einen Überblick über das Energierecht mit seinem europarechtlichen Rahmen, dem EEG, dem EEWärmeG und dem allgemeinen Energiewirtschaftsrecht.

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Aufsatz

Die Autoren gehen in ihrem Beitrag zunächst auf die Frage der Emissionshandelspflichtigkeit von Hybridanlagen im Sinne des § 2 Abs. 1 Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG) ein. Weiterhin werden die Ausnahmevorschrift des § 2 Abs. 5 Alt.

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Aufsatz

Der Autor stellt in seinem Beitrag einige Arbeitsergebnisse der Clearingstelle EEG zum Thema »NawaRo-Bonus« vor. Hierbei geht er auführlich auf den

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Aufsatz

In seinem Beitrag diskutiert der Autor den Entschädigungsanspruch von Biogasanlagenbetreibern und -betreiberinnen im Falle einer Abschaltung durch den Netzbetreiber. Dabei kommt er zu dem Ergebnis, dass nur in Fällen des Einspeisemanagements nach § 11, 12 EEG 2009 eine hinreichende Rechtsgrundlage für einen Schadensersatz besteht.

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Häufige Rechtsfrage Nr.
Textfassung vom:
zuletzt geprüft am:

Ja, unter bestimmten Voraussetzung konnten noch im Tank befindliche Restmengen flüssiger Biomasse nach dem 1.

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Aufsatz
Der Autor behandelt in seinem Beitrag die Frage, wie solar erzeugter Strom im Sinne des Eichrechts richtig gemessen werden kann.
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Votum 2010/18– Clearingstelle EEG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2010/18
Gesetzesbezug: EEG 2009 § 23

Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob für den in der Wasserkraftanlage erzeugten und in das von dem Netzbetreiber betriebene Elektrizitätsnetz der öffentlichen Versorgung eingespeisten Strom ein Anspruch auf die erhöhte Vergütung gemäß § 23 Abs. 2 EEG 2009 besteht (im konkreten Einzelfall verneint

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Aufsatz
Der Autor gibt in seinem Betrag einen Überblick über die wesentlichen, Anfang November 2010 auf den 19. Windenergietagen in Bad Saarow vorgestellten und diskutierten Themen. Dazu gehörten die Onshore-Stromproduktion in Wäldern, tierökologische Abstandskriterien sowie die Möglichkeit der Direktvermarktung von Windstrom vor dem Hintergrund der steigenden EEG-Umlage.
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Häufige Rechtsfrage Nr.
Textfassung vom:
zuletzt geprüft am:
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Rechtsprechung– VI-3 Kart 18/10 (V)
Aktenzeichen: VI-3 Kart 18/10 (V)

Leitsatz des Gerichts:

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Rechtsprechung– 32 O 123/10

Zu der Frage, ob ein Verteilnetzbetreiber (VNB) gegenüber einem Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) auch dann einen Anspruch auf unterjährige Erstattung der unterjährig geleisteten Vergütungen hat, die er den Anlagenbetreiberinnen und -betreibern gezahlt hat, wenn die tatsächlich gelieferte EEG-Strommenge von der vergüteten Strommenge abweicht - etwa weil der VNB unterjährig bis zu einer Jahresendabrechung Anlagenbetr

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Häufige Rechtsfrage Nr.

Nein.

Eine Härtefallregelung aufgrund von witterungsbedingten Bauverzögerungen sieht das EEG nicht vor. Ausschlaggebend für die Bestimmung des Vergütungssatzes und der anzuwendenden Vergütungsdegression ist der Inbetriebnahmezeitpunkt.

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Aufsatz
Gesetzesbezug: EEG 2009 § 9 u. § 14

Der Beitrag widmet sich der Problematik von Netzengpässen aufgrund des verstärkten Ausbaus der Erneuerbaren Energien. Der Autor geht dabei insbesondere auf die rechtliche Situation der Anlagerbetreiber und deren Anrecht auf unverzügliche Optimierung der Netze ein. Dieses Anrecht bestehe aber nur, sofern der Ausbau für den Netzbetreiber wirtschaftlich zumutbar sei. Entstehe dem Anlagenbetreiber indes ein Ertragsschaden, liege die Beweislast für den Schaden bei ihm.

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