Auf dieser Seite finden Sie Fachbeiträge vornehmlich von öffentlichen Stellen und Verbänden zu den in der Clearingstelle EEG|KWKG behandelten Themen. Die Beiträge sind chronologisch geordnet.
Im Vorfeld des Gesetzgebungsverfahrens zur PV-Novelle hatte das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) im Eckpunktepapier vom 20. Januar 2010 (s.
Vom Bundesverband Geothermie mit Unterstützung durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit erstellte Arbeitshilfe zum Wärmenutzungsbonus, der gemäß § 28 Abs. 2 EEG 2009 i
Der „Monitoringbericht gemäß § 63 Abs. 4 EnWG i. V. m. § 35 EnWG“ berichtet in Bezug auf Erneuerbare Energien unter anderem über
§ 17 Abs. 2a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG 2005) verpflichtet den zuständigen Übertragungsnetzbetreiber zur Netzanbindung von Offshore-Anlagen im Sinne von § 3 Nr. 9 EEG 2009.
Die Bundesnetzagentur plant, die Verordnung zur Weiterentwicklung des bundesweiten Ausgleichsmechanismus (AusglMechV), nach der die Stromlieferanten ab 2010 nicht mehr verpflichtet sind, den Strom aus Erneuerbaren Energien (EEG-Strom) physikalisch abzunehmen, durch eine Ausführungsverordnung zu konkretisieren.
Im Rahmen der Überwachung des bundesweiten Ausgleichs der EEG-Energiemengen und der Vergütung nach § 14 EEG 2004 erhebt die Bundesnetzagentur (BNetzA) jährlich EEG-Daten bei Verteilnetzbetreibern, Übertragungsnetzbetreibern und Stromlieferante
Leitfaden des Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit in Kooperation mit dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und dem Deutschen Städte- und Gemeindebund zum Thema Repowering. Die in diesem Leitfaden enthaltenen Informationen, Hinweise und Empfehlungen richtet sich vor allem an die Gemeinden.
Antwort der Bundesregierung (BT-Drs. 16/13821) auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kopp, Kauch, Meierhofer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP zur Energiepolitik der Bundesregierung (Bt-Drs. 16/13714).
Die Bundesregierung hat am 29. April 2009 den Nationalen Biomasseaktionsplan (Energie) beschlossen. Die Bundesregierung unterstützt damit die EU-Kommission, die in ihrem 2005 veröffentlichten europäischen Biomasseaktionsplan die EU-Mitgliedstaaten auffordert, nationale Aktionspläne für die energetische Nutzung von Biomasse zu erstellen.
Seit In-Kraft-Treten des geänderten EEG-Gesetzes vom 7. November 2006 hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) die Aufgabe übernommen, den bundesweiten Ausgleich der EEG-Energiemengen und der Vergütung nach § 14 EEG 2004 zu überwachen.
Der Energie- und Umweltbericht der Europäischen Umweltagentur bewertet die wichtigsten Faktoren, Umweltbelastungen und einige Auswirkungen von Energieerzeugung und -verbrauch und berücksichtigt dabei die Hauptziele der europäischen Energie- und Umweltpolitik: Versorgungssicherheit, Wettbewerbsfähigkeit, erhöhte Energieeffizienz und erneuerbare Energien sowie ökologische Nachhaltigkeit.
Mit einem "Nationalen Energieeffizienzplan" soll die Abhängigkeit Deutschlands von Energieimporten drastisch verringert und die Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2020 um 40 Prozent gesenkt werden. Diese Ziele sollen mit einem Bündel aus marktwirtschaftlichen Investitionsanreizen und ordnungsrechtlichen Vorgaben erreicht werden: Im Rahmen einer "sozialen Effizienzinitiative" sollen insbesondere Empfänger von Arbeitslosengeld II, Wohngeld und Kinderzulage von Energiekosten entlastet werden.
Am 1. Oktober 2008 beschloss das Bundeskabinett auf Vorschlag des Bundesumweltministers eine nationale Strategie für die nachhaltige Nutzung und den Schutz der Meere. Damit folgt die Bundesregierung den Vorgaben der Europäischen Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (RL 2008/56/EG). Die Strategie identifiziert Spannungsfelder zwischen der wirtschaftlichen Nutzung der Meere und dem Schutz der Meeresumwelt.
Monitoring-Bericht des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) nach § 51 EnWG zur Versorgungssicherheit im Bereich der leitungsgebundenen Versorgung mit Elektrizität .
Umweltgutachten 2008 des Sachverständigenrates für Umweltfragen: Umweltschutz im Zeichen des Klimawandels.
Nationaler Energieeffizienz-Aktionsplan (EEAP) der Bundesrepublik Deutschland Gemäß EU-Richtlinie über "Endenergieeffizienz und Energiedienstleistungen" (2006/32/EG) hat das für Energieeffizienz und Energieeinsparung zuständige Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie der Europäischen Kommission den ersten nationalen Energieeffizienz-Aktionsplan (EEAP) vorgelegt.
In den letzten Monaten wurde eine Reihe wissenschaftlicher Untersuchungen zu der Frage vorgelegt, unter welchen Voraussetzungen und inwieweit die energetische Nutzung von Biomasse zur Erzeugung von Strom, Wärme und Biokraftstoffen einen Beitrag zum Klimaschutz leistet.
Bodenschutz beim Anbau nachwachsender Rohstoffe: Empfehlungen der „Kommission Bodenschutz beim Umweltbundesamt“. Die vom Umweltbundesamt (UBA) berufene Kommission Bodenschutz gibt Empfehlungen, wie Bodenschutz und der Anbau nachwachsender Rohstoffe (NawaRo) miteinander in Einklang gebracht werden können.
Der Bericht des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) gemäß Auftrag im EEG-Erfahrungsbericht 2007 befasst sich mit der Verbesserung der Systemintegration der Erneuerbaren Energien im Strombereich und zeigt Handlungsoptionen für die Modernisierung des Energiesystems auf.
Die Nutzung der kleinen Wasserkraft in Deutschland im Spannungsfeld von Klima-, Natur- und Gewässerschutz. Hintergrundpapier des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Februar 2008 In Deutschland hat die Wasserkraftnutzung (Stand: 2006) nach der Windenergie den zweithöchsten Anteil an Strom unter den erneuerbaren Energien. Die Wasserkraft weist einen hohen Wirkungsgrad auf und kann nachfragegerecht Strom zur Absicherung der Grundlast produzieren. Mit der Nutzung der Wasserkraft konnten 2006 etwa 23,5 Mio t CO2-Emissionen eingespart werden.
Bericht gemäß § 63 Abs. 4a EnWG zur Auswertung der Netzzustands- und Netzausbauberichte der deutschen Elektrizitätsübertragungsnetzbetreiber.