Zur Frage, wann eine Fotovoltaikanlage nicht Fassadenelement sondern auf dem Dach oder als Dach des Gebäudes (§ 11 Abs. 2 Satz 2 EEG 2004) angebracht ist (hier: Dachüberstand).
- Der § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB 2004 findet nur auf raumbedeutsame Anlagen Anwendung, auch wenn die Vorschrift selbst, anders als Satz 2 der Bestimmung nicht ausdrücklich von raumbedeutsamen Vorhaben spricht.
Leitsätze:
Zu der Frage, ob eine Wasserkraftanlage, die erstmals vor dem 31. Juli 2004 in Betrieb genommen wurde, nach einer Erneuerung i.S.d. § 3 Abs. 4 Alt.
In dem Hinweisbeschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO bejaht das OLG die Frage, ob die Einschränkungen des § 11 Abs. 3 und 4 EEG 2004 auch gelten, wenn die Fotovoltaikanlage auf einem Gebäude im Sinne von § 11
Zur Frage, ob Eignungsgebiete (§ 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 ROG 1998) Ziele der Raumordnung im Sinne von § 3 Nr. 2 ROG 1998 und § 35 Abs. 3 Satz 3
Beschränkt sich die Teilfortschreibung eines Flächenutzungsplans im Ergebnis auf den Wegfall von Konzentrationszonen für die Nutzung von Windkraft, muss die Gemeinde erneut in eine Abwägung der für und gegen die wegfallenden bzw. beizubehaltenden Standorte sprechenden Belange eintreten und dabei das gesamte Gemeindegebiet erneut in den Blick nehmen.